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Recht auf Einsicht des Einreichungsplans

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  •  newer
1.12.2016 - 9.1.2017
38 Antworten | 17 Autoren 38
38
Hallo!

Durch Zufall haben wir mitbekommen, dass unser Grundnachbar zu bauen beginnt. Unser Grundstück ist noch unbebaut.
Ich dachte immer, dass man als Grundnachbar den Einreichplan sehen darf bevor dieser zu bauen beginnt? Wir wurden weder verständigt, noch haben wir Einsicht erhalten. Darf das sein? Bisher war das nämlich in dieser Gemeinde schon üblich, dass die Nachbarn Einsicht in den Plan haben.
Gebaut wird in NÖ (falls wichtig).

Danke und lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#1)

zitat..
newer schrieb: Durch Zufall haben wir mitbekommen, dass unser Grundnachbar zu bauen beginnt.

Die Frage ist: hat er auch eine Bewilligung? Wenn ja, dann hättest du jedenfalls - in welcher Form lassen wir jetzt mal beiseite - in irgendeiner Form von der Gemeinde darüber eine Verständigung oder Information erhaölten müssen.
Ob dein Grundstück bebaut ist, ist dafür ohne Bedeutung.

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  •  newer
1.12.2016  (#2)
Ich nehme es mal an, dass er eine Bewilligung dazu hat. Ist eine neu aufgeschlossene Siedlung in der gerade mehrere zu bauen beginnen.
Machen wird man jetzt eh nichts mehr können, nehme ich mal an, aber für uns wäre es schon wichtig zu wissen, wie er baut, da er an unserer Südseite grenzt.

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#3)
Sehe ich wie Karl, die Gemeinde hätte dich schon darüber in Kenntnis setzen müssen. Du kannst aber schon noch Parteienstellung geltend machen innerhalb eines Jahres ab Baubeginn. Würde ich an deiner Stelle schon machen und mal auf die Gemeinde schauen.

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  •  newer
1.12.2016  (#4)
Sry, kenn mich da nicht so aus, aber was ist Parteienstellung?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#5)
ich bin dermeinung, wenn der Grundnachbar all Baugesetzte einhält, insbesondere war den Abstand betrifft, muss hier niemand bescheid gegeben werden.

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  •  newer
1.12.2016  (#6)
Unser Planer hat gesagt, dass selbst wenn er alles einhält, müssen wir als Nachbarn darüber informiert werden, dass der Plan aufliegt.

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  •  rabaum
1.12.2016  (#7)
rk515, da liegst aber ganz falsch mit deiner Meinung. Steht in der Bauordnung als Nachbarrechte.

In OÖ zB innerhalb von 10m ist man Nachbar und muss entw am Plan unterschreiben oder zur Bauverhandlung geladen werden.

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  •  newer
1.12.2016  (#8)
So kenne ich das auch und war auch bisher immer so bei uns in der Gemeinde.
Die Gemeinde schaut sich das mal an, der Zuständige ist natürlich diese Woche nicht da.

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  •  felis
  •   Silber-Award
1.12.2016  (#9)
@rk515 - in der NÖ Bauordnung stehts aber nunmal anders, § 6 ;)

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#10)
Also bei uns (Stmk.) gibts bei jedem Bauvorhaben eine Bauverhandlung wo alle Nachbarn in 30m Umkreis schriftlich von der Gemeinde dazu eingeladen werden. Vom Zeitpunkt aus wo man die schriftl. Einladung erhält, bis zur Bauverhandlung kann man auch auf der Gemeinde Einsicht in den Einreichplan nehmen. Oder man ist dann eben eh bei der Bauverhandlung dabei.

Auch wenn der Nachbar nur eine Bauanzeige im Schnellverfahren macht (keine Bauverhandlung) muss der Bauwerber selbst alle Nachbarn im 30m-Umkreis abklappern und deren Unterschriften auf seinen Plänen einholen.
Ich versteh also gar nicht, weshalb es das in NÖ nicht so geben sollte... kann ich mir kaum vorstellen....

