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sickerschacht gemeindesaache???

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  •  sigalindchen
8.8. - 28.8.2010
5 Antworten 5
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hallo..
wir haben ein problem, und ich hab keine ahnung, an wen ich mich da am besten wende...
also, wir haben einen sickerschacht auf unserem grund, den wir mitgekauft haben. (weder im grundbuch noch imkaufvertrag ist er erwähnt)
uns wurde vom verkäufer gesagt, dass wir ihn benutzen dürfen.
so, laut baubescheid, dürfen wir unser regenwasser in diesen unseren sickerschacht nicht einleiten, sondern der diene nur der straßenentwässerung. (auf meinem grund, deer schacht gehört mir..)
jetzt wurde vom verkäufer ein abzweiger auf seine privatstr. gemacht, weil wir aufgeschüttet haben.
jetz rinnt von 400m das gesamte wasser (wenns regne) die straße herunter, bei uns in den schacht, der kann das alles nicht fassen und es entsteht bei jedem unwetter ein riesengroßer, knietiefer see, der erst nach stunden verschwindet...
laut gemeinde ist es meine aufgabe, die funktionalität zu gewährleisten (zitat von einem eingeschriebenen brief..)
kann das sein?? dass ich das gesamte wasser, dass die str. runterkommt und das wasser meiner nachbarnb in meinen sickerschacht rinnt, aber mein eigenes darf nicht hinein? der schacht gehört mir,mit dem kann ich doch amchen was ich will oder???

  •  gdfde
  •   Silber-Award
8.8.2010  (#1)
Vielleicht hab ichs nicht ganz verstanden.
Was steht im Baubescheid bezüglich Regenwasser?
Ich nehm mal an, dass es oberflächlich versickern soll, falls kein Regenwasserkanal besteht.
Und dazu solltest du den Sickerschacht, der ja dir gehört und auf deinem Grundstück ist, benutzen können.

Mit dem Besitzer der Privatstrasse würd ich auch noch mal ein ernstes Wörtchen reden, dass er den Abzweiger wegmachen soll.
Du kannst ja dein Regenwasser auch nicht einfach zum Nachbarn rüberleiten.
Ich versteh dabei aber nicht, dass du ihm das nicht schon beim Errichten des Abzweigers zu verstehen gegeben hast.
Es ist dein Grundstück und du kannst entscheiden, wer oder was darauf Zutritt hat oder nicht.

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  •  sigalindchen
8.8.2010  (#2)
awalso in der bauvorschrift steht:
"die niederschlagswässer von dächern oder befestigten flächen sind auf unschädliche und belästigungsfreie art auf eigengrund in eine sickergrube abzuleiten oder großflächig zur versickerung auf eigengrund zu bringen. die straßensickeranlage darf nicht verwendet werden."

witerer punkt ist dann:

"der sickerschacht zur straßenéntwässerung darf nicht verändert oder zur einleitung der dachwässer verwendet werden. der derzeitge zustand ist zu belassen."

so... die bestimmen sozusagen über mein eigentum asuf meinem grund. d.h. das gemeindewasser darf von 400m in meinen sickerschacth, und das wasser der nachbarn auch, nur mein eigenes nicht....

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  •  gdfde
  •   Silber-Award
9.8.2010  (#3)
mhm - ich verstehs immer noch nicht bzw. seh das Problem nicht...
Ihr habt einen Sickerschacht auf eurem Grundstück.
Warum leitet ihr euer Regenwasser nicht dort rein?

Der Besitzer der Privatstrasse muss selber dafür sorgen, dass er eine Entwässerung bekommt.
Kann ja nicht sein, dass er das auf eurem Grundstück erledigt.

Detto von der Gemeindestrasse, auch die müssen dafür sorgen, dass die Strasse entwässert wird...aber nicht auf eurem Grundstück.


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  •  albundy
  •   Bronze-Award
27.8.2010  (#4)
Bin erst jetzt auf diesen Thread gestoßenMMn schauts da nicht gut aus. Du hast 2 Möglichkeiten:
1. Ihr akzeptiert das, was Ihr offenbar untergejubelt bekommen habt: Dass ihr auf Eigengrund einen Sickerschacht habt, den ihr nicht benutzen dürft und für dessen Funktion und Erhalt ihr aber verantwortlich gemacht werdet.
Stammt Dein Zitat aus DEINEM Baubescheid oder aus den Bebauungsrichtlinien der Gemeinde für das Grundstück? Wenn es in Deinem Baubescheid so steht, scheint mir, als hätte man den Baubescheid genutzt, um einen unklaren Zustand rechtlich auf Euch abzuwälzen.

2. Ihr schaut, dass ihr eine Rücktritt aus dem Kaufvertrag oder eine nachträgliche Kaufpreisminderung zustande bringt, weil "verdeckte Mängel" (?) da waren.
Ob das geht, müsst ihr Eurem Vertrag entnehmen. Wenn Euch der Verkäufer (bücherliche und außerbücherliche) Lastenfreiheit zugesagt hat, schauts nicht schlecht aus, weil der Erhalt des Sickerschachtes auf jeden Fall eine (in dem Fall außerbücherliche) und beträchtliche Last ist.
Ich schlage vor, zu einem Baurechts-Fachanwalt (!!!) zu gehen, um Eure Möglichkeiten zu klären. Zu finden über die Seiten der Rechtsanwaltskammer, da kannst Du nach Fachgebieten (>>Baurecht) suchen.
(Zu Eurem Vertragserrichter würde ich eher nicht gehen, weil wenn der gut ist, sollte er eigentlich das Gst besichtigen und auf sowas draufkommen.)


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  •  sigalindchen
28.8.2010  (#5)
--@albundy: danke für deine ratschläge.
ja, das zitat stammt aus unserem baubescheid. mir wurde jetzt im nachhinein gesagt, wir hätten dem baubescheid soo nie zustimmen dürfen. haha, wenn bagger und alles bestellt ist, und ich mit vorzeitigem baubeginn begonnen habe, und der wisch 12 woche vor baubeginn kam....
ja, es wurde sicher auf uns abgewälzt, weil jetzt weuß ich, dass den schacht die gemeinde gezahlt hat und vergessen wurde, dass bei uns im kaufvertrag zu erwähnen...

ja, wir haben den grund "schulden und lastenfrei" erworben.

danke, werd mir jemanden suchen, der mich da professionell beraten kann.

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