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Schlussrechnung Elektrik zu hoch

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  •  Manfredmw
14.5. - 28.7.2014
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Hallo Zusammen.

Ich habe vor kurzem die Schlussrechnung meines Elektrikers erhalten und bin aus allen Wolken gefallen. Die Schlussrechnung war etwa 10000,- höher als geplant und würde nun Erfahrungswerte bzw. Ratschläge eurerseits hören, wie ich mit diesem Problem umgehen soll.

Die Situation ist folgendermaßen entstanden.
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) hatten vor Auftragsvergabe 2 persönliche Gespräche mit unserem Projektleiter. Aufgrund dieser Gespräche legten wir den Auftragsumfang fest (komplette Elektroinstallation eines Neubau-EFH). Im Prinzip keine besonders außergewöhnlichen Wünsche (Raffstores-elektrisch inkl. Wetter-, Sonnensensor, Netzwerkdosen+SAT-Dosen in 5 Räumen, Leerrohre+Kabel für 7 Alarmgesicherte Fenster/Türen, Installationen passivhausgerecht).
Bei der Vorlage des Angebotes waren einige Punkte nicht berücksichtigt, daher wurde bei Auftragsvergabe an der Baustelle VOR-ORT besprochen, dass ua. diese nicht erwähnten Punkte zusätzlich zur Ausführung gelangen sollten, wir jedoch auch sämtliche Stemmarbeiten und andere Kleinigkeiten in Eigenleistung machen würden, damit wir unter den Kosten des KV bleiben würden. Der Kostenvoranschlag war dabei ca. 23000,- Brutto.
Lt. Elektriker kein Problem, schon alleine durch die eigens durchgeführten Stemmarbeiten (Positionspreis inkl. Heftarbeiten ca. 3000,- Brutto lt. KV) würden uns ca. 2000,- abgezogen werden.

Nachdem es anfänglich schon Probleme gab habe ich dem Elektriker eine Kostenobergrenze von 21000,- Brutto vorgegeben vor deren Erreichung und Überschreitung er mich unverzüglich kontaktieren sollte. Von seiner Seite aus war das ok.

Von mir gewünscht und nachträglich beauftragt wurden Leerrohre für Buskabel (Preis lt. Email ca. 600-700 Brutto), Aufpreis für andere Schalter.

Bei jedem unserer Gespräche erkundigte ich mich ob sich das mit dem Kostenrahmen ausgeht und erhielt stets die Antwort, das alles ok ist und sich mit dem Kostenrahmen ausgeht. Nachdem alles mündlich vereinbart wurde und ich bereits 20.000,- an Teilrechnungen gezahlt hatte, habe ich in 2 Emails den Kostenrahmen von 21000,- nochmals angesprochen (auch mit Hinweis auf noch offene Arbeiten). Beide Male hat er auf diese Email geantwortet, ohne auf den Kostenrahmen einzugehen. Auch bei einem persönlichen Gespräch hat er mir versichert, dass alles passt.

Jetzt habe ich die Schlussrechnung über 31000,- erhalten und kann und will den Mehrpreis von 10000,- nicht bezahlen. Da meines Wissens auch ein mündlich vereinbarter Kostenrahmen/Auftrag bindend ist.
Mein Vertragsrechtsschutz greift in diesem Fall nicht da es sich um ein "baubehördlich bewilligbares Gewerk" handelt. Soweit zu den Versicherern....

Lange Email, kurzer Sinn...Was kann ich tun?


  •  Manfredmw
15.5.2014  (#21)
...gut geplantich habe gut geplant, hatte bisher aber bei jedem Gewerk die eine oder andere ungeplante Entscheidung zu treffen, da man als Laie vorab eben nicht alles weiß...

Darum hol ich mir ja "Profis".
Ich war und bin leider einer mit Handschlagmentalität. Wenn ich etwas vereinbare, brauche ich nicht alles schriftlich festhalten... Hat bisher bei jedem der vergebenen Gewerke funktioniert...

