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Schadensfall - Was muss ich bezahlen ? [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
3.5. - 29.8.2011
7 Antworten 7
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Hallo,

ich hatte am ersten März 2011 einen Schadenfall mit meinem Ofenglas - Sprung in der Scheibe.
Habe dann sofort ein Neues bestellt - Anfang April wurde ein Monatgetermin ausgemacht, der dann kurzfristig wieder abgeseagt wurde, weil die Scheibe angeblich verlorengegangen war.

Am 29.04 wurde dann doch eine neue Scheibe geliefert, aber nach 10 Minuten Montage hat sich herausgestellt, dass die neu bestellte Scheibe zu groß war. Der Monteur ist mit der falschen Scheibe zurück in die Firma, hat sie dort zugeschnitten und anschließend wieder eingebaut.

Jetzt bekomme ich eine Rechnung über 3 Stunden Arbeit, obwohl die einmalige Anfahrt + Einbau in Summe maximal 1 Stunde gedauert hat.
Dafür dass der die falsche Scheibe mitnimmt und dann zurückfahren und zurechtschneiden muss kann ich nichts, oder doch ?

Mir gehts im Grunde nicht ums Geld, weils eh ein Versicherungsfall ist, aber mir gehts ums Prinzip.
Darf der sich das erlauben bzw. muss ich bezahlen ??

Wie reagiere ich am Besten ?

lG
Gawan

  •  kech
4.5.2011  (#1)
Nach meinem Rechtsverständnis ist nur eine einmalige Anfahrt + Arbeits- und Materialaufwand zu bezahlen, wenn sich der Monteur vermessen hat bzw. ein falsches Teil geliefert wurde.
Wieso soll der Kunde für einen Fehler zur Kasse gebeten werden, den er nicht verursacht hat.
Der Monteur wäre nur dann im Recht, wenn du nachweislich eine falsche Scheibe bestellt hättest.
Er wäre schon besonders dumm und dreist von ihm, würde er mehr fordern als ihm zusteht, wenn eine Versicherung im Spiel ist. Da kann er nur verlieren.


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  •  creator
  •   Gold-Award
5.5.2011  (#2)
wenn's eh ein versicherungsfall ist, - ... kann es dir doch wurscht sein, sofern du direktverrechnung mit der versicherung vereinbart hast. wennst dem sonderbegabten monteur eins auswischen willst, kannst dich bei der versicherung über dessen schadenmanagement beschweren...



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  •  Gawan
  •   Gold-Award
5.5.2011  (#3)
@creator - Nur weils eh die Versicherung bezahlt ist es egal was auf der Rechnung steht ?

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  •  topstyling
  •   Bronze-Award
6.5.2011  (#4)
Also ich würds der Versicherung melden.

Die wissen genau was sowas normal an Arbeit ist und was dem Monteur zusteht.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.5.2011  (#5)
."wenn's eh ein versicherungsfall ist,
... kann es dir doch wurscht sein, sofern du direktverrechnung mit der versicherung vereinbart hast. wennst dem sonderbegabten monteur eins auswischen willst, kannst dich bei der versicherung über dessen schadenmanagement beschweren... "

find ich einfach nur schei..e, diese aussage, entschuldige...das ist genau ein grund, warum prämien teurer werden und alle schreien....und die, die keine schäden haben, bezahlen die erhöhung natürlich mit. dachte, du hast mal bei einer solchen gearbeitet? oder war das bei der lutz egal? scheinbar ist das usus bei der sozialversicherung, die bezahlen aber eh nur mehr das aller-notwendigste...*kopfschüttel* ...aber klar, mit voller hose ist leicht stinken.
dein zynismus in letzter zeit ist nicht zu überbieten. zuerst kommst du, und dann lang nix, stimmts?

@gawan und topstyling: eure denk- und vorgenhsweise ist die richtige. der monteur kann sich seine extrafahrt aufzeichnen...


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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
11.5.2011  (#6)
Hmmm - Der Handwerker kann seinen Irrtum nicht an dich weiterverrechnen, völlig unabhängig ob irgendwas versichert ist oder nicht. Bei Rechnungen ersetzt dir die Versicherung genau die angemessenen Reparaturkosten für die Behebung eines versicherten Schadenfalles.

Das ist deshalb so wichtig weil es den Begriff der Direktverrechnung bei den Versicherungen die ich kenne nicht gibt, zumindest nicht in den Gebäude- oder Haushaltsversicherungen. Die Versicherung kann keine Reparatur eines Ofens beauftragen der dir gehört und in deinem Haus steht, also ist sie auch nicht für Korrektheit der Rechnung zuständig. Wenn die Kosten überhöht sind zahlt die Versicherung nur den angemessenen Teil, die Kosten für den Irrtum mußt du dir dann auf jeden Fall selbst mit dem Handwerker ausstreiten. In der Sachversicherung ist der Versicherer nicht für die Abwehr von ungerechtfertigten Kosten zuständig, das ist nur bei Haftpflichtversicherungen der Fall.

In der Praxis wird ein Schadenreferent nicht immer beurteilen können ob nun 3 oder 1 Stunde angemessen sind, aber es ist ein Irrtum zu glauben daß tatsächlich die Versicherung es ist die die ungerechtfertigten Mehrkosten schluckt. Wenns nicht die Handwerker sind und auch nicht der betroffene Einzelkunde dann sinds halt alle Prämienzahler...

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  •  Michaela1
29.8.2011  (#7)
Sprich am besten mit deiner Sachversicherung ( http://www.versicherung-portal-1.de/sachversicherungen ) darüber. Normalerweise werden die bei der Schadensübernahme auch gucken und fragen, wieso das 3,5 Stunden gedauert hat und wenn denen das zu lange erscheint, werden die sich schon beim Handwerker melden.
Aber läuft wohl nach dem Motto: Versuchen kann man es ja. Ne Anzeige wird es wohl eh nicht nachsichziehen.

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