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Rohbaufertigstellung nach 30 Jahren

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  •  Gast Martin
21.6. - 22.6.2009
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Hallo Zusammen,

seit Anfang dieses Jahres bin ich Besitzer eines Grundstückes mit bestehendem Rohbau. Der Robau wurde mitte der 70er Jahre gebaut. Ich habe nun vor, dieses Bauvorhaben weiterzuführen. Das Dach wurde bereits erneuert. Nun sind auch die Einreichpläne von damals aufgetaucht und wie ich feststellen musste, wurde bereits damals beim bauen von den eingereichten Plänen abgewichen. Folgende Abweichungen konnte ich bis jetzt feststellen:

- ein Teil des Hauses wurde unterkellert, obwohl im Plan nicht angegeben (Raumhöhe 2,10m)
- bei dem Teil mit Garage und darüberliegenden Schlafräumen wurden die Raumhöhen verschoben (Garage höher als geplant, Schlafräume niedriger (2,6m)) die Gesamthöhe entspricht der Höhe wie im Plan angegeben
Da ich nun vor habe den Rohbau fertigzustellen wird es noch zu zusätzlichen Änderungen kommen (Raumanordnung, versetzten der Fenster). Der Bestand wie er jetzt ist, wird aber im wesentlichen nicht verändert (Grundriss, Gesamthöhe).
Fragen:
Kann ich die Änderungen, die bereits damals beim Bau gemacht wurden durch einen Austauschplan nachreichen, ung gleichzeitig die Änderungen die ich vorhabe hinzufügen?

Oder reicht es einen Bestandsplan anfertigen zu lassen der als Basis für die neuen Änderungen herangezogen wird?

Da der Rohbau schon >30 Jahre steht, sind die Änderungen die damals getätigt wurden noch relevant bzw. gibt es da Verjährungsfristen?

Hab bereits einen Termin bei der Gemeinde, würde aber gerne vorab Informationen einholen was da ev. auf mich zukommen könnte...

Bundesland ist Kärnten.

Vielen Danke für jegliche Tipps und Antworten...

  •  creator
21.6.2009  (#1)
der sachverhalt ist ein bisschen dünn... eigentlich müsste der bestandschutz der k-bo 1996 greifen: http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Kaernten/
§ 53

Bescheidwirkung


Die sich aus Bescheiden nach diesem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten haften auf dem Grundstück und gehen auf den Rechtsnachfolger über.
.§ 54

Rechtmäßiger Bestand


Für Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, die seit mindestens 30 Jahren bestehen und für die eine Baubewilligung im Zeitpunkt ihrer Errichtung erforderlich war, welche jedoch nicht nachgewiesen werden kann, wird das Vorliegen der Baubewilligung vermutet, sofern ihr Fehlen innerhalb dieser Frist baubehördlich unbeanstandet geblieben ist.

die frage ist jetzt: finden die auf der gemeinde die baubewilligung von damals und wie schauen die änderungen aus deren sicht aus?
versuch' halt mal, die idee mit dem bestandsplan dem bürgermeister/baureferenten schmackhaft zu machen - das wäre wohl die sinnvollste lösung. wenn sie die unterkellerung mit statik hinterfragen, wird's evtl. enger.

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  •  oldtimersammler
22.6.2009  (#2)
@gastmartin - Schreib mir direkt an meine adi,denke daß ich dir einiges beantworten kann,ich baue derzeit auch einen Rohbau fertig der vor 10 Jahren begonnen wurde und hab mit dem Bürgermeister schon alles unproblematisch besprochen.
Natürlich sind die Bauvorschriften in manchen zu NÖ unterschiedlich
meine adi ist oldtimer.sammler@hotmail.com

l.G. Gerhard

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