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Rigol: Sieb verzichtbar?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
7.2.2021
13 Antworten | 5 Autoren 13
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Ich habe beim Haus zwei Rigole verbaut. Beim Ablauf hab ich das Problem, dass das Sieb einfach ständig verlegt ist, weil es durch Kleinigkeiten bereits verschlossen wird. Bei der Einfahrt ist es hauptsächlich Sand vom Pflaster, beim anderen Rigol ist es hauptsächlich Rasenmulch von der angrenzenden Rasenfläche. In weiterer Folge kommt es dann auch dazu, dass die Rigole auf der gesamten Länge ziemlich verschmutzen und händisch gereinigt werden müssen, weil ja nichts so recht abtransportiert wird. In der Einfahrt geht das Rigol dann auch noch jedes Mal beim Waschen der Einfahrt oder der Autos über.

Spricht aus Eurer Sicht etwas dagegen, das Sieb bzw. ggf. auch den Einsatz darunter einfach zu entfernen? Die Rigole sind an 100er oder 125er Kanalrohre angeschlossen, ich kann mir nicht vorstellen, dass da etwas verstopfen könnte. Oder übersehe ich da etwas?


2021/20210207540547.jpg

  •  BAULEItEr
7.2.2021  (#1)
Wohin entwässert das Anschlussrohr des Rigols?

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  •  Peter2
  •   Silber-Award
7.2.2021  (#2)
Wenn bei dir das ganze im Sickerschacht mündet müsstest du das auch aus dem Sickerschacht entfernen was wesentlich mehr Arbeit ist. 
Wenn es in den Kanal mündet wäre es möglich. Ich bin mir aber nicht sicher ob das Sieb dann nicht vorgeschrieben ist.
MfG 
Peter 

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  •  MissT
  •   Gold-Award
7.2.2021  (#3)
@BAULEItEr: In den Regenwasser-Kanal.

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  •  Florian93
7.2.2021  (#4)
Ich dachte immer Auto Waschen ist auch auf Eigengrund verboten?

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  •  BAULEItEr
7.2.2021  (#5)
Wenn das Sieb nicht vorgeschrieben wurde, und die Leitung nicht allzu lange ist und die Möglichkeit einer Spülung besteht, dann kannst es ja mal probieren.
Ich würde das Sieb aber noch nicht wegschmeißen.
Wenns verstopft dann gleich am Anfang beim Aufstandsbogen.

1
  •  bloom
  •   Silber-Award
7.2.2021  (#6)
Ist es auch. Ich würde die Siebe nicht entfernen, siehst ja dass sie gebraucht werden. Schneid dir das Gitter klein, so dass du einfacher zum Sieb kommst und dad Reinigen nur 2 min Aufwand bedeutet. 

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  •  BAULEItEr
7.2.2021  (#7)
@Florian93 

zitat..
Florian93 schrieb: Ich dachte immer Auto Waschen ist auch auf Eigengrund verboten?

Hättest da mal einen Gesetzestext dazu?

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  •  Florian93
7.2.2021  (#8)

zitat..
BAULEItEr schrieb: @Florian93 
__________________
Im Beitrag zitiert von Florian93: Ich dachte immer Auto Waschen ist auch auf Eigengrund verboten?

Hättest da mal einen Gesetzestext dazu?

Es scheint so, dass es nicht ausdrücklich auf Auto waschen verboten ist. Das WRG enthält kein generelles Verbot. Aber § 31 Abs 1, enthält eine allgemeine Sorgfaltspflicht für die Reinhaltung von Gewässer.

Bezogen auf NÖ beinhaltet beinhaltet der Anschluss an den Regenwasserkanal keine wasserrechtliche Bewilligung zum abführen von Abwässer. Bei eine Mischwasserkanal kann es andere Regeln geben, sind meistens auf Gemeindeebene durch Verordnungen geregelt. 

Jedenfalls die Versickerung von Abwässer auf Eigengrund ist verboten, da Abwässer verunreinigt sind und somit nicht ins Grundwasser eingeleitet werden dürfen.

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  •  BAULEItEr
7.2.2021  (#9)

zitat..
Florian93 schrieb: sind meistens auf Gemeindeebene durch Verordnungen geregelt. 

Nicht meistens sondern ausschließlich.

zitat..
Florian93 schrieb: Jedenfalls die Versickerung von Abwässer auf Eigengrund ist verboten,

Hier wird kein Abwasser auf eigenen Grund zur Versickerung gebracht.
Und ob eine Versickerung von Abwässer grundsätzlich verboten ist müsste man sich auch nochmals anschauen.
Jedenfalls verboten ist eine Einleitung ins Grundwasser das ist Verboten, da gibt es aber viele Möglichkeiten damit das nicht passiert. (Vorfilterung z.B)

Ist aber alles hier nicht der Fall also stellt sich die Frage nicht.



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  •  Florian93
7.2.2021  (#10)
Aber die Einleitung in den Regenwasserkanal, wie von MissT beschrieben ist nicht erlaubt oder? Denn der Regenwasserkanal wird ja meist ohne Filterung ins Grundwasser geleitet?

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  •  BAULEItEr
7.2.2021  (#11)
Wässer aus Regenwasserkanälen werden meist über einen Vorfluter dem Grundwasser wieder zugeführt.
Für eine Einleitung in einen Regenwasserkanal bedarf es immer eine Zustimmungserklärung des Betreibers des Regenwasserkanals, in dieser Zustimmungserklärung sollte dann alles stehen was erlaubt ist und was nicht.
Also wenn nichts in dieser  Zustimmungserklärung steht und es keine Verordnung der Gemeinde gibt ist es nicht Verboten.
Wenn Oberflächenwässer von Parklfächen eingeleitet werden dürfen warum dann nicht auch das Wasser mit welchem das Auto gereinigt wird.
Das Oberflächenwasser ist ja viel gefährlicher, Ölaustritt z.B..
Vermutlich handelt es sich hier sowieso um einen Mischwasserkanal und keinen reinen Regenwasserkanal.
Wissen wir aber alles nicht daher nur Spekulationen.
Das war auch nicht die Frage, Also bleiben wir bitte beim Sieb.

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  •  BAULEItEr
7.2.2021  (#12)
@­MissT 
Du könntest auch außerhalb der Asphaltfläche, also gleich nach den Granitleistensteinen einen kleinen Schacht DN30 mit Schmutzfang machen. 

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  •  MissT
  •   Gold-Award
7.2.2021  (#13)
Das ist keine Option, das ist bereits die Straße.

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