Es sei denn, es ist das selbe passiert wie bei uns damals....
Wir sind auch in einer Neubausiedlung wo alle Grundstücke von ein und demselben Besitzer damals verkauft wurden.
Wir hatten das Grundstück schon gekauft, kamen vom Urlaub zurück und plötzlich war auf dem Grundstück neben uns (auch auf unserer Südseite) ein Keller da.... Da haben wir mal blöd geschaut, weil uns auch keiner verständigt hatte. Wir haben dann erfahren, dass nur der ehem. Besitzer unseres Grundstücks verständigt wurde, und der war auch zu blöd dafür uns das weiterzuleiten, sondern hat einfach ganz frech selber unterschrieben. Bei der Gemeinde ist das scheinbar noch nicht angekommen gewesen, dass das Grundstück jetzt uns gehört, oder die ham das einfach irgendwie vergessen..... Im Prinzip wars dann eh egal, weil für uns das Bauvorhaben des Nachbarn eh gepasst hat und alles korrekt war (Abstände, Höhen, etc.).
Aber ich könnt mir gut vorstellen, dass bei euch vl. sowas Ähnliches passiert sein könnte....

LG BK

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  •  newer
1.12.2016  (#11)
Hm, die Gründstücke werden vom Land NÖ bzw. Gemeinde verkauft, also sollte soetwas nicht passieren oder?!
Und wie gesagt, bisher war es auch so, dass die Nachbarn verständigt wurden.

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  •  ricer
  •   Bronze-Award
1.12.2016  (#12)
Wie lange ist das Grundstück schon in eurem Eigentum?
Wäre es möglich dass der Nachbar die Baubewilligung schon vorher erhalten hat?

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  •  newer
1.12.2016  (#13)
Also die Grundtstücke wurden im Juli verkauft, wäre also nicht möglich, dass die Baubewilligung vorher schon erhalten wurde.

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  •  Richard3007
1.12.2016  (#14)
Na ist doch ganz einfach. Das Gericht war beim GB Eintrag zu langsam und es zählt nun mal eben das was im GB steht. Wenn die Bauverhandlung vor deinem GB Eintrag statt fand, bekommst keine Verständigung.

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
1.12.2016  (#15)
eigentlich sollte das bauvorhaben bei der bauverhandlung ja bereits geprüft sein (SV-Land). dh. abstände usw. müssen ohnehin passen.

bei uns haben einige nachbarn versucht sich bei der bauverhandlung das eine oder andere rauszuschlagen. nach einer stunde hat der bgm. dann gesagt, wenn wer unbedingt den baubeginnn verzögern will, dann soll er bitte mit auf die gemeinde kommen (damit war die bauverhandlung auch schon vorbei und mitgekommen ist niemand).

ich halte diesen ganzen zinnober für entbehrlich und ich würde auch auf keine bauverhandlung zum nachbarn gehen.

coisa



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  •  BK1982
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#16)

zitat..
coisarica schrieb: eigentlich sollte das bauvorhaben bei der bauverhandlung ja bereits geprüft sein (SV-Land). dh. abstände usw. müssen ohnehin passen.


Sollte man meinen... der SV in unserer Gemeinde ist da aber scheinbar nicht so genau. Bei unserem anderen Nachbarn (der wo uns die Aussicht wichtig war) hat der SV seinen Job scheinbar nicht so ernst genommen und - wenn überhaupt - nur halbherzig die Pläne kontrolliert.....

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  •  Tantric
1.12.2016  (#17)
Also wir hatten den selben Fall.
Der Nachbar hat begonnen zu bauen und wir wurden nie informiert.

Wir haben mittlerweile auch eingereicht und auch bei unserer Bauverhandlung wurden keinerlei Nachbarn informiert. Auf Nachfrage habe ich folgende Info erhalten.

Unsere Siedlung ist ein Wohnlandsicherungsmodell der Gemeinde, offiziell steht die Gemeinde noch im Grundbuch (obwohl der Verkauf und Umwidmung schon 6 Monate abgeschlossen ist). Darum tritt die Gemeinde automatisch als Nachbar auf bei der Bauverhandlung. Bei uns werden aber die Abstände und Höhen genau geprüft.

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  •  felis
  •   Silber-Award
1.12.2016  (#18)
tantric, vielleicht ist das in Salzburg etwas anders.
wir haben auch in NÖ gebaut und unsere Siedlung ist auch ein "baulandsicherungsmodell" des landes. wir sind aber nach kauf unseres grundstückes relativ bald im Grundstück gestanden. kann ja nicht sein, dass du zwar Eigentümer bist, aber nicht im Grundstück stehst... vielleicht brauchen die gerichte bei euch einfach etwas länger.

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#19)
ganz blöde frage: hast mit den nachbarn schon geredet? frag die doch einfach, ob sie dir den plan zeigen? ... die meisten sind da eh sehr stolz drauf. gehts an kaffee trinken und lernts euch gegenseitig kennen.



