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Sicherer Zugang Flachdach

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  •  hausbauer_55
10.1. - 12.1.2018
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Sehr geehrte Forummitglieder!

Ich habe ein kleines "Problem" und komme da nicht weiter.

Wir haben einen Kamin und einen Kaminofen. Der Vorbefund vom Rauchfangkehrer ist negativ. Folgendes wurde bemängelt:

"Der zur Durchführung der Rauchfangkehrerarbeiten gem. NÖ Bautechnikverordnung - OIB Richtlinie 3 Pkt. 5.3.1. vorgeschriebene sichere Zugang auf das Dach bzw. zur Fangmündung über die Dachhaut fehlt. Der Zugang ist so auszubilden, dass er den Dienstnehmerschutzbestimmungen und den Bauvorschriften entspricht (gemäß ÖN B 8207)."

Da ich keine Garage und keinen Balkon habe, muss ich laut Baumeister, unbedingt eine Steigleiter mit Rückenschutz montieren (ab 3m).

Ich habe diverse Beiträge hier im Forum wegen dem gleichen Problem gelesen, aber niemand hat von einem Rückenschutz geschrieben, sondern über irgendeinen Kippschutz für eine Anlegeleiter.

Der Arbeitsinspektor (Dienstnehmerschutzbestimmung) sagt, Kippschutz bis 8m kein Problem. Wenn man sich die Önorm B 8207 anschaut, steht das ab 5m ein Rückenschutz notwendig ist.

Ist jemand vielleicht vom Fach bzw. hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

LG Hausbauer_55

  •  altehuette
  •   Gold-Award
10.1.2018  (#1)
Innen ist keine Kehrmöglichkeit?
Wurde das nicht schon in der Planung berücksichtigt?
Glaube, das es bei Richard war, der musste auch eine Steigleiter montieren. Kehren tut der Rauchfangkehrer aber eh von innen, soweit ich mich erinnere!
Weiß schon, etwas Angst, wenn der Russkehrer im Wohnzimmer mit dem Besen einmarschiert, ist nicht jedem das Seine, aber den Russ muss ohnehin im Wohnzimmer, (wo der Ofen halt steht) rausgeräumt werden, aber unser Rauchfangkehrer, der arbeitet sehr sauber, da fällt nix raus. Oder hat das Haus eh einen Keller, da dürfte es noch einfacher sein das Kehren.

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  •  utes
  •   Gold-Award
10.1.2018  (#2)
bei uns wird im WZ gekehrt. macht gar keinen Mist da der beim Kehren gleich einen Industriesauger mit hat und gleich absaugt
am dach war er noch nie

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
11.1.2018  (#3)
Hallo
Ich würde das mit dem Rauchfangkehrer besprechen, was da minimal zulässig ist.
Er muss es ja dann genehmigen.
mfg
Sektionschef

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
12.1.2018  (#4)
Bei festverlegten Leitern mit einer Neigung zwischen 75 - 90° (also senkrecht) ist ein Rückenschutz notwendig, ab einer gewissen absturzhöhe sogar schon ab 2m (Arbeitsmittelverordnung).
Bei Anlegeleitern sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.
-> Du musst dem Rauchfangkehrer eine Aufstiegsmöglichkeit bieten, also z.B. eine Anlegeleiter in ausreichender Länge, mit sicherem Standplatz. Gibt auch welche mit Rollen, da ist das Aufstellen leichter (Google mal nach Seilzugleitern).
Eine VWS Fassade hält das einmal jährlich normal aus.
Über einen weiteren Abstimmungstermin mit dem Rauchfangkehrer wirst nicht umhin kommen.

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