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Skonto

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  •  TW4010
29.9. - 4.10.2011
7 Antworten 7
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Hab da mal eine Frage zum Skonto:
Wenn ich auf eine Leistung 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen bekomme und eine Anzahlung von 30% leisten muss (konkret gehts um eine Fertiggarage), kann ich mir da schon von der Anzahlung die 3% abziehen, und dann von der Restzahlung nochmals? Oder zahl ich "normal" an und ziehe dann von der Restzahlung zuerst die 3% und dann die Anzahlung ab (kommt ja insgesamt aufs gleiche raus)? Oder kann ich die 3% nur vom Restbetrag abziehen?
Bitte um kurze Info. Vielen Dank!

  •  creator
  •   Gold-Award
30.9.2011  (#1)
... auf die gefahr hin, dass ich wieder als böhzer.... unternehmerfeind dastehe: wenn die skonto-klausel für dich unklar formuliert ist, widerspricht sie dem transparenzgebot des §6 abs. 3 kschg, ggf. auch dem §864a abgb. dann muss sich der unternehmer die für ihn ungünstigste auslegung des wortlauts zurechnen lassen... macht spass, auch da eröffnet sich ein weites feld zum streiten... und dass was anderes vom unternehmer gewollt ist, interessiert da de jure nicht wirklich.

je nach zeithorizont für die erbringung der leistung und dem auftragsvolumen kann das einen unterschied machen, besonders, wenn man weiß, wie unternehmer mit tagesgeld-kondis kalkulieren.

allerdings: das schmälern des angelds (§908 abgb - http://www.jusline.at/908_4)_Angeld_ABGB.html)- schmälert auch die ansprüche bei schuldhafter nichterfüllung.

das angeld zählt meist nicht extra (außer bei trennbaren und getrennten leistungen, z.b. planung + bauleistung), die unangemessen lange frist zur leistungserbringung ist eh unzulässige klausel lt. kschg.

wenn also der skonto für alle zahlungen binnen 8 tagen gilt, kannst das immer gleich abziehen.


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  •  j.schneeweiss
30.9.2011  (#2)
jap - böhzer böhzer unternehmerfeid!!! - du du du du duuuu *schimpf*

*LOL*

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
30.9.2011  (#3)
skonto - wird grundsätzlich abgezogen, nachzahlen kann ich immer noch...., dass das nicht rechtens ist ist mir klar, aber beschweren können sich die firmen ja beim salzamt...

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  •  creator
  •   Gold-Award
30.9.2011  (#4)
das ist auch rechtens... wenn's so verstanden werden könnte... s.o.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
3.10.2011  (#5)
@TW4010 - Wenn man für irgendeine Leistung am Bau 30% Anzahlung hinlegen muss, dann würde ich mich freundlich verabschieden und zur Konkurrenz gehen.
Generell würde ich mit keinem Betrag in Vorleistung gehen den ich nicht ohne viel nachzudenken und viel Bauchweh zu 100% abzuschreiben bereit wäre.
Mein Richtwert: 500,- EUR
Damit zeige ich meine generelle Bereitschaft die bestellte Ware auch abzunehmen, gehe aber nicht das Risiko ein einem Sünder der schnelllebigen Baubranche auf den Leim zu gehen.

Just my two cents ...

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  •  TW4010
4.10.2011  (#6)
Danke für die Tipps!
@Gawan mit der Anzahlung bin ich großteils bei dir. Auf unserer Baustelle wird alles erst nach erbrachter Leitung bezahlt. Bei der Fertiggarage kann ich die Anzahlung nachvollziehen, da das Produkt ja zuvor nach meinen Maßen fix und fertig produziert werden muss. Der Baumeister baut halt nicht weiter, wenn ich den Keller nicht bezahlt habe, die Garagenfirma hat da wenig Druckmittel in der Hand, da ja vor dem Aufstellen schon alles fertig ist. Abgesehen davon hab ich zu einer renommierten Firma wie Schnauer (die uns übrigens hervorragend beraten und betreut haben) das Vertrauen, dass ich niemand auf den Leim gehen werde. Vielleicht bin ich aber zu blauäugig...

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
4.10.2011  (#7)
@TW4010 - Ich kann deine Entscheidungskriterien nachvollziehen, das Problem ist: Gscheiter bist immer danach :)

Aber, wird schon klappen !
lG
Gawan

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