Fakt ist, ich hatte von Anfang an gesagt, wir wollen billiger als der KV werden (23000) und habe deshalb Eigenleistungen erbracht. Den Kostenrahmen habe ich nach seiner 1. Kostenschätzung auf 21000,- festgelegt, da wusste er von den gewünschten Änderungen (Gira-Material+Wettersensorik+BUS-Leerverrohrung). Bei jeder dieser Änderungen habe ich auf Anfrage die Auskunft erhalten "is alles ok, geht sich aus".
Ich habe dann sogar noch zusätzlich Eigenleistung (Leerverrohrung im Freien, Erdkabelverlegung, Komplettierung) gemacht. Von daher war für mich der Kostenrahmen durchwegs realistisch. Nach der 2. Teilrechung habe ich Ihn dann noch 2 mal schriftlich auf den Kostenrahmen auch hinsichtlich noch offener Arbeiten hingewiesen und er hat mit keinem Wort erwähnt, dass wir bereits weit drüber sind, sondern hat mich im Glauben gelassen, alles ist in Ordnung. Sogar bei einem persönlichen Gespräch, im Haus, wo (Tränendrüse) meine beiden kleinen Kinder neben uns spielten hat er den Kostenrahmen nochmals bestätigt.
Ein weiteres mal nach Einzug kam er sogar nochmal vorbei mit Leuten von Gira, da die Wettersensorik bei uns net so einwandfrei funktioniert. Sogar da hat er auf heile Welt getan.

Also kein Wunder, dass wir uns in Sicherheit gewogen hatten.

...naja, jetzt ist der Fehler passiert und ich kann nur hoffen, dass es für mich und meine Familie gut ausgeht...

Ich wäre sogar bereit im zusätzlich noch etwas draufzuzahlen, damit das ein Ende nimmt, aber mehr als 3000,- (1000-Restzahlung+zus.2000,-) sind halt auch momentan net drinn (Frau ist in Karenz+2 Kinder). Aber auch dass wusste unser netter Elektriker, da es ja mitunter der Grund war, dass ich ihm den Kostenrahmen vorgegeben habe.




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  •  sir_rws
15.5.2014  (#22)
Es gibt da was das nennt sich "Verkürzung um die Hälfte". Wenn du für etwas einen Betrag zählen sollst der mehr als doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung dann ist das Geschäft nichtig. Normalerweise behält man dann sein Geld und bekommt auch nix - wie das aber bei fest Eingebauten Sachen gehandhabt wird weiß ich leider nicht.

Es wäre sehr hilfreich wenn du Aktennotizen von den Gesprächen mitdem Elektriker hättest ....


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  •  sir_rws
15.5.2014  (#23)
Nachsatz: Such dir einen RA mit Spezialgebiet Bauvertragsrecht - in St. Pölten wüsste ich wen. Eine Erstberatung ist oft kostenlos - und fallsnicht sind die 130,- gut investiert.

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  •  bateman_sl
15.5.2014  (#24)
zur Handschlagqualität gehören halt immer zwei... Ansonsten kann man sich den Vorschlägen der Vorredner nur anschließen. Bzw. kannst ja mal probieren, nur die 21.000,- zu zahlen. Dann wird er sich bestimmt melden und dann soll er sich was überlegen.

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  •  Manfredmw
15.5.2014  (#25)
...dankefür die bisherigen Beiträge...

hatte gerade mit dem RA telefoniert, bei dem ich das Erstgespräch hatte. Der will nun für jede weitere Beratungsstunde ca.200,- Brutto - ohne Arbeiten über die Beratung hinaus (Schriftverkehr, etc...). Kann jemand einen Anwalt für Baurecht im Raum Mistelbach/Gänserndorf empfehlen?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.5.2014  (#26)
du hast doch einen KV, schriftlich, oder?
alles andere war mündlich abgemacht, oder? da würd ich halt drauf pochen, dass ich das gar nicht gewollt hätte ---> also ist er genauso in der beweispflicht, dass DU das beauftrag hast. den schriftlichen beweis hat er aber nicht! er kann ja sein material wieder mitnehemen.

wenn er noch immer auf stur stellt, würd ich ihm mit sämlichen lokalmedien und deinem einfluss dort und da drohen, mit rufschädigung wirst du bei gewählter wortwahl keine probleme bekommen, der geneigte leser (bei uns z.b. bezirksblatt) wird sich aber auskennen.

weiters würd ich ihm ins gesicht schmettern, dass am wirtshaustisch alle in der näheren umgebung von diesen dubiosen machenschaften erfahren werden - du aber trotzdem ned mehr zahlst.
das soll er sich mal genauestens überlegen, ob er sich schlechte mundpropaganda leisten kann und will...

mit dem rücken zur wand gibt es nur eine richtung....nach vorne!

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  •  sir_rws
15.5.2014  (#27)
Vor der Frontalkonfrontation mit unsachlichen "Argumenten" (vulgo "Nötigungsversuch") würde ich zuerst versuchen mit dem Elektriker nur über Fakten zu reden. Unsachlichkeit wird meistens nur gespiegelt und führt in den seltensten Fällen (auf Dauer!) zu Zufriedenheit und Ruhe.

