« Baurecht  |

Richtigstellung Grundgrenze mit entsprechenden Arbeiten

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  vespa1947
16.12. - 17.12.2019
7 Antworten | 3 Autoren 7
7
Hallo, eine Frage:

Unser Nachbar möchte seine eigene Grundmauer, die unsere beiden Grundstücke teilt, auf die richtige Stelle setzten, derzeit steht diese Mauer fast 1m zu weit auf seiner eigenen Seite und wir nützen quasi seinen Grund mit. Das steht ihm natürlich zu und er bezahlt sich das alles selber. Es kommt eine Betonmauer mit Schalung aufgestellt.

Frage: Dabei werden auf unserer Seite garantiert Schäden entstehen, da wir dort auf unsererm Grund und Boden Plaster haben, Stäuche und Bäume usw. - wenn dort also der Bagger anrückt auf seiner Seite, haben wir einen Schaden auf unserer Seite - das ist Gewiss. Und die Frage ist, wer kommt dafür auf für die Schaden die auf unserer Seite passieren und wer richtet das alles wieder.

Danke für jeden Input!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.12.2019  (#1)
Nach sehr ähnlichen Bestimmungen in fast allen Bauordnungen der Bundesländer musst du die notwendigen Einwirkungen/Beschädigungen auf deinem Grundstück dulden. Der Nachbar muss dann wieder alles so herrichten wie es vorher war oder aber entsprechend finanziell entschädigen. Über die Suche wirst du hier im Forum mehrere Threads zu diesem Thema finden, wo schon (fast) alles gesagt wurde.
Für weitere Details musst du aber das Bundesland nennen.

1
  •  vespa1947
17.12.2019  (#2)
Ich hab da leider nichts gefunden dazu im Forum, aber so meinst du das?

   •  Die Beschädigungen würde ich dulden müssen: Ist OK für mich
   •  Alles das was bei mir aber kaputt gemacht wird durch seine Arbeiten, muss entweder durch den Nachbarn mir dann instandgesetzt oder finanziell abgegolten werden
So oder?

Bundesland: Salzburg

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#3)
Ja, so! In Salzburg steht das in den §§ 6 und 14 Baupolizeigesetz.

Und bitte: die Sache VORHER abklären. Und wenn´s da Differenzen gibt, dann braucht ihr ein entsprechendes Verfahren und die Baubehörde!

1


  •  alpenzell
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#4)
und den Ursprungszustand gut dokumentieren, das ist per Foto ja einfach möglich.
Wir haben gerade auch unsere Stützmauern an den Grundstücksgrenzen gesetzt (NÖ). Dazu haben wir die Zufahrt des Nachbarn genutzt/ nutzen müssen. Für mich war es selbstverständlich, dass ich das mit dem Nachbarn im Vorfeld abkläre und wir haben auch besprochen, dass ich nach Fertigstellung die Schäden wiederherstelle und für ihn keine Kosten entstehen.

1
  •  vespa1947
17.12.2019  (#5)
Danke für eure Hilfe! Eine Frage noch @­alpenzell - die Stützmauern hast du dann aber komplett auf deiner Seite vom Grund positioniert oder? Wäre ja logisch, sind deine Stützmauern. Oder war da mal Thema das mittig an der Grundstücksgrenze zu setzen?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#6)

zitat..
vespa1947 schrieb: Oder war da mal Thema das mittig an der Grundstücksgrenze zu setzen?

Bitte schnell wieder vergessen!!

1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
17.12.2019  (#7)

zitat..
vespa1947 schrieb: die Stützmauern hast du dann aber komplett auf deiner Seite vom Grund positioniert oder?

Ja, sicher. Nix mit mittig. Ich habe das Niveau verändert und muss stützen. Dabei muss ich auf meinem Grund bleiben.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Stromleitung über Nachbargrundstück(e)