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Recht haben - Recht bekommen

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  •  gg7
24.3. - 8.10.2012
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Habe mit einer Firma Probleme, diese Firma errichtet Wintergärten usw. war schon ein paar mal da zur Verbesserung, aber es wurde nie zufriedenstellend behoben, einmal wenn es Regnete kam das Wasser innerhalbe weniger Minuten bei einer Anschlußfuge der Dachverglasung die Undicht wurde nach Innen durch.
Das nächste mal hingen außen unter der Dachverglasung neben der Fassade die Eiszapfen, mir wurde immer zugesichert das der gesamte Wintergarten dauerhaft dicht sei.

Dann habe ich Druck gemacht und mir wurde versprochen - wir werden jetzt im Winter nur provisorisch abdichten und uns zusammen mit Baumeister - Zimmerer usw. zusammensetzen und die Dachverglasung ordentlich richten.

Als ich nach der Arbeit nachhause kam, haben sie innen ein paar Fugen beim Wintergarten mit Silikon verschmiert und ein paar KompriBänder verwendet. und jetzt wäre alles ok.

Jetzt hatte ich aber die letzten Februar Wochen wieder Probleme,
es tröpfelte von mehreren Stellen der Dachverglasung speziell von der Mauerbank. auf derer Stand das Wasser.

Es kam die WintergartenFirma mit einem befreundeten Baumeister und diese ..... wollten mir einreden das das normal sei und wollten die Schuld von sich weisen.

Habe mir selbst dann einen Sachverständigen geholt, einer von diesem Gewerk, und dieser hat mir Recht gegeben.

Seitens der Firma war keine ernsthafte Einsicht und Bereitschaft,
deswegen ging ich zu einem Rechtsanwalt,
der Verfasste eine Mängelrüge mit der Androhung einer gerichtlichen Beweissicherung (diese kostet zwischen 3 und 5 tausend Euro) (ist von meiner Rechtschutzversicherung gedeckt)
und in diesem Schreiben wurde eine Frist von 2Wochen für ein Sanierungkonzept eingeräumt,

Mittlerweile wurde mir seitens der Firma telefonisch mitgeteilt, daß man Mängel eingesteht, und diese gerichtet gehören.
Jetzt wurde mir von meinem Rechtsanwalt mitgeteilt das diese Firma die Baumängel nicht volständig (nur einen kleinen Teil anerkennt),
und dass er die ernsthafte Vermutung hat, dass keine wirkliche Bereitshaft zur Behebung seitens der Firma zu vermuten sei.

Jetzt wird ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet.

Hatte nie vermutet dass ich beim Hausbau mit einem Gericht zu
tun haben würde.

Diese Firma war eigentlich sehr sympatisch (eine kleinere Firma aus dem Waldviertel)
, ich will auch nicht streiten, aber ich will dass mein Wintergarten von dauer ist, und nicht die Leimbinder schwarz werden, und es immer irgendwo tropft.

Ich will nur daß es wirklich ordentlich und vollständig behoben wird.

Bin neugierig was da noch kommt, bin auch bereit vor Gericht zu gehen.

Hat jemand solche ähnliche Erlebnisse, und kann berichten, Tipps geben.

Dieser Bericht ist nur eine kurzForm (ist eine längere Geschichte)

  •  gg7
17.4.2012  (#1)
Beweissicherung - Diese Woche bei Schönwetter ist Beweissicherung.

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
17.4.2012  (#2)
duhast eine rechtsschutzversicherung die auch bei gebäuden und baudstreitigkeiten zahlt? als ich sowas machen wollte, konnte mir kein versicherer so ein produkt nennen - waren vermutlich alles flaschen....

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.4.2012  (#3)
ich bete hier mein mantra "geld folgt leistung" schon einige - malas lang und immer kurz vorm nirvana, wenn ich glaube, alle sind erlöst und friede ist auf erden, kommt sowas...emoji

ich hoffe, du hast alles peinlichst genau dokumentiert (auch die vergeblichen verbesserungsversuche).
den weg zum ra hättest dir sparen können, die musterbriefe http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=479 und der konsument-artikel http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579 sollten ja schon bekannt sein.
du brauchst auch nur 1 einzigen verbesserungsversuch dulden und ned ein paar, bis du ersatzvornahme durchführen kannst.
gerichtliche beweissicherung wäre damit ebenso vermeidbar, sollte aber auch kein drama sein. wichtig ist, zu schauen, wer sv ist und dass der private gutachter auch vor ort ist. zudem wäre es wichtig, auch die firma zur sicherstellung der kosten der reparatur zu veranlassen, wenn die bereitschaft zur mängelbehebung nicht soo groß ist. sonst wird die firma zwar verurteilt, geht aber schnell in konkurs und du bleibst auf den kosten sitzen.

