« Baurecht  |

Schadenersatz für Nachbarn bei Umwidmung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Maren
20.3. - 25.3.2021
18 Antworten | 11 Autoren 18
7
25
Liebe Forum-Teilnehmer!

Ich besitze ein EFH in einer Siedlung in einem kleinen Ort in OÖ (4.000 EW). An die Siedlung schließt ein Grünland-Gebiet an. In den letzten Jahren habe ich das EFH aufwendig saniert und umgebaut.

Nun möchte der Gemeinderat das angrenzende Grünland Gebiet (12.000 m2) in Wohnbau umwidmen und in Folge sollen darauf von einem Bauträger 4 mehrgeschossige Bauten mit insgesamt 72 Wohneinheiten errichtet werden.

Dabei werden die Gebäude 10-12m hoch sein und bis an 3m an meine Grundgrenze heranreichen. Meinen 6 Nachbarn droht das gleiche Schicksal.

Die Gemeinde gibt uns nun die Möglichkeit zu einer Stellungnahme binnen 2 Wochen um Einwände vorzubringen, gibt uns aber kaum Aussicht auf Änderungserfolg.

Falls der Flächenwidmungsplan wie geplant geändert wird droht meinen Nachbarn und mir eine jahrelange Baustelle und dann eine deutlich verminderte Lebensqualität. Zudem werden unsere Häuser entwertet.

Welche Einwände kann man bei der Gemeinde vorbringen und welche Chancen hat man auf Schadenersatz?

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
20.3.2021  (#1)
Aus meiner Sicht ist das leider das Risiko mit dem man leben muss, wenn man Grünland neben sich hat. 

1
  •  BAULEItEr
20.3.2021  (#2)
Wie du dein Haus gebaut hast, hast du da auch Schadenersatz an deine Nachbarn geleistet?
Hast ja auch durch deine Bauzeit deren Lebensqualität vermindert und deren Häuser entwertet.
 
Nach deiner Logik dürte niemand mehr ein Haus bauen wenn ein bebautes Grundstück anschließt.

2
  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#3)

zitat..
Maren schrieb: Dabei werden die Gebäude 10-12m hoch sein und bis an 3m an meine Grundgrenze heranreichen. Meinen 6 Nachbarn droht das gleiche Schicksal.

Das ist in der Form ausgeschlossen. 

OÖ BauTG sagt dazu:
Bei Gebäudeteilen, die höher als 9 m sind, muss der Abstand wenigstens ein Drittel ihrer Höhe betragen.


1


  •  BAULEItEr
20.3.2021  (#4)

zitat..
Maren schrieb: Dabei werden die Gebäude 10-12m hoch sein und bis an 3m an meine Grundgrenze heranreichen. Meinen 6 Nachbarn droht das gleiche Schicksal.

@Maren  Woher weißt du das ?

Also es gibt noch nicht mal eine Widmung aber anscheinend schon irgendwelche Pläne.
Ist der Bauträger mit seinen Plänen hausieren gegangen?




1
  •  Bianci
20.3.2021  (#5)
Ganz verhindern werdet ihr das mMn nicht können.
Wenn sich alle Nachbarn zusammentun, könnt ihr vielleicht eine geringere zulässige Gebäudehöhe für das Grundstück erwirken.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#6)

zitat..
Bianci schrieb: Wenn sich alle Nachbarn zusammentun, könnt ihr vielleicht eine geringere zulässige Gebäudehöhe für das Grundstück erwirken.

Nix für ungut, aber das Baurecht ist keine Basisdemokratie. Entweder es ist erlaubt oder nicht. Wie glaubst läuft das dann in der Realität? Pro Nachbar der dagegen ist minus 1 Meter Höhe. Bei 10 Nachbarn wird der Bau eingestellt. 


1
  •  Bianci
20.3.2021  (#7)
Ich bin davon ausgegangen, dass es noch keinen Bebauungsplan gibt, wenn erst umgewidmet wird. Und dann kann man sehr wohl mit der Gemeinde reden, wie die Bebauungsbestimmungen aussehen sollen/werden.

1
  •  atma
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#8)
Warum sollten die reden wollen? Ein großes Gebäude mit vielen Einwohnern ergibt mehr Einnahmen. Alle anderen wohnen ja eh schon dort. 
Bebauungsplan werden die ja nicht für das eine Grundstück eigens machen. 
das einzige was dagegen hilft ist ein ausreichend großes Grundstück mit entsprechendem Abstand zum Nachbarn. 


