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Sanierungsauflagen

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  •  der_Typ
31.7. - 3.8.2018
8 Antworten | 2 Autoren 8
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Forum!

ich möchte ein Grundstück in NÖ kaufen. Darauf befindet sich ein stark sanierungsbedürftiges Haus.
Da es eine gekoppelte Bauweise ist und uns der Architekt ein Haus mit 7-8m Breite und 16m länge präsentiert hat (alles nach neuer Bauordung- inkl Bauwich) möchten wir ausloten ob sich eine sanierung womöglich doch bewerkstelligen lässt.
Den Grund könnt ihr euch denken. Mit dem bestehenden Haus brauchen wir uns nicht an die neue Bauordnung halten was den Bauwich betrifft und wir haben 10m breite und mindestens 9 m tiefe (wir würden aber 2m dazubauen).

was sind denn die Auflagen wenn man komplett saniert? Was muss stehen bleiben? 

Ich habe bald einen Termin im Bauamt, möchte aber euere Erfahrungen wissen.

Lassen wir bitte außen vor ob es sich auszahlt. Mich würde interessieren wie die Auflagen sind?

Danke und Liebe Grüße
mike

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2018  (#1)

zitat..
der_Typ schrieb: Mich würde interessieren wie die Auflagen sind?


Da wärst im "Baurechtforum" besser platziert!

zitat..
der_Typ schrieb: brauchen wir uns nicht an die neue Bauordnung halten


Was verstehst unter "neuer" Bauordnung??

zitat..
der_Typ schrieb: wir würden aber 2m dazubauen


Wohin? In den Bauwich hinein oder im Bauwich?

zitat..
der_Typ schrieb: wenn man komplett saniert?


Was verstehst unter "komplett sanieren"?.........
 

zitat..
der_Typ schrieb: Was muss stehen bleiben?


Ich sag mal: Alles! Sonst is ja keine "Sanierung", sondern eine bauliche Abänderung!

Ergebnis:
Du musst schon ein bisschen genauer werden, wenn du eine brauchbare Antwort haben willst!



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  •  der_Typ
1.8.2018  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von der_Typ: Mich würde interessieren wie die Auflagen sind?

Da wärst im "Baurechtforum" besser platziert!
__________________
Im Beitrag zitiert von der_Typ: brauchen wir uns nicht an die neue Bauordnung halten

Was verstehst unter "neuer" Bauordnung??
__________________
Im Beitrag zitiert von der_Typ: wir würden aber 2m dazubauen

Wohin? In den Bauwich hinein oder im Bauwich?
__________________
Im Beitrag zitiert von der_Typ: wenn man komplett saniert?

Was verstehst unter "komplett sanieren"?.........
 
__________________
Im Beitrag zitiert von der_Typ: Was muss stehen bleiben?

Ich sag mal: Alles! Sonst is ja keine "Sanierung", sondern eine bauliche Abänderung!

Ergebnis:
Du musst schon ein bisschen genauer werden, wenn du eine brauchbare Antwort haben willst!


Hallo karl,

Zu pkt 2: vergiss das.
3: gar nirgends das wäre einfach ein zubau richtung vorderer bauwich. Aber nicht in den bauwich rein.
4: neue wände, neues grundplatte, neues dach, alles neu.
5: Die wände sind feucht, ebenso das fundament. Ich kann mir nicht vorstellen dass alles stehen bleiben „muss“. Wie sanieren denn die anderen wenn sie zb. ein neues dach bekommen?

stimmt dieser mythis von „eine wand stehen lassen und sonst alles neu machen damit es als sanierung durchgeht?!
mir gehts auch nicht um die förderungen etc sondern nur um die raumnutzung.

lg

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2018  (#3)

zitat..
der_Typ schrieb: Zu pkt 2: vergiss das.


Und warum schreibst das dann?

Ansonsten müss ma vorerst mal über diverse Begriffe reden:
Den Begriff "Sanierung" gibts in der Bauordnung nicht.
Die Bauordnung kennt "Instandsetzung" oder (u.a.) "Abänderung von Bauwerken".
Für "Instandsetzungen" braucht man baurechtlich gar nichts, ist also völlig frei (ohne Bewilligung, Anzeige usw.)
Abänderungen von Bauwerken (früher als "Umbau" bezeichnet) brauchen eine Baubewilligung.

Instandsetzung ist mit einem anderen Wort eine "Renovierung", also ein "Ausbessern", wobei der Bestand in seiner tragenden, konstruktiven Bausubstanz erhalten bleibt. D.h. z.B. neuer Putz, neue Installationen, neue Böden, Dach ausbessern, allefalls neue Fenster (allerdings in unveränderter Fensterlichte, kein Entfernen oder Abändern tragender Teile, keine neuen "Löcher" in tragenden Wänden usw.
Bewilligungspflichtiges Abändern ist dann halt alles, was weiter geht, vor allem was in die (tragende) Bausubstanz eingreift.
Einen morschen Sparren im Dach austauschen ist "Instandsetzung". Einen kopletten neuen Dachstuhl aufsetzen ist "Abändern".
Das, was du vorhast ist ja eigentlich ein Neubau. Wobei es baurechtlich keinen Unterschied macht, ob man das als Neubau, oder (wegen der stehen bleibenden alten Mauer) als Abänderung bezeichnet. Baurechtlich gelten dafür die gleichen Regeln - und zwar die "heutigen" Regeln einschließlich Flächenwidmungs-, Bebauungsplan usw.

