« Baurecht  |

Regiestunde,Schluß-und Nachverrechnung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Birki
20.9. - 22.9.2011
8 Antworten 8
8
hallo, habe gerade einige sachen bei mir im haus machen lassen. ich habe auch ein angebot mit einer angenommenen dauer der ganzen arbeiten von 150 std.
nun hab ich die schluß und die nachverrechnung erhalten und musste folgendes feststellen.

bei der schlußrechnung ist die arbeitszeit plötzlich um ~ 5 euro billiger als im angebot und in der nachverrechnung (hatte einige regiestunden laufen – eigentlich mehr als im angebot angenommen wurden) wurde wieder der stundensatz vom angebot hergenommen (also der um 5 euro höhere).
da ich irgendwie das gefühl hatte das bei diesem umbau einiges an zeit verbummelt wurde und die baufirma absolut nicht mit sich reden lässt hätte ich nun folgendes gemacht.
ich nehm den stundensatz der schlussrechnung her und korrigiere den der nachverrechnung - es war immer der gleiche mann auf der baustelle, also keine anderen gewerke und kein helfer - immer der gleiche und trotzdem der unterschied.

ich bin eigentlich nicht so weil ich mir denke, wenn gearbeitet wird und die arbeit ordentlich erledigt wird, dann zahl ich das, was vereinbart od. üblich ist und fertig. wenn aber mal 2 stunden mittag gemacht werden, der mann mal gemütlich im auto einen ausgedehnten mittagsschlaf macht, einen tag kommt, einen tag nicht kommt und dann nicht mal die einsicht da ist, dass man da zumindest irgendwie entgegekommen kann, werd ich auch ungemütlich und versuche natürlich mein recht durchzusetzen.
ich hab auch mehrmals darauf hingewiesen, dass ich doch bitten möchte zu erscheinen, die arbeit ernst zu nehmen, etwas mehr beeilung in die sache zu legen - aber man muss ja immer aufpassen, heute kann es dir genauso passieren, dass morgen niemand mehr kommt.

kann so eine nachverrechnung eigentlich noch korrigert werden, sollte die firma jetzt darauf kommen, dass sie da einen murks in der rechnung haben?

was ich auch komisch find und mir gerade noch einfällt ist folgendes.
es waren im zuge der umbauarbeiten da und dort kleinere highlights geplant (dort ein licht, da eine alu leiste, hier eine neue wand...) wurde alles von der firma geplant und im angebot berechnet.
jetzt steht da plötzlich in der nachverrechnung aufzahlung für farbe, aufzahlung für alu leisten, aufzahlung für lichtschalter und kleinmaterial...
es wurde nur weiß gemalt, auf dem plan waren sogar noch farben an den wänden, lichtschalter und alu leisten ist mir ein absolutes rätsel.
das muss ich doch in der planung schon wissen oder? noch dazu wenn ich es selbst plane.
das einzige was vielleicht substanz hat in der nachverrechnung der lichtschalter ist, dass plötzlich im ganzen haus diese schalter montiert wurden – jedoch niemand den auftrag dazu gegeben hat, die waren halt einfach plötzlich auch getauscht.

kann ich das auch einfach streichen mit der begründung "gerade diese teile und posten waren einwandfrei kalkulierbar - eine nachverrechnung, noch dazu in der höhe von € 965,00 exkl. erscheint mir eine Frechheit"

vielleicht hat jemand eine idee was man da machen kann bzw. wie es rechtlich aussieht ich möchte ja schließlich nichts machen was nicht auch bestand hat.

  •  atma
  •   Bronze-Award
20.9.2011  (#1)
hi,
um welche gesamtsumme handelt es sich da?

1
  •  creator
  •   Gold-Award
20.9.2011  (#2)
ich zitiere mich selberpost vom 2.09.2011 - http://www.energiesparhaus.at/forum/24064 - dann sollte alles klar sein.

wenn die firma highlights anbietet und dann nicht ausführt, wäre das ein klassiker: mängelrüge... und hübsche rabatte... böhzer creator...