1
  •  Bianci
20.3.2021  (#9)
Ich kann nur aus meiner Gemeinde berichten und da wurde eine seitens Gemeinde geplante Änderung der Bebauungsbestimmungen (Erhöhung der Bauklasse) aufgrund Widerstands der Bevölkerung nicht umgesetzt.
Also Verbesserungen für die Anrainer wären eventuell möglich, einen Wohnblock ganz verhindern wird man nicht können - hab ich eh oben schon geschrieben.

1
  •  atma
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#10)
Bei uns gab es das Thema auch... da hat die Gemeinde noch Grundstücke getauscht um weitere Wohneinheiten drauf zu quetschen. Ein Schelm wer da Böses denkt.... 

1
  •  BAULEItEr
20.3.2021  (#11)
Ich glaube, hier wird jetzt einiges vermischt.
 Das Grundstück ist ja noch nicht mal umgewidmet, daher kann kann man auch nicht gegen einen angeblichen Wohnbau Einwände erheben.

Das heißt zum derzeitigen Zeitpunkt kann man nur gegen die Umwidmung Einwände erheben.
Aber welche Einwände soll man einbringen, wenn an ein Wohngebiet ein Wohngebiet angeschlossen werden soll?
Baulärm?
Eher nicht.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt und der auch für dieses Grundstück gilt, dann wird dieser Bebauungsplan ja wohl schon Rechtskraft haben und es wird keine Mögllichkeit geben  hier jetzt noch Einwände einzubringen, damit wäre die Sache gegessen, und der Bauträger kann entsprechend dem Bebauungsplan bauen.

Sollte es noch keinen Bebauungsplan geben und es wird ein Neuer ausgearbeitet, dann kann man Einwände einbringen. (Bauklasse,Gebäudehöhe usw.)



1
  •  bautech
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#12)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Wenn es einen Bebauungsplan gibt und der auch für dieses Grundstück gilt, dann wird dieser Bebauungsplan ja wohl schon Rechtskraft haben und es wird keine Mögllichkeit geben  hier jetzt noch Einwände einzubringen, damit wäre die Sache gegessen, und der Bauträger kann entsprechend dem Bebauungsplan bauen.

Sehe ich ein wenig anders, nur weil ein Bebauungsplan Bestand hat ist er nicht in Stein gemeißelt. Hier könnte man schon noch den Hebel ansetzen und der Gemeinde Dampf machen, dass die Bebauung in Bauklasse und Gebäudehöhe an die bestehende Siedlung angelehnt wird. Jedoch wird dann ein eventueller Interessent wahrscheinlich nimmer so viel Geld dafür zahlen (wenns nicht schon verkauft ist und gewisse Versprechungen quasi bei Vertragsunterzeichnung gemacht wurden)...

Aber Anspruch auf Ersatz eines eventuellen Wertverlusts (welcher meist individueller Natur ist) gibts hier nicht, diesen müsstest dir im Vorfeld mit den Beteiligten erstreiten - wobei ich hier die Chancen auch eher gering sehe

1
  •  BAULEItEr
21.3.2021  (#13)

zitat..
bautech schrieb: Sehe ich ein wenig anders, nur weil ein Bebauungsplan Bestand hat ist er nicht in Stein gemeißelt.

Das würde bedeuten, ich kaufe mir ein Grundstück für welches ein Bebauungsplan vorhanden ist, dann beauftrage ich einen Archtitekten mit der Planung und reiche unter einhaltung des Bebauungsplanes und aller anderer Gesetze ein.

Und jetzt kommt die Gemeinde und sagt schön aber wir ändern den Bebaungsplan bitte noch mal von vorne.

Also so gehts doch wirklich nicht ein Bebauungsplan muss doch Rechtsicherheit bringen.
Ich kauf mir ja kein Grundstück ohne zu wissen was ich da rauf bauen darf.
Die Baubehörde hat sich an den Benauungsplan zu halten, und kann nicht einfach sagen jetzt fangen wir mal zum Ändern an.

Wobei wir garnicht wissen ob es überhaupt einen Bebauungsplan gibt und es überhaupt einen geben kann für ein noch nicht umgewidmedes Grundstück?


zitat..
Maren schrieb: Die Gemeinde gibt uns nun die Möglichkeit zu einer Stellungnahme binnen 2 Wochen um Einwände vorzubringen, gibt uns aber kaum Aussicht auf Änderungserfolg.

@Maren Einwände gegen was, die Umwidmung, den Flächenwidmungsplan, einen Bebauungsplan, einer Einreichung?

Du müsstet uns mal mehr Informationen geben.




