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·gelöst· Schadenersatz möglich? [OÖ]

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  •  Turboschnecke
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.6. - 23.6.2021
46 Antworten | 15 Autoren 46
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Geschätzte Forumsmitglieder,

als ob das Planen und Bauen nicht schon schwierig genug ist, gibt es immer wieder Nachbarn, die einem das Leben schwer machen.

Wir haben endlich die Baubewilligung, können uns aber nicht darüber freuen, da von einem Nachbarn sicher wieder Einwendungen kommen werden und der Baubescheid dadurch nicht rechtswirksam wird. Das Bauprojekt verzögert sich da um viele Monate. Wir könnten zwar in OÖ mit dem Bauen beginnen, wollen aber nicht riskieren, dass wir das Haus dann rückbauen müssen. Wir und alle mit denen wir gesprochen haben, sind zwar der Meinung, dass es dazu nicht kommen wird, weil die Rechtslage eindeutig ist, aber vlt. sieht das ein anderer SV anders.

Nun, die eigentliche Frage. Kann man den Nachbarn, der eigentlich aussichtslose Einwendungen erhebt (also mutwillig) und den Baubeginn hierdurch verzögert, auf Schadenersatz klagen, wenn die Baupreise usw. steigen bzw. weil man länger Miete usw. zahlen muss.

Hat jemand ähnliches erlebt?

lg
Turboschnecke

  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#41)
Dein Bsp. zeigt aber auch, warum es schon sinnvoll ist, dass man als Nachbar Einspruchsrechte hat bzw. auch mehrere Instanzen gibt, oder nicht?

Und jetzt mal in die Lage des Nachbarn versetzt, der schon einmal einen Fehler gefunden hat, den Planer und Gemeinde so nicht machen sollten. Das kann natürlich auch dazu führen, dass ich das Vertauen in die 1. Instanz verliere und danach sehr genau hinsehe. Nach dem Motto: war ja beim Dach auch falsch.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#42)

zitat..
chrismo schrieb: Und jetzt mal in die Lage des Nachbarn versetzt, der schon einmal einen Fehler gefunden hat, den Planer und Gemeinde so nicht machen sollten.

Ist halt die Frage,  ob die Gradanzahl vom Dach überhaupt sonderlich relevant ist, wenn sich zb. die Bauhöhe nicht ändert und die ursprüngliche Bauklasse ohnehin eingehalten wurde...wäre dann eher ein Formfehler.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#43)
Wenn z.B. der Bebauungsplan eine Dachneigung vorgibt und man hält die nicht ein, dann muss das geändert werden, das hat ja nix mit der Gebäudehöhe zu tun. Es wird ja einen Grund gehabt haben, warum dieser Punkt vom Nachbar erfolgreich beanstandet und geändert werden musste.

Und ich finde es komisch, dass einerseits vollkommen klar ist, dass alles rechtens ist und der Nachbar ja eh nur sinn- bzw. aussichtslose Einwendungen macht, aber es dann andererseits doch zu riskant ist nach dem Bescheid zu bauen, was ja nach den Ausführungen Karls möglich wäre.

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  •  Turboschnecke
23.6.2021  (#44)
@­chrismo

zitat..
chrismo schrieb: Wenn z.B. der Bebauungsplan eine Dachneigung vorgibt und man hält die nicht ein, dann muss das geändert werden, das hat ja nix mit der Gebäudehöhe zu tun.

frage mich dann, warum das Haus nun niedriger.


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  •  Mitleser
  •   Bronze-Award
23.6.2021  (#45)
@Turboschnecke die Ermittlung der Gebäudehöhe ist ein eigenes Kapitel. Üblicherweise ist hier die abgewickelte Gebäudehülle bis zur schnittebene der dachoberfläche mit den Außenwänden gemeint. Da hat die Dachneigung selbst einen eher geringen Einfluss.

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  •  Turboschnecke
23.6.2021  (#46)
Danke für die Antworten!

Der Beitrag ist als gelöst markiert und wird nicht mehr kommentiert.

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