dass der anwalt die mängelrüge bastelt, ist auch nicht soo toll, aber ok. hättest selber gleich machen können + sollen.
es wäre auch schön, mal die erfahrungen mit dieser firma auf www.diemucha.at oder http://www.firmenbewertung.at/ lesen zu können.
welche ansprüche du hast, geht aus der entscheidung unten hervor. lass dir einen reparatur-kv von einer firma geben oder schau', dass der in der höhe des privat-sv ist. ab mängelrüge kommen auch synallagmatisch die verzugszinsen der firma (und ned nur die 4%-abgb-zinsen) zum tragen.
zur rechtsschutzversicherung: nur neubau ist mit eingeschränkter vs (6000) bei arag und roland versicherbar, bei uniqa und zürich auf anfrage. wenn's kein neubau ist, kann man es auch über den normalen vertragsrechtsschutz einreichen, da wäre dann der allgemeine vertragsrechtsschutz zu prüfen.

- OGH - Erfüllungsinteresse bei einer Stützmauer
14.06.11


Ist der Mangel behebbar, steht bei Verzug oder Verbesserungsverweigerung dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse in Höhe der Verbesserungskosten zu. Die Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten setzt die bereits durchgeführte Reparatur nicht voraus. Vielmehr genügt die Reparaturabsicht.


Der Beklagte errichtete auf der Liegenschaft des Klägers eine Stützmauer um 7.000,-- Euro, die ein auf einem abschüssigen Hang gelegenes Einfamilienhaus abstützen sollte. Das ursprünglich im Einreichplan vorgesehene Betonfundament lehnte die Klägerin wegen der hohen Kosten und trotz ausdrücklichen Hinweises des Beklagten, dass unter diesen Umständen die Standsicherheit der Stützmauer nicht mehr gewährleistet sei, ab. Auf Wunsch der Klägerin vereinbarten die Streitteile eine andere Bauweise (Raum-Gitter-Konstruktion unter Verwendung von Eisenbahnschwellen). Die Einbautiefe der Stützmauer in den gewachsenen Boden war allerdings zu gering, sodass die Mauer zwar eine ausreichende Sicherheit gegen Gleiten und Kippen darstellte, nicht aber die Sicherheit gegen Grund- und Geländebruch erfüllte. Die Klägerin begehrte knapp 62.000,-- Euro Verbesserungskosten gestützt auf § 933a ABGB (die Gewährleistungsbehelfe - Preisminderung oder Wandlung - waren bereits verjährt) und damit deutlich über dem Werklohn liegende Kosten.
Der Beklagte wandte unter anderem ein, dass der Werklohn 7.000,-- Euro betragen habe, der geltend gemachte Aufwand nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand behebbar wäre, weshalb die Klägerin nur zur Preisminderung oder Wandlung berechtigt gewesen wäre.
Der OGH sah dies anders und führte dazu aus:
Bei einem Werkvertrag über die Errichtung einer St&#

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.4.2012  (#4)
@siegfried -

zitat..
waren vermutlich alles flaschen


vermutlich.........

wär mal gespannt, was die prämie kostet bei streitwertsummen von bis.....

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
17.4.2012  (#5)
ja, - die prämien wären mir vermutlich sowieso zu teuer gewesen, zumal ich ja eh gern selber mit den handwerksmenschen streite....*g*

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  •  gg7
17.4.2012  (#6)
Beweissicherung - Vielen Dank!

Muß ich noch bei der Beweissicherung vorbringen, wegen vorschussweisem Deckungskapital.

Wegen Versicherung, haben eine kleine Landwirtschaft und dadurch eine etwas größere BündelVersicherung

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.4.2012  (#7)
... die prämien sind bei solchen risken aber sowas von wurscht... nächstes creator-mantra: versicherungen sucht man ned nach der prämie, sondern nach dem deckungsumfang bei den individuell wahrscheinlichsten risken und dem schadenservice aus.

der wirbt hier eh massiv: https://durchblicker.at/rechtsschutzversicherung/vergleich/person

sollen die genannten mit halbwegs sinnvollem deckungsumfang €100.- (für konsumenten, ned betriebliche für landwirte) im jahr mehr als billigbieter mit löchrigem schutz verlangen... da zu sparen, ist am falschen platz gespart...

