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Schenkungssteuer Österreich

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  •  Larry
10.8. - 14.8.2020
24 Antworten | 7 Autoren 24
24
Hallo,

kennt sich jemand mit der Schenkungssteuer aus in Österreich?

Ich habe eine Frage, von einem bekannten, die ich leider nicht beantworten kann.

Person A und B (Vater und Sohn)

Person A überweist Person B 55tsd EUR Verwendungszweck : Privatdarlehen.

Person B lässt den Betrag an Pertson A rücküberweisen, wegen falschen Verwendungszweck.

Person A und B haben sich auf eine Schenkung verständigt.

Person A überweist diesesmal mit dem richtigen Verwendungszweck 50tsd EUR an Person B.

Seine Frage nun, muss er nun die erste "falsche Überweisung" dem FA melden,da über Freibetrag 50tsd EUR in einem Jahr? Oder nicht da er es ja nicht angenommen hat und zurücküberweisen lassen hat.

Ich danke bereits vorab für eure Rückmeldungen.

  •  Privatier
10.8.2020  (#1)
einmal melden genügt aus meiner sicht. Die Rücküberweisung war jedoch unnötig. Er hätte es einfach melden können (geht ganz einfach über Finanz Online) und hätte nicht rücküberweisen müssen. Der Verwendungszweck im Überweisungstext interessiert keinen Menschen. Auch die Überweisung interessiert im Prinzip niemanden. Die Meldung muss zwar gemacht werden, wird aber beim Finanzamt irgendwo im Nirwana landen.

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  •  Bauherr2019
10.8.2020  (#2)
Wieso selbst melden ?
Dachte immer Überweisungen ab € 10.000 werden von der Bank sowieso automatisch ans FA gemeldet.
Oder ist das wieder was anderes ?

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  •  Privatier
10.8.2020  (#3)
Es geht hier um eine Schenkung. Wenn dir ein naher Angehöriger (hier der Vater) Geld schenkt, dann ist das ab EUR 50.000,- meldepflichtig beim Finanzamt. Je nach Beziehungs/Verwandschaftsverhältnis gelten andere Grenzen. Es gibt momentan zwar keine Schenkungssteuer - eine Meldepflicht gibt es aber trotzdem. Es ist also eine Meldung die gemacht werden muss, aber keine Auswirkung hat. Das mit den Überweisungen ab 10.000,- ist wieder eine andere Sache - hier werden meines Wissens nur Überweisungen gemolden bzw. näher angeschaut die bar gemacht werden.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
10.8.2020  (#4)

zitat..
Privatier schrieb: EUR 50.000,- meldepflichtig beim Finanzamt. Je nach Beziehungs/Verwandschaftsverhältnis gelten andere Grenzen. Es gibt momentan zwar keine Schenkungssteuer - eine Meldepflicht gibt es aber trotzdem. Es ist also eine Meldung die gemacht werden muss, aber keine Auswirkung hat.

Du gibst dir die Antwort mWn gerade selber...
Überweisung melden, im gleichen Atemzug auch Rücküberweisung kenntlich machen und fertig 

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  •  Larry
11.8.2020  (#5)

zitat..
bautech schrieb: Du gibst dir die Antwort mWn gerade selber...
Überweisung melden, im gleichen Atemzug auch Rücküberweisung kenntlich machen und fertig 

meinst du mich? emoji

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  •  Larry
11.8.2020  (#6)

zitat..
Privatier schrieb: Es geht hier um eine Schenkung. Wenn dir ein naher Angehöriger (hier der Vater) Geld schenkt, dann ist das ab EUR 50.000,- meldepflichtig beim Finanzamt. Je nach Beziehungs/Verwandschaftsverhältnis gelten andere Grenzen. Es gibt momentan zwar keine Schenkungssteuer - eine Meldepflicht gibt es aber trotzdem. Es ist also eine Meldung die gemacht werden muss, aber keine Auswirkung hat.

hmmm, was ich gehört habe wäre eine Meldung ans FA erst ab EUR 50.000, sprich bis fünfzig tausend ist keine Meldung Pflicht. hat sich das geändert mittlerweile?

Was meinst du mit hat keine weiteren Auswirkungen?