Deine "Sanierung mit stehen lassen einer Mauer" scheint mir aus dem Föderwesen zu kommen. Da hats glaub ich mal sogenannte Altbausanierungen gegeben, die wesentlich lukrativer waren als Neubauföderungen. Da hat man dann eine Mauer stehen lassen und es daher als "Altbausanierung" betiteln können. Is aber nur eine Vermutung, auf diesem Gebiet kenn ich mich eigentlich nicht aus.

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  •  der_Typ
1.8.2018  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von der_Typ: Zu pkt 2: vergiss das.


Und warum schreibst das dann?

Ansonsten müss ma vorerst mal über diverse Begriffe reden:
Den Begriff "Sanierung" gibts in der Bauordnung nicht.
Die Bauordnung kennt "Instandsetzung" oder (u.a.) "Abänderung von Bauwerken".
Für "Instandsetzungen" braucht man baurechtlich gar nichts, ist also völlig frei (ohne Bewilligung, Anzeige usw.)
Abänderungen von Bauwerken (früher als "Umbau" bezeichnet) brauchen eine Baubewilligung.

Instandsetzung ist mit einem anderen Wort eine "Renovierung", also ein "Ausbessern", wobei der Bestand in seiner tragenden, konstruktiven Bausubstanz erhalten bleibt. D.h. z.B. neuer Putz, neue Installationen, neue Böden, Dach ausbessern, allefalls neue Fenster (allerdings in unveränderter Fensterlichte, kein Entfernen oder Abändern tragender Teile, keine neuen "Löcher" in tragenden Wänden usw.
Bewilligungspflichtiges Abändern ist dann halt alles, was weiter geht, vor allem was in die (tragende) Bausubstanz eingreift.
Einen morschen Sparren im Dach austauschen ist "Instandsetzung". Einen kopletten neuen Dachstuhl aufsetzen ist "Abändern".
Das, was du vorhast ist ja eigentlich ein Neubau. Wobei es baurechtlich keinen Unterschied macht, ob man das als Neubau, oder (wegen der stehen bleibenden alten Mauer) als Abänderung bezeichnet. Baurechtlich gelten dafür die gleichen Regeln - und zwar die "heutigen" Regeln einschließlich Flächenwidmungs-, Bebauungsplan usw.

Deine "Sanierung mit stehen lassen einer Mauer" scheint mir aus dem Föderwesen zu kommen. Da hats glaub ich mal sogenannte Altbausanierungen gegeben, die wesentlich lukrativer waren als Neubauföderungen. Da hat man dann eine Mauer stehen lassen und es daher als "Altbausanierung" betiteln können. Is aber nur eine Vermutung, auf diesem Gebiet kenn ich mich eigentlich nicht aus.
von Shan


Hallo Karl,

danke für die Infos!
schau mal im im Anhang. Das habe ich vor (Achtung nur eine Skizze ohne Dach)

Ich würde Südlich an den Nachbarn koppeln. Nördlich wäre die Wand die jetzt im Bauwich ist. Die würde ich stehen lassen und eben das Stückchen frontal und hinten das ebenfalls im Bauwich ist.
Da ich anscheinend nicht höher als das bestehende bauen darf jedoch aber niedriger würde ich die "alte" Wand auf 2,70 höhe machen spr. stutzen weil die jetzt 6m hoch ist.
Alles was neu gebaut wird würde dann den 3 m Abstand zum Nachbar nordseitig einhalten. Da es Bauklasse I ist würde ich dann auch entsprechend bauen.

Was hältst du davon?

lg


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  •  der_Typ
1.8.2018  (#5)

2018/20180801188403.jpg

sorry, Bild ist oben nicht mitgegangen ... hier nochmal das Foto

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2018  (#6)
Du verrennst dich da, so fuktioniert das nicht.
Du musst dieses Gebäude immer als Ganzes sehen. Und wenn du derart massiv in das bestehende Gebäude eingreifst bzw. abänderst, dann entsteht schlussendlich ein anderes (neues) Gebäude (ein sogenanntes "aliud"). Und da das eben immer als GANZES zu sehen ist, liegt bei deinem Vorhaben ein gesetzlicher Widerspruch vor, weil halt dieses neue Gebäude im Gesamten betrachtet zumindest teilweise im Bauwich steht: Du kannst da nicht eine fiktive Trennlinie durchs Gebäude ziehen und daraus 2 von einander unabhängige Bauteile machen - das ist alles EINS.

Man kann diesen Bestand im Bauwich nur mit reiner Instandsetzung (siehe meine Erklärung oben) erhalten. Alles andere löst das Thema Bauwich aus.

zitat..
der_Typ schrieb: Da ich anscheinend nicht höher als das bestehende bauen darf


Wer sagt das? Wo steht´s? Gibts einen Bebauungsplan und was genau steht da drin?

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  •  der_Typ
1.8.2018  (#7)
Hi karl, 
das bauamt sagt das geht so.

Wenn die wand stehen bleibt dann passt das,  nur den rest muss ich nach den neuen gesetzen bauen.

der herr meint was einmal genehmigt wurde das darf auch weiterhin stehen bleiben.

sicherheitshalber hab ich noch einen freund bei einem anderen bauamt klntaktiert- auch er sagt wenn der bestand der im bauwich ist grad erhalten bleibt dann sehen sie kein problem.

Wer hat jetzt recht? Bin verwirrt :)

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  •  der_Typ
3.8.2018  (#8)
Mittlerweile habe ich auch mit dem Bauamt der Gemeinde besprochen. Tatsächlich hätten sie nichts dagegen.
ich werde es trotzdem nicht machen da ich mit dem Baumeister gesprochen habe und die Grundplatte ein Problem darstellt wenn ich diese Wand stehen lasse.
Danke trotzdem für die Info.



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