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Schenkungssteuer Österreich

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  •  Larry
10.8. - 14.8.2020
24 Antworten | 7 Autoren 24
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Hallo,

kennt sich jemand mit der Schenkungssteuer aus in Österreich?

Ich habe eine Frage, von einem bekannten, die ich leider nicht beantworten kann.

Person A und B (Vater und Sohn)

Person A überweist Person B 55tsd EUR Verwendungszweck : Privatdarlehen.

Person B lässt den Betrag an Pertson A rücküberweisen, wegen falschen Verwendungszweck.

Person A und B haben sich auf eine Schenkung verständigt.

Person A überweist diesesmal mit dem richtigen Verwendungszweck 50tsd EUR an Person B.

Seine Frage nun, muss er nun die erste "falsche Überweisung" dem FA melden,da über Freibetrag 50tsd EUR in einem Jahr? Oder nicht da er es ja nicht angenommen hat und zurücküberweisen lassen hat.

Ich danke bereits vorab für eure Rückmeldungen.

  •  Larry
13.8.2020  (#21)

zitat..
chrismo schrieb: Meine Meinung als Laie:
Wenn A an B überweist und er das wieder rücküberweist, ist es ja zu keinem Vermögenstransfer gekommen. Der Vorgang ist somit keine Schenkung also auch nicht zu melden.

Zur Sicherheit damit man das auch so belegen kann, den Kontoauszug aufbewahren, auf dem die beiden Überweisungen ersichtlich sind.

Danke dir lieber chrismo, so sehe ich das allerdings auch emoji. Auch sind die Überweisungsbelege vorhanden um Rückfragen belegen zu können.


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  •  Larry
13.8.2020  (#22)

zitat..
Supapeda schrieb: Kann man im nähesten Verwandtschaftsverhältnis unbegrenzt hohe Summen schenken, solange man es meldet?
Ich habe auf der Seite vom Bundesministerium gefunden, dass man unbedingt einen Schenkungsvertrag machen soll und darin auch klar stellen, ob es sich um ein Vorerbe handelt oder nicht. Wenn man nichts deklariert, haben die anderen Erben ein Recht, dass die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird. Wenn man nun einen Teil als Vorerbe bekommt und in zB 10 Jahren würde das Erbe verteilt und es  gäbe dann schon eine Erbschaftssteuer, müsste man das Geschenkte dann nachversteuern oder gilt der Steuersatz zum Zeitpunkt der Schenkung?

Da hast du grundsätzlich recht, im Fall der Fälle bringt die aber leider ein Vertrag etc. auch nichts wenn einer der anderen Erben das angerechnet haben will, wird eh vor Gericht gegangen.

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  •  Solarbuddys
14.8.2020  (#23)
Eventuell Interessant - es gibt gesetzliche Freibeträge für Schenkungen in Österreich , abhängig vom Verwandtschaftsgrad 
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794070.html
Weiss nicht ob der Link angezeigt wird sonst google mal nach " schenkung verwandte freibetrag" - dann kommt ein Eintrag von Help.gv.at da steht dann alles 




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  •  Larry
14.8.2020  (#24)
Danke Solarbuddy, sehr guter Tipp! emoji

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