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  •  gg7
27.4.2012  (#8)
ger.Beweissicherung - Habe nun die gerichtliche Beweissicherung hinter mir, habe in allen Punkten recht bekommen, es stellte sich heraus, daß die gesamte Dachverglasung ein Pfusch ist, und alles wieder "entglast" werden muß.
Nun da sich herausgestellt hat daß diese Firma gar keine Ahnung hat wie es richtig gemacht wird, habe ich ein komisches Gefühl.
Diese Firma hat nun 2Wochen Zeit für ein Sanierungskonzept, daß dan an einen Sachverständigen übergeben wird.

Hat jemand Ahnung wie man Butylbänder von der Glasfläche entfernt, mit dem Heißluftföhn oder mit Silikonentferner, aber wie sieht es mit dem Glasverbund und der VSG Folie aus, diese darf nicht angegriffen werden.

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  •  creator
  •   Gold-Award
29.4.2012  (#9)
die antwort auf die frage kann man sich sparen, weil - jetzt eh nur das dem sv vorzulegende "sanierungskonzept" als test gilt, ob die firma zumindest intellektuell und fachlich fähig ist, eine verbesserung überhaupt mit realistischer chance auf erfolg durchführen zu können. fällt das konzept durch, kannst gleich ersatzvornahme machen, also schau' dich mal um ein paar kv um - und hoffentlich wurde die firma zur sicherstellung aller kosten verpflichtet. wenn ned, reg' das nochmal an.

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  •  gg7
28.5.2012  (#10)
Sanierungskonzept - Habe nun das Sanierungskonzept bekommen, bin nicht einverstanden, ist wieder ein Pfusch, es war immer davon die Rede dass der Dachvorsprung weg gehört, und nun ist dies eine billig Variante bei der nur die unteren Klemmprofile getauscht werden, aber ansonst ist von unseren Vorschlägen einer außergerichtlichen Einigung nichts entsprechend.

Außerdem keine Rede von einem zur sanierung beizuziehenden Sachverständigen, oder der falschen Senkrechtverglasung, die er wenn ich darauf bestehe tauschen muss (steht fest), wäre darüber gesprächsbereit.
Habe mit meinem Anwalt gesprochen, er meint Ersatzvornahme, kein Vertrauen mehr in diese Firma, habe nun ettliche Firmen angerufen, eine war vor Ort, aber keine will an einem fremden Gewerk sanieren.
Alle Firmen meinen ich solle es dieser Firma machen lassen.
Aber wenn - dann will ich daß diese Firma die Sanierung unter beisein und anleitung eines Sachverständigen und Bauphysiker (Kondenswasserbildung-Kältebrücken)- machen muß.

Aber wie kann ich diese Firma dazu verpflichten!? (vielleicht mit einem entgegenkommen bei der Senkrechtverglasung-aber dazu sind sie sicher zu dumm-habe nämlich schon gesagt wenn die DAchverglasung 100Prozent passt können wir über die Senkrechtverglasung reden)
Anders wird es sicher wieder ein Pfusch.

Werde mich aber auch noch in weiterer Umgebung um WintergartenFirmen umsehen, irgendwer wirds schon richten,
bezahlen muß es eh die VerursacherFirma.



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  •  creator
  •   Gold-Award
29.5.2012  (#11)
bevor du zur ersatzvornahme schreitest, lass die - unfähige firma per gericht zur sicherstellung der kosten der ersatzvornahme verpflichten, damit sich die nicht in den konkurs vertschüssen kann!!! nur mit gerichtlicher sicherstellung der kosten der ersatzvornahme zahlt das auch wirklich sicher die firma - und haben die anderen firmen (die sich wohl kennen) auch weniger angst, selbst in haftung genommen zu werden.

du bist eh anwaltlich vertreten. entweder macht das der anwalt oder du machst dich mal beim richter schlau.
die gerichtliche bewertung, ob das sanierungskonzept den anforderungen entspricht, steht eh noch aus, oder?

ich weiß nicht, warum das alles bis jetzt nicht passiert ist...

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  •  gg7
29.5.2012  (#12)
.Welche Kosten, wegen dem bräuchte ich einen Kostenvoranschlag dass ich ihn der Firma übermitteln kann, ob sie zahlen oder die Kosten einklagen kann, aber mein Anwalt bräuchte einen Kostenvoranschlag (den bis jetzt keine Firma machen will),
denn wenn ich 11000 euro einklage, und die sanierung aber dann z.b: 20000Euro kostet wäre es dann vielleicht Pech für mich.
Habe immer gehofft nicht mit dem Gericht zu tun zu haben

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  •  gg7
17.6.2012  (#13)
Kostenvoranschlag - Habe nun endlich eine Firma gefunden, die mir einen Kostenvoranschlag macht,
diese Firma kommt mir recht kompetent und zuverlässig vor,
hat viele erklärt und Vorschläge gemacht.


