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Servitut Zufahrt - abtreten [K]

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  •  [Kärnten]
29.8. - 13.9.2016
5 Antworten 5
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Kärnten. 2 Grundstücke haben eine Zufahrt über ein anderes Gundstück und das Servitut dazu im GB eingetragen. Jetzt hat aber plötzlich Grundstück 1 die Möglichkeit einer Strasse über sein eigenes Grundstück (dazugekauft). Soviel mir bekannt erlischt damit das alte Servitut nicht automatisch und könnte theoretisch entweder aufgegeben oder "verkauft/abgetreten" werden oder?

  •  rk515
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#1)
Servitute erlischen nicht automatisch. Reden wir hier von einem Geh und Fahrtrecht oder?
Er kann das Servitut schon aufgeben, aber warum sollte er das tun? Hat wedern vor noch nachteile daraus. Eher Nachteile, weil wenn er die Zufahrt irgendwann mal doch brauchen sollte, aus welchen Gründen auch immer, hat ers nimma.
Verkaufen kann ers auch nicht. Ein Servitut ist an eine Liegenschaft geknüpft (Geh und Fahrtrecht) Wenn die Liegenschaft mal übertragen wird, wird auch automatisch as Geh und Fahrtrecht übertragen an den neuen Eigentümer

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#2)
Geh und Fahrtrecht. Die Strasse geht mittig durch ein Grundstück und wird dadurch ja entwertet. Wenn also beide Grundstücke über eine andere Straße nun angebunden werden, was passiert mit dem Servitut? Könnte man es dem Eigentümer durch dessen Grundstück die Strasse verläuft abtreten? Oder könnte der Eigentümer verlangen das Servitut zu löschen da obsolet?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#3)
hmmm.. gute frage.. kann mir nur vorstelen, dass die straße an den eigentümer der liegenscahft abgetreten/verkauft wird. oder es wird keine straße mehr geben

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#4)
Jetzige Lage: G2 und G3 haben das Servitut (rot ist die Strasse). G2 hat noch dazu das Servitut um über G3 auf seine Liegenschaft zu kommen.


2016/20160830541499.JPG
Neu: Ein Streifen würde dazugekauft und G2 hätte nun seine eigene Straße. Was passiert oder könnte man mit dem Servitut auf G1 machen? G2 und G3 könnten auch zammpackeln und die neue Straße zu nutzen um unabhängig von G1 zu sein. Was aber passiert mit dem bestehendem Servitut?

2016/20160830843028.JPG
Man könnte auch mit G1 vorher ausmachen ob er sich beteiligt um die Straße aus dem Grundstück zu bekommen und dafür G2 und G3 das Servitut aufgeben falls möglich. Aber eher unwahrscheinlich eine Beteiligung und in der bestehenden Straße liegen auch Kanal/Wasser für alle Liegenschaften.
Grund dahinter. G1 hat dort kein Wohnhaus und nur sporadisch am Grundstück. Hat auch keinen Bedarf die Straße dort zu erhalten. Eher froh wenn durch die Schlaglöcher langsamer gefahren wird. Versteh ich auch und würd wahrscheinlich auch so denken. Schotter Straße in schlechtem Zustand und Besitzer lässt nur nicht zu diese mit Material aufzuschütten und ist generell nicht begeistert dass sie mitten durchs Grunstück verläuft. Ausbessern ja und Nachbarschaftsverhältniss passt auch aber ausbessern ist mühsam und nicht von Dauer.
Bevor mit ihm und den anderen eine Lösung ausgearbeitet wird, würde man nur gerne die Optionen grob kennen.


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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
13.9.2016  (#5)
Nun hab ich wiederum "gehört" dass G1 klagen könnte um das Servitut zu löschen falls G2 und G3 nun eine neue Zufahrt hätten. Wer oder welche Instanz könnte hier Klarheit verschaffen?

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