1
  •  Birki
21.9.2011  (#3)
im angebot waren es ursprünglich knappe € 15.000,00 inkl. nachzuzahlen sind jetzt € 10.000,00 wobei größtenteils die regiestunden zu buche schlagen

1


  •  creator
  •   Gold-Award
21.9.2011  (#4)
was verstehst du daran nicht? - wennst dich unbedingt linken lassen möchtest, dann zahl' halt.
es ist immer dasselbe: für firmen heißt "auf regie" immer "erlaubnis zum faulenzen + abcashen" - weil viele einfach nicht wissen, was kostenvoranschläge und die stellung der firma als sachverständiger, der VORAB realistisch schätzen muss, wirklich heißen.

"regie" muss ja nachgewiesen und im stundenbuch abgenommen werden - hast du die aufzeichnungen täglich abgenommen/unterschrieben?
übrigens: "regie" - also abrechnung nach tatsächlichem aufwand - kann man auch nach oben begrenzen...

1
  •  Birki
21.9.2011  (#5)
einige hab ich unterschrieben, andere wieder nicht - die werd ich auch sicher noch streichen.

ich hab's ihm auch so gesagt - bin ja selbst auch im vk - wenn ich etwas auf regie mache dann grenze ich die zeit im vorfeld schon so weit ein, dass ich den kunden genau sagen kann "das ganze wird dauern, 1/2 tag, 2 mann +/- 2 stunden zu á soviel euro" - ich hab noch nie ein problem gehabt weil die schätzung immer gestimmt hat.
wenn ich eine schätzung aufgrund von mangelndem wissen od. kompetenz nicht machen kann muss ich mir einen monteur mitnehmen und mit dem die ganze sache besprechen.
das mit den regiestunden war mir klar, aus dem grund hab ich auch immer versucht dementsprechend druck zu machen ohne dabei jemandem zu nahe zu treten und die arbeit die geleistet wurde schlecht zu machen.
es ärgern mich eigentlich mehr die dinge die plötzlich und unverhofft nachverrechnet werden - farbe, kleinteile... zu € 965,00 ist schon heftig wie ich meine - eben noch dazu mit dem faktum, dass es gerade für den planer doch ersichtlich sein muss was gestrichen wird und was da an kleinteilen benötigt wird - und selbst wenn was dazu kommt dann kostet es von mir aus 70 Euro - aber doch nicht knappe 1000

gibt's eigentlich zu dem punkt mit den unterschiedlichen regiestundensätzen eine idee was ich da machen kann?

danke schon mal vorab für die informationen

1
  •  alfa2
21.9.2011  (#6)
wie creator schon immer predigt, wenn die Arbeit nicht oder nicht wie beauftragt durchgeführt wurde, dann das als Mangel rügen und gleich mal bei der Rechnung in Abzug bringen.

wenn dir die Rechnung nicht passt, dann eben auch beeinspruchen, dass du andere Aufzeichnungen zu Arbeitszeit und Kleinteile hast und das ganze beweisen.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
22.9.2011  (#7)
ich hab's im link eh deutlich gemacht... wenn das angebot laut kv angenommen wurde, ist auch klar, dass das lt kschg verbindlich einzuhalten ist. also die 150 stunden mit dem dortigen stundensatz - aber halt auch nicht mehr, weder an material noch an stunden, egal zu welchem satz.

"verrechnung nach tatsächlichem aufwand" - wer so eine klausel unterschreibt, dem ist zwar auch nicht zu gratulieren, allerdings ist die firma als sachverständige zu betrachten, die im rahmen der vorvertraglichen aufklärungspflicht realistisch als sachverständige schätzen muss. zudem ist - wenn man die klausel schon nicht als aufhänger für die unbestimmtheit des vertrages und damit irrtumsanfechtung nehmen will - die der firma ungünstigste auslegung zulässig. demnach im zweifel ein höchstbetrag, also max. 150 stunden und die max. materialmengen lt. anbot.

nicht abgenommene stunden lt. stundenbuch sind natürlich zu streichen... noch dazu müsste die firma ja genau nachweisen, wer auf der baustelle war und wie verrechnet wurde (meister-geselle-helfer/lehrling)...

1
  •  Birki
22.9.2011  (#8)
okay, dann bin ich jetzt auf dem neusten stand und weiß was zu tun ist - ich danke dir

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: NÖ BAUORDNUNG 1996 2011.09.15