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  •  Larry
11.8.2020  (#7)

zitat..
Bauherr2019 schrieb: Wieso selbst melden ?
Dachte immer Überweisungen ab € 10.000 werden von der Bank sowieso automatisch ans FA gemeldet.
Oder ist das wieder was anderes ?

Um Ehrlich zu sein dachte ich das auch 🤨

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  •  Supapeda
  •   Bronze-Award
11.8.2020  (#8)
Und was genau passiert, wenn man die z.B. 55.000€ meldet?
Oder was passiert nicht, wenn man nur 49.000€ schenkt? Kann man dann öfter 49.000€ schenken, weil das Finanzamt nichts davon weiß?

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  •  Privatier
11.8.2020  (#9)

zitat..
Larry schrieb: mmm, was ich gehört habe wäre eine Meldung ans FA erst ab EUR 50.000, sprich bis fünfzig tausend ist keine Meldung Pflicht. hat sich das geändert mittlerweile?


zitat..
Privatier schrieb: Es geht hier um eine Schenkung. Wenn dir ein naher Angehöriger (hier der Vater) Geld schenkt, dann ist das ab EUR 50.000,- meldepflichtig beim Finanzamt.


Hab ja geschrieben - Meldepflicht in dieser Konstellation: ab 50.000,-
Wenn er dir 49.000,- schenkt musst du nichts melden. Wenn er dir aber 50.000,- schenkt, musst du alles melden (Schenkungen innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet).
Bei dir geht es um EUR 55.000,- - also ist diese Summe auch zu melden (da über EUR 50.000,-)

zitat..
Larry schrieb: Was meinst du mit hat keine weiteren Auswirkungen?

d.h. du meldest es zwar aber de facto passiert nichts. Das Finanzamt wird halt informiert - da es aber keine Schenkungssteuer gibt wird auch nichts besteuert.




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  •  Privatier
11.8.2020  (#10)

zitat..
Supapeda schrieb: Und was genau passiert, wenn man die z.B. 55.000€ meldet?

Nichts. Dei Meldung geht beim Finanzamt ein und gut ist. Da wirst du nie eine Rückmeldung bzw. Rückfrage bekommen. Wie gesagt. Meldepflicht aber keine Auswirkung. Ob das sinnvoll ist oder nicht kommentier ich jetzt mal nicht.😉

zitat..
Supapeda schrieb: Oder was passiert nicht, wenn man nur 49.000€ schenkt? Kann man dann öfter 49.000€ schenken, weil das Finanzamt nichts davon weiß?

49.000,- muss man nicht melden sofern die Schenkung zwischen Angehörigen erfolgt.
50.000,- innerhalb eines Jahres sind zwischen Angehörigen von der Meldung befreit. Somit müsste mann wenn man z.B. heute 30.000,- von dem Vater bekommt und in 3 Monaten nochmal 30.000,- eine Meldung über gesamt 60.000,- Schenkung machen.
Wenn man aber heute 30.000,- vom Vater bekommt und in 13 Monaten nochmal 30.000,- muss man nichts melden (Jahresfrist).



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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.8.2020  (#11)

zitat..
Privatier schrieb: Meldepflicht aber keine Auswirkung. Ob das sinnvoll ist oder nicht kommentier ich jetzt mal nicht.😉

Es geht um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung bzw. Schwarzgeld.

Bsp.: Ich verkaufe ein Grundstück sehr günstig, damit die Grunderwerbssteuer niedriger ist und der Käufer "schenkt" mir dafür die Differenz zum Wert und etwas von der gesparten Steuer. Ich muss jetzt diese Schenkung an das FA melden, was ich natürlich mache. Das FA kann jetzt leicht 1 und 1 zusammen zählen und so die Steuerhinterziehung entdecken. 

Ob das realistisch ist oder nicht, kommentiere ich jetzt mal nicht emoji

Aber bei Schenkungen zw. Angehörigen, wenn auch leicht belegbar ist woher das Geld kommt, wird man nie was vom FA hören.

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  •  Privatier
11.8.2020  (#12)
Kleiner Nachtrag zum Ganzen: Die Meldepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten - wobei die Meldung natürlich nur einmal gemacht werden muss.

