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Rückleistungsbeschränkung bei Anlagenerweiterung ?

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  •  Ragnarok
4.5. - 6.5.2024
15 Antworten | 10 Autoren 15
15
Wenn ich meine PV Anlage erweitere, besteht dann die Gefahr dass ich eine Rückleistungsbeschränkung bekomme ?

  •  Bembel
  •   Bronze-Award
4.5.2024  (#1)
Ich gehe mal stark davon aus, dass du bereits vorher eine hattest, bestenfalls in Höhe der vorhandenen Engpassleistung.

Wenn du jetzt dem Netzbetreiber eine Erweiterung meldest, werden sie dies zur Kenntnis nehmen und dir wahrscheinlich mitteilen, dass die Rückleistungsbeschränkung unverändert bleibt. Oder du hast viel Glück und sie erhöhen auf die neue Engpassleistung.

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  •  Ragnarok
4.5.2024  (#2)
Wenn ich aber 8 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ohne Rückleistungsbeschränkung habe und jetzt auf 20 erweitern will. Geht das, wenn die Nachbarn nur 4 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] einspeisen dürfen ?

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
4.5.2024  (#3)
Was du bei dir am Dach hast wird ihnen egal sein wohl, aber mehr als die 8kva rausliefern wird eher schlecht aussehen, wenn die Nachbar nur ihre 4 bekommen haben.

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  •  Bembel
  •   Bronze-Award
5.5.2024  (#4)

zitat..
Ragnarok schrieb:

Wenn ich aber 8 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] ohne Rückleistungsbeschränkung habe und jetzt auf 20 erweitern will.

Mit Sicherheit wird in deiner ursprünglichen "Zusage Netzzugang" bereits eine Rückleistungsbeschränkung enthalten sein. Der Netzbetreiber hält sich da an die Engpassleistung, also die Leistung, die die Anlage maximal liefern kann.

Beispiel aus der Praxis, meine eigene Anlage: Ursprünglich Module mit zusammen 10,4 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an 8 kW WR WR [Wechselrichter]. Daher Engpassleistung 8 kW, Netzbetreiber spricht Rücklastbeschränkung von 8 kVA aus. Soweit alles gut.

Natürlich stelle ich bald fest, dass da platzmässig noch mehr geht. Also vier zusätzliche Module aufs Dach und gleich noch ein besseres Balkonkraftwerk mit vier  Modulen auf die Garage. Neue kombinierte Generatorleistung liegt jetzt bei 13,7 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Die zwei WR WR [Wechselrichter] liefern zusammen max. 9,5 kW. Netzbetreiber nickt das auch alles ab, ABER....
Ich darf trotzdem weiterhin nur 8 kVA einspeisen. Dem Antrag auf Erhöhung der Rückleistungsbeschränkung von 8,0 auf 9,5 kVA wurde leider nicht entsprochen. Offiziell liest sich das dann so:


_aktuell/20240505307175.jpg

Und darauf wird es bei dir mit 99%iger Sicherheit auch hinauslaufen.


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  •  bfroemel
5.5.2024  (#5)
Na hoffentlich kommt es nicht noch so weit, dass man eine Erweiterung beantragt  u. es wird eine geringere Maximalkapazität am TGA festgelegt als man beim Bestand hatte...

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  •  Ragnarok
5.5.2024  (#6)
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Bésonders interessant wäre es wenn jemand keine Rückleistungsbeschränkung hat (ja das gibt es noch) und die Anlage erweitert  ....

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
5.5.2024  (#7)
Wichtigeste Frage wieviel kVA Rückleistungsbeschränkung hast du derzeit? 

Die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der PV Anlage hast du schon genannt.

Und auch noch die Leistung des Wechselrichters wäre interessant.

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  •  Meinereiner
  •   Silber-Award
5.5.2024  (#8)

zitat..
bfroemel schrieb:

Na hoffentlich kommt es nicht noch so weit, dass man eine Erweiterung beantragt  u. es wird eine geringere Maximalkapazität am TGA festgelegt als man beim Bestand hatte...

Naja.....
https://www.energiesparhaus.at/forum-netz-ooe-netzzugangszusage-enttaeuschend-und-reduziert/71427
😒


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  •  streicher
  •   Gold-Award
5.5.2024  (#9)
Wie ist das eigentlich bei NetzNÖ wenn man nur 4kVA bekommen hat weil Netz voll. Jetzt man aber mitbekommt das neue Trafos kommen. Wie könnte man da auf die Ursprünglich gewollten 15kVA kommen (ohne Erweiterung der Anlage).

