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als außenanlagen... sind solarkollektoren sind aktuell ja weder im mietvertrag noch im wohnungseigentumsvertrafg erfasst.
für den fall, dass die geplante maßnahme (und da wird es sich wohl nicht auf 2 personen beschränken) als sinnvole investition angesehen wird, wäre per beschluss der mieterversammlung dieser wunsch -natürlich mit einem vorschlag zur kostentragung, wer nämlich wieviel zahlen soll)- an den vermieter heranzutragen. auch im wohnungseigentum sieht es ähnlich aus. hier könnte - wenn alle miteigentümer einverstanden sind - auch eine singuläre lösung für eine einzige wohnung realisiert werden, inwieweit auch dann änderungen des nutzwertgutachtens samt abrechnungsmodi für betriebskosten nötig sind, kann ich so hier nicht abschätzen. ansonsten wäre auch hier zumindest ein mehrheitsbeschluss der eigentümerversammlung nötig, der unter wahrung der minderheitenrechte auch die bewertung nach anteilen vornehmen sollte. da wird es dann kritisch - vielleicht sind aber auch alle begeistert. |