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  •  Bauherr2019
11.8.2020  (#13)

zitat..
Privatier schrieb: Kleiner Nachtrag zum Ganzen: Die Meldepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten - wobei die Meldung natürlich nur einmal gemacht werden muss.

und wenn darauf vergessen wurde ?
Kann mir gut vorstellen, dass es häufiger vorkommt, dass zB. die Eltern dem Kind ein Grundstück bezahlen und dann an eine Meldung ans FA gar nicht gedacht wird.

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  •  Privatier
11.8.2020  (#14)
Es kann eine Geldstrafe bis zu 10% des Wertes verhängt werden. Dafür muss aber erstmal jemand draufkommen - wie immer im Leben. Aber wenn, dann kann eine Strafe verhängt werden. Eine Selbstanzeige ist ein Jahr lang möglich.
Wie in allen Bereichen auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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  •  Larry
11.8.2020  (#15)

zitat..
Privatier schrieb: Kleiner Nachtrag zum Ganzen: Die Meldepflicht trifft sowohl den Schenker als auch den Beschenkten - wobei die Meldung natürlich nur einmal gemacht werden muss.

Das habe ich jetzt auch erfahren, es reicht wenn entweder Schenker oder beschenkter eine meldung machen, wie gesagt ab 50.000,-€

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  •  Larry
11.8.2020  (#16)
Würde gerne nochmals auf eine Frage eingehen, muss der beschenkte oder der Schenker eine Meldung ans FA trotzdem machen, obwohl die 55tsd EUR an den Schenker rücküberwiesen worden sind? Oder soll er beim zuständigen FA anrufen und nachfragen und den Sachverhalt schildern? Was meint Ihr?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.8.2020  (#17)
Meine Meinung als Laie:
Wenn A an B überweist und er das wieder rücküberweist, ist es ja zu keinem Vermögenstransfer gekommen. Der Vorgang ist somit keine Schenkung also auch nicht zu melden.

Zur Sicherheit damit man das auch so belegen kann, den Kontoauszug aufbewahren, auf dem die beiden Überweisungen ersichtlich sind.

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  •  Supapeda
  •   Bronze-Award
12.8.2020  (#18)
Kann man im nähesten Verwandtschaftsverhältnis unbegrenzt hohe Summen schenken, solange man es meldet?
Ich habe auf der Seite vom Bundesministerium gefunden, dass man unbedingt einen Schenkungsvertrag machen soll und darin auch klar stellen, ob es sich um ein Vorerbe handelt oder nicht. Wenn man nichts deklariert, haben die anderen Erben ein Recht, dass die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird. Wenn man nun einen Teil als Vorerbe bekommt und in zB 10 Jahren würde das Erbe verteilt und es  gäbe dann schon eine Erbschaftssteuer, müsste man das Geschenkte dann nachversteuern oder gilt der Steuersatz zum Zeitpunkt der Schenkung?

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  •  Privatier
12.8.2020  (#19)
Es gilt der Steuersatz zum Zeitpunkt der Schenkung. Zumindest war es bisher immer so. Und davon gehe ich auch weiter aus - wo wäre ansonsten die Rechtssicherheit. Was aber schon stimmt, ist die Sache mit dem Pflichtteil. Wobei auch ein Schenkungsvertrag hier nicht hilft. Wenn jemand in der Erbengemeinschaft streiten will, dann streitet er und es entscheidet der Richter wenn es vor Gericht geht. Das Erbrecht ist so eine Sache in Österreich.

Und ja man kann schenken soviel man will, solange man es meldet. Ab einer gewissen Summe wird sich das Finanzamt halt mal anschauen ob das Ganze plausibel ist bzw. wo das Geld herkommt - da gehts aber meist darum, Geldwäscherei auszuschliessen.

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  •  Supapeda
  •   Bronze-Award
12.8.2020  (#20)
Danke @Privatier! 

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  •  Larry
13.8.2020  (#21)

zitat..
chrismo schrieb: Meine Meinung als Laie:
Wenn A an B überweist und er das wieder rücküberweist, ist es ja zu keinem Vermögenstransfer gekommen. Der Vorgang ist somit keine Schenkung also auch nicht zu melden.

Zur Sicherheit damit man das auch so belegen kann, den Kontoauszug aufbewahren, auf dem die beiden Überweisungen ersichtlich sind.

Danke dir lieber chrismo, so sehe ich das allerdings auch emoji. Auch sind die Überweisungsbelege vorhanden um Rückfragen belegen zu können.


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