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  •  Daheimerdinger
6.5.2024  (#10)

zitat..
streicher schrieb:

Wie ist das eigentlich bei NetzNÖ wenn man nur 4kVA bekommen hat weil Netz voll. Jetzt man aber mitbekommt das neue Trafos kommen. Wie könnte man da auf die Ursprünglich gewollten 15kVA kommen (ohne Erweiterung der Anlage).

Einfach beim Netzbetreiber über den Elektriker eures Vertrauens eine ensprechende Leistungsanfrage stellen lassen.
Grüße


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  •  Bembel
  •   Bronze-Award
6.5.2024  (#11)

zitat..
Ragnarok schrieb:

Bésonders interessant wäre es wenn jemand keine Rückleistungsbeschränkung hat (ja das gibt es noch) und die Anlage erweitert  ....

Faktisch ergibt sich die Beschränkung durch die Engpassleistung, also die technische Ausführung der seinerzeit genehmigten Anlage. Die kann nun mal nicht mehr Leistung einspeisen, als die Module liefern oder der WR WR [Wechselrichter] umrichten kann.

Eine Erweiterung erfordert die Meldung und Genehmigung durch den Netzbetreiber, und dann wird natürlich wieder das Thema Rückleistungsbeschränkung aufkommen.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
6.5.2024  (#12)

zitat..
Daheimerdinger schrieb:

──────..
streicher schrieb:

Wie ist das eigentlich bei NetzNÖ wenn man nur 4kVA bekommen hat weil Netz voll. Jetzt man aber mitbekommt das neue Trafos kommen. Wie könnte man da auf die Ursprünglich gewollten 15kVA kommen (ohne Erweiterung der Anlage).
───────────────

Einfach beim Netzbetreiber über den Elektriker eures Vertrauens eine ensprechende Leistungsanfrage stellen lassen.
Grüße

Das wird doch wohl selber irgendwie gehen?


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  •  bfroemel
6.5.2024  (#13)

zitat..
streicher schrieb: Das wird doch wohl selber irgendwie gehen?

Ohne zu wissen, ob das klappt, würde ich einfach ein Ticket aufmachen: https://kundenportal.netz-noe.at/Customer/Request/AddGeneratingPlant u. im Freitext um eine Eröhung der Maximalkapazitäten Rückspeisung u. Netzanschlusspunkt auf die maximal mögliche Engpassleistung des Bestands bitten. Vorerst kein Fachunternehmen angeben u. die technischen Details des Bestands dann selbst ausfüllen (Link kommt per Email nachdem das Ticket angelegt wurde). Das sollte meinem Verständnis nach alle notwendigen Netzprüfungen auslösen u. falls mehr Kapazität geht, holt man den Elektriker ins Ticket hinein der  dann schlussendlich die Einspeisebegrenzung der eigenen Anlage ändern darf.


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  •  cutcher
6.5.2024  (#14)

zitat..
streicher schrieb:

──────..
Daheimerdinger schrieb:

──────..
streicher schrieb:

Wie ist das eigentlich bei NetzNÖ wenn man nur 4kVA bekommen hat weil Netz voll. Jetzt man aber mitbekommt das neue Trafos kommen. Wie könnte man da auf die Ursprünglich gewollten 15kVA kommen (ohne Erweiterung der Anlage).
───────────────

Einfach beim Netzbetreiber über den Elektriker eures Vertrauens eine ensprechende Leistungsanfrage stellen lassen.
Grüße
───────────────

Das wird doch wohl selber irgendwie gehen?

Kommt auf den netzbetreiber drauf an
bei manchen darf man es selber machen/anfragen, andere schreiben zwingend elektriker zugang voraus (um überhaupt ins portal einsteigen zu können um eine Anfrage durchzuführen)


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
6.5.2024  (#15)

zitat..
streicher schrieb:

Wie ist das eigentlich bei NetzNÖ wenn man nur 4kVA bekommen hat weil Netz voll. Jetzt man aber mitbekommt das neue Trafos kommen. Wie könnte man da auf die Ursprünglich gewollten 15kVA kommen (ohne Erweiterung der Anlage).

Bezugsrechtserhöhung durch einmaligen Kauf 
Bezugsrecht  =  Rückeinspeisunghöhe wie Bezugsrecht,
bei Anlagen <=20kW 




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