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  •  gg7
12.7.2012  (#14)
Kostenvoranschlag - Kostenvoranschlag liegt nun endlich vor, bin neugierig ob die Firma die Kosten der Ersatzvornahme übernimmt, oder ob der Fall vor Gericht geht. Ist ein stolze Summe.

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.7.2012  (#15)
mahnklage plus zahlungsbefehl an firma und - max. musst halt warten, ob der zahlungsbefehl beeinsprucht wird. der anwalt ist auch lustig, ausdehnen kann man immer noch...

mal eine coole primitiv-folie für nicht-juristen gefunden:

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:hiFX4wLKHQcJ:www.jku.at/zpr/content/e50925/e99278/ZGVVertiefung1.pdf+ZPO+Streitwert+Landgericht&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESglZuqYZDLPNeUB8xEDZEFRJDe_bD5XhpYO3fSqowEyxLUX-ub70bJuOR8Af5GEkNN9PeNtZXu_D93hNb4y_CLWn7Ne6qJww-rcDwvyYDcXHbJlO4cSbNZsDqFlkLFlexkqnNEj&sig=AHIEtbQf0x9ZmGm12e2ENvtCpRupwzPwMQ

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  •  gg7
13.7.2012  (#16)
creator - Hallo "creator" woher weißt du das alles?
Ausdehnen kann ich dann angeblich nicht mehr, da meine Gewährleistung bald endet.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
16.7.2012  (#17)
Recht haben - Recht bekommen - Doch ist es nicht immer klar, wer recht hat.

In letzter Zeit kommen wir immer wieder diverse stories unter in denen dänische Behörden Österreich vorwerfen unrechtmässig einen 5-jährigen festgehalten zu haben ...

z.B. die (fesche) Sozialministerin Karen Haekkerup

http://avisen.dk/danske-myndigheder-frikendes-i-oliver-sagen_164010.aspx

auch bei uns ständig im Radio und in den Zeitungen:

http://steiermark.orf.at/news/stories/2541149/

Wie sie den kriegen wollen ist mir unklar.


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  •  creator
  •   Gold-Award
16.7.2012  (#18)
weil ich selbst jurist bin, mir zivilrecht ned fremd is ... - ... und bei mir mein dämlicher schlosser auch rumgepfuscht und geglaubt hat, ich schau' dem schwarzer-peter-spiel zwischen ihm und dem dachdecker lang zu... mängelrüge an beide und tschüss...

aus den angaben werde ich nicht schlau: was bitte hat das auslaufen der gewährleistungsfrist mit dem ausdehnen der klage im zivilprozess zu tun?
imho nämlich nix.
noch dazu, wennst eh schon streitanhängig bist...

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  •  gg7
16.7.2012  (#19)
KlageSumme - Mein Rechtsanwalt sagte mir, wenn man z.b: 20.000.- einklagt, und sich dann herausstellt das es sich aber nicht ausgeht, dann kann man nach ablauf der Gewährleistungsfrist nichts mehr nachfordern.
Jetzt hoffe ich nur daß diese Firma ohne übers Gericht zu klagen bezahlt, denn es könnte mir im schlimmsten Fall passieren dass dann ein Sachverständiger vielleicht weniger zuspricht - und es mir um dieses Geld keine Firma richtet, wo man eh so schwer eine findet die den Pfusch einer anderen Firma ausbessert.

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  •  creator
  •   Gold-Award
16.7.2012  (#20)
schau': entweder du machst nägel mit köpfen und klagst - oder du lässt es bleiben. im gerichtsverfahren samt vergleichverhandlungen kann man auch die abgabe eines verjährungsverzichts fordern - damit wären auch vergleichsverhandlungen möglich. bis jetzt schaut's mir danach aus, als würde die gegenseite auf zeit spielen - und gewinnen.

zitat..
Jetzt hoffe ich nur daß diese Firma ohne übers Gericht zu klagen bezahlt

- das wird wohl wunschtraum bleiben...

du hast jetzt geld für eine gerichtliche beweissicherung verballert (=vorprozessuale kosten, die du eh nur im verfahren wieder reinkriegst...) und tust jetzt was genau als nächsten schritt....?

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  •  gg7
16.7.2012  (#21)
Rechtschutzversicherung - habe eine Rechtschutzversicherung, hat mir bis jetzt nichts außer Nerven und Zeit gekostet, und hoffe dass diese auch das Klageverfahren abdeckt.
Jetzt warte ich mal auf die Gegenseite ab.

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