1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#14)
Sachverhalt ist laut Eingangsthread, dass das betreffende Gebiet derzeit Grünland ist und eine Umwidmung in Bauland "erfolgen soll"! Somit ist klar, dass es derzeit auch noch keinen Bebauungsplan geben kann (@BAULEItEr, @bautech), da ein Bebauungsplan immer auf die Flächenwidmung aufbauen muss. In einem Fall wie dem hier geschilderten können vielleicht gewisse Verfahrensschritte zur Erstellung eines Bebauungsplanes max. parallel mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes einhergehen. Die endgültige Beschlußfassung/Genehmigung/Rechtskraft des Bebauungsplanes setzt dann aber eine schon bestehende rechtskräftige Umwidmung voraus.
Also: zuerst geht es jetzt um die Änderung des Flächenwidmungsplanes und in zweiter Linie allenfalls um einen Bebauungsplan für dieses neue Widmungsgebiet, wobei der TE von einem Bebauungsplan noch gar nichts erwähnt hat.

zitat..
Maren schrieb: Die Gemeinde gibt uns nun die Möglichkeit zu einer Stellungnahme binnen 2 Wochen um Einwände vorzubringen,

Is mir nicht ganz klar, was das jetzt sein soll? Ein freiwilliges Einbinden der Nachbarn in den Entscheidungsprozess? Im OÖ Raumordnungsgesetz § 33 Abs. 3 steht nämlich was anderes: Demnach hat die Gemeinde die Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 Wochen VOR Beschlussfassung im Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und besteht die Möglichkeit Anregungen und Einwendungen einzubringen.
Der Haken dabei: man hat beim Flächenwidmungsplan und beim Bebauungsplan keinen Rechtsanspruch, dass Einwendungen dagegen auch beachtet werden. Man könnte lediglich DANACH die Verordnungen beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen, wenn sie verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten widersprechen - das beschränkt sich in der Praxis aber in der Regel wegen der Komplexizität solcher Verfahren auf seltene Einzefälle.
Also: auf rein rechtlicher Ebene wird man das nicht verhindern können.

Nicht ganz so aussichtslos ist es auf politischer Ebene, d.h Druck auf den Bürgermeister und den Gemeinderat machen, dass man damit nicht einverstanden ist. Wie @Bianci schon richtig angemerkt hat, kann es hier durchaus gelingen, den ein oder anderen Kompromiss zu erreichen. Einer allein wird das allerdings nicht schaffen. Da braucht man mehrere Mitstreiter, da braucht man "Verbündete" am besten auch aus dem Gemeinderat und da wirds halt immer auch politisch werden (müssen) - man steht ja immer auch VOR einer Wahl!
Wie gesagt: die Gemeinden müssen Wohnraum schaffen, müssen auf den Bevölkerungsschlüssel schauen und müssen solche Projekte irgendwo auch ermöglichen. Daher ist auch kein gesetzliches Instrument verankert, sowas generell zu verhindern bzw. verhindern zu können. Und niemand hat das Recht oder einen Anspruch darauf, dass neben ihm nicht mehr gebaut werden darf. Genauso wenig gibts irgendeinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung, Wertminderung, freie Aussicht und all diese Schlagworte. Bitte das alles zu vergessen.

Aber im Gespräch und in der Diskussion mit der Gemeinde und mit entsprechendem Auftreten, kann vielleicht der eine oder andere Kompromiss bei einer Baufluchtlinie (Abstand!) oder der eine oder andere Meter weniger bei der Gebäudehöhe erreicht werden.
Und wenn nicht, dann wird man sich damit letztlich abfinden müssen.

 

7
  •  Marylu
  •   Bronze-Award
Preisauskunft 21.3.2021  (#15)
Vielleicht könntet Ihr, Deine Nachbarn und Du noch den einen oder anderen m2 dazukaufen um den Abstand zu vergrößern. Oder ist das Grundstück schon fix verkauft?

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Marylu, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#16)

zitat..
Maren schrieb:
Ich besitze ein EFH in einer Siedlung in einem kleinen Ort in OÖ (4.000 EW). An die Siedlung schließt ein Grünland-Gebiet an. In den letzten Jahren habe ich das EFH aufwendig saniert und umgebaut.

Nun möchte der Gemeinderat das angrenzende Grünland Gebiet (12.000 m2) in Wohnbau umwidmen und in Folge sollen darauf von einem Bauträger 4 mehrgeschossige Bauten mit insgesamt 72 Wohneinheiten errichtet werden.

Dabei werden die Gebäude 10-12m hoch sein und bis an 3m an meine Grundgrenze heranreichen. Meinen 6 Nachbarn droht das gleiche Schicksal.

Die Gemeinde gibt uns nun die Möglichkeit zu einer Stellungnahme binnen 2 Wochen um Einwände vorzubringen, gibt uns aber kaum Aussicht auf Änderungserfolg.

Falls der Flächenwidmungsplan wie geplant geändert wird droht meinen Nachbarn und mir eine jahrelange Baustelle und dann eine deutlich verminderte Lebensqualität. Zudem werden unsere Häuser entwertet.