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  •  schaushauns
  •   Silber-Award
15.5.2014  (#28)
Also was haelts du davon, den burschen auf boes anzurufen und herzuzitieren. Dass du die rechnung nicht akzeptierst und es gegen eure muendliche bestaetigung steht...
und dass du das net zahlst....
Ansonsten wuerde ich den betrag den du fuer gerechtfertigt ansiehst fristgerecht unter einhaltung des zahlungszieles evtl. Skonto bezahlen.
Einen rechtsweg zu beschreiten kann sehr schnell in einen vergleich muenden, spreche aus eigener erfahrung emoji
gewinnen wuerden nur die Rechtsanwaelte..... jmd. Vernuenftiger wird das zu vermeiden versuchen.

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  •  deejay
15.5.2014  (#29)
hat es schon ein Gespräch mit dem Elektromensch gegeben?
Leider funktioniert die Handschlagqualität nur noch zum Teil.


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  •  Manfredmw
16.5.2014  (#30)
..gespräch -

zitat..
schaushauns schrieb: Also was haelts du davon, den burschen auf boes anzurufen


...rat mal wie bös i den angerufen hab, nachdem ich den Rechnungsbetrag gesehen hab emoji...
Nach dem Beratungsgespräch mit dem Anwalt haben wir uns mit dem Elektriker zusammengesetzt. Naja, wir wollten eigentlich nur ein persönliches Statement warum er sich nicht an den Kostenrahmen gehalten hat.
Er wollte die Rechnung Punkt für Punkt durchgehen. Nachdem er seine Rechnung und Notizblock zurechtgelegt hat und ich meine Rechnung mit Notizen zu jeder Position, wollte er tatsächlich meine Rechnung mit Notizen kopieren...

Aber ich hab ihm auch gesagt, dass es mir nicht primär darum geht um einzelne Positionen zu streiten (diese waren ja grundsätzlich vereinbart). Das Problem liegt darin, dass diese Zusatzpositionen mit dem Kostenrahmen und Eigenleistung abgedeckt sein sollten...

...mir ist klar, dass ich nicht vor Gericht gehen kann, die Chancen zu gewinnen sind zu klein und bei einem Vergleich zahl ich auch drauf. Die Frage ist halt bei einer aussergerichtlichen Einigung...welcher Betrag ist angemessen? Ich hätt halt 10% zum KV zugezahlt also 23000,- statt 21000,- Ich wart aber noch seine Rechnungsprüfung ab...

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  •  deejay
16.5.2014  (#31)
und was sagt der nette herr dazu, dass er plötzlich doch so viel drüber ist?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
16.5.2014  (#32)
hier gleich mit drohungen zu kommen ist mit sicherheit nicht der richtige weg.

wie schon von sir gesagt wurde, ist ein sachliches gespräch von nöten und mit sicherheit am zielführensten.
streiten mittels RA bringt genauso wenig.!!! freut sich nur der RA

Ich persönlich hab genau das gegenteilige "Problem" bei mir kommt der Elektriker gar nicht mehr zum Schlussrechnung abkassieren. seit mittlerweile fast 2 Jahren muss ich einen Teilbetrag zurückhalten, da ich mir sicher bin, er wird noch kommen. *g*

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  •  susi90
16.7.2014  (#33)
aus meiner erfahrung - zusammensetzen, du der elektriker und ich, mir das anbot und die schlussrechnung senden, termin vereinbaren und hoffen das es weniger wird.

der elektriker hat genau soviel zu verlieren wie du.

die frage ist warum ist es teurer geworden.

mehr beauftragt? oder will er dich abzocken?

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  •  fuzman
28.7.2014  (#34)
bin zwar schon zu spät - aber grundsätzlich würd ich mit ihm mal unter 4 augen reden. ihm darauf hinweisen das ich seine "praktiken" mit firmenname in jedem bauforum kundtue wenn er mir net entgegen kommt....danach würd ich ( habs da selbst als elektriker leicht) jeden mangel auflisten und ihm eine mängelliste zukommen lassen mit dem vermerk das es vor der behebung kein geld gibt.....und es gibt immer vieeeele mängel. meistens gebens dann auf weil sie entweder die zeit net haben, das geld brauchen oder nen anderen suchen den sie abkassieren können. hast du schon einen E-Befund erhalten? wenn nicht hat er seine arbeit noch nicht beendet. die garantiezeit fängt erst dann an abzulaufen ;)

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