Welche Einwände kann man bei der Gemeinde vorbringen und welche Chancen hat man auf Schadenersatz?

kurz und knapp keine realen

die Gemeinde will/muss zusätzlichen Wohnraum ermöglichen, also erweitert man die Siedlung, ganz natürlich das Ganze

genauso das du schreibst "Bauträger" heißt  normalerweise  Gemeinde + Grundeigentümer + Bauträger haben eine Grundsatzeinigung erzielt, läuft desöfteren so das die Umwidmung bzw der zugehörige Bebauungsplan inoffiziell längst so vereinbart sind das alle glücklich sind

ich weiß persönlich von einem Projekt in OÖ da wollte die Gemeinde von einem Grundeigentümer ein kleines Stück um aus 2 geplanten Sackgassen eine geschlossene Ringsiedlungsstraße zu machen, dem Eigentümer war das aber zuwenig Bauland bzw zuviel Straßenabtretung, ein Bauträger war auch im Spiel dann wurde die Planung einfach vergrößert und aus 2DHH+9Wohnungen wurden 8DHH+30Wohnungen, alle genannten waren glücklich
außer natürlich die EFH Besitzer die bis dahin erste Reihe fußfrei hatten (genau wie du), machen konnten sie aber NICHTS, das einzige was sie erreicht haben war ein zusätzlicher Besucherparkplatz in Theorie, wieso Theorie weil die Parkplätze sind so eng geschnitten wenn da einer nicht ganz eng parkt ist dieser extra Parkplatz verschwunden und nur auf dem Papier existent

die einzige Sorge die ich dir nehmen kann ist die "jahrelange Baustelle", ein Bauträger zieht das in 14-18Monaten normalerweise komplett hoch, schlimmer wäre es wenn Bauparzellen kommen, die einzeln verkauft und einzeln bebaut werden, bei einem Bauträger geht das ganze Schnell weil es als ein "großes" Projekt abgewickelt wird

grundsätzlich kann man jeden nur raten die Siedlungsdynamik sich anzusehen bzw in Oberösterreich die sogenannten Ortsentwicklungskonzepte, aber eine 100% Sicherheit gibt es nicht, bei Nachbarn hat man kein Mitspracherecht

1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
22.3.2021  (#17)
Man hat im Leben keinen Anspruch darauf, dass Dinge die einem gefallen nie ändern werden. Das gilt auch für Ruhelagen und schöne Aussichten, sonst wäre kaum noch Veränderung und Bauen möglich. Mitspracherecht hat man bei der Ortsplanung kaum, nur alle paar Jahre an der Urne. Es ist nun mal ein politisches Abwiegen von Interessen, die Interessen der Bürger in Ruhelage und jener Interessen nach mehr Wohnraum.

Du kannst theoretisch einen Antrag an den Gemeinderat stellen alternative Flächen für den Wohnbau zu suchen. Aber da spielen viele Dinge mit, wie Ausbau vom Kanalnetz, Straßenbau, usw. Ich nehme an, dass das Thema politisch schon durch ist, sobald die breite Masse der Bevölkerung es erfährt. Wenn man in größeren Gemeinden oder Städten ist, Medienkontakte hat, Finanzmittel dafür sammeln kann usw., so kann man Bürgerinitiativen gründen. Als Kopf solcher muss sich halt klar sein, dass man sich dann mitten in der Politik befindet mit allen Konsequenzen: Man bekommt mehr Gehör, aber auch Anfeindungen. Erfolg haben solche Initiativen manchmal schon, gute Chancen gibt es, wenn Wahljahr ist.

1
  •  deirflu
25.3.2021  (#18)
Auf Schadenersatz wirst du da keine Chance haben. 

Was man sich genauer anschauen kann ist die Umwidmung. Hier hat sich die Gemeinde natürlich auch an gewisse Regeln zu halten auch wenn so mancher Ortschef das nicht glauben mag.

Nur um ein paar Schlagworte zu nennen:
Mindesabstände 
Bauhöhe
Orstbild
Bebauungsdichte
....

Wichtig ist hier aber eher auf Dialog, als auf Konfrontation zu setzen. Komplett verhindern wird man es nicht können, aber zuindest das beste rausholen kann man versuchen. 

Viel Erfolg dabei! 

Bei uns wird nächstes Jahr auch die Aussicht etwas verbaut werden und der Wert deutlich gemindert werden. Auch blöd für uns da es sich um eine Stadtwohnung handelt die wir verkaufen wollen, so bald unser Haus fertig ist. Damit muss man halt leben. 
 

 

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Wien: Frage zur Gebäudehöhe