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  •  kech
  •   Silber-Award
1.12.2016  (#20)
Recht auf Akteneinsicht - Als direkt angrenzender Nachbar hast du das Recht auf Akteneinsicht bei der Gemeinde. Fraglich ist nur, ob das auch gilt, wenn du noch nicht grundbücherlicher Eigentümer bist.
Parteistellung hat nur der grundbücherlich eingetragene Nachbar. Parteistellung heißt, dass du das Recht hast, bei der Bauverhandlung teilzunehmen und du kannst dabei evtl. Bedenken oder Wünsche vorbringen. Du hast auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Wenn alles dem Gesetz entspricht, kannst zwar nichts dagegen tun, aber du bist wenigstens genau informiert, was auf dich zukommt.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.12.2016  (#21)
Vorerst gibts da einige "Missverständnisse" aufzuklären:

zitat..
newer schrieb: Machen wird man jetzt eh nichts mehr können, nehme ich mal an,

Kommt auf bestimmte Fristen an. Wann genau war der Baubeginn laut seiner Baubeginnsmeldung bei der Baubehörde?

zitat..
rainer1977 schrieb: Du kannst aber schon noch Parteienstellung geltend machen innerhalb eines Jahres ab Baubeginn.

Das ist eine Generelaklausel, wann eine Parteistellung auf jeden Fall und für immer weg ist. In Einzelbestimmungen gibts aber wesentlich kürzere Fristen (siehe z.B. § 22 Abs.1)

zitat..
rk515 schrieb: ich bin dermeinung, wenn der Grundnachbar all Baugesetzte einhält, insbesondere war den Abstand betrifft, muss hier niemand bescheid gegeben werden.

Kurz und bündig: FALSCH! Es gibt 2 Varianten. Wenn eine Bauverhandlung stattgefunden hat, dann mussten alle Parteien dazu geladen werden. Parteien sind solche NAchbarn, deren Rechte durch das Bauvorhaben schon bloß theoretisch "berührt" werden könnten, das muss noch keine konkrete Verletzung der Nachbarrechte sein. Bei Variante 2 mit Entfall der Bauverhandlung MUSS es vor Erteilung der Baubewilligung eine Mitteilung bzw. Verständigung der Parteien bzw. Nachbarn über das geplante Vorhaben geben.

zitat..
BK1982 schrieb: Also bei uns (Stmk.)

Wir reden hier zu einem konkreten Fall in NÖ. Eh schon schwierig genug wie man liest. Eine weitere Vermischung mit anderen Bundesländern und es kennt sich keiner mehr aus.

zitat..
BK1982 schrieb: Bei der Gemeinde ist das scheinbar noch nicht angekommen gewesen, dass das Grundstück jetzt uns gehört, oder die ham das einfach irgendwie vergessen

Die haben nichts vergessen, sondern rechtlich völlig korrekt, den Eigentümer geladen/verständigt. Wer Eigetümer ist, richtet sich nach dem Zivilrecht und das ist der, der (noch) im Grundbuch steht (und nicht der, der einen Kaufvertrag unterschrieben hat).

zitat..
newer schrieb: Hm, die Gründstücke werden vom Land NÖ bzw. Gemeinde verkauft, also sollte so etwas nicht passieren oder?!

Was hat das jetzt für eine Bedeutung, WER das Grundstück verkauft hat?? Bei der Parteistellung im Bauverfahren kommts auf den an, der zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer steht.

zitat..
felis schrieb: tantric, vielleicht ist das in Salzburg etwas anders.

Nein, das ist in Salzburg auch nicht anders.

zitat..
felis schrieb: wir sind aber nach kauf unseres grundstückes relativ bald im Grundstück gestanden.

Du meinst "Grundbuch", nicht? und hast grad selbst die Erklärung abgegeben, wieso es bei dir anders war.

zitat..
felis schrieb: kann ja nicht sein, dass du zwar Eigentümer bist, aber nicht im Grundstück stehst..

Oh, doch. Solange du nicht im Grundbuch stehst, bist auch nicht Eigetümer!!!

zitat..
felis schrieb: vielleicht brauchen die gerichte bei euch einfach etwas länger.

Da gibts teilweise große Unterschiede.

Resumee: entweder wars das Problem, dass du bei der Bauverhandlung(Baubewilligung) noch nicht grundbücherlicher Eigentümer warst,
dazu braucht es genaue Datumsangaben.
Oder es ist tatsächlich der Baubehörde ein Fahler passiert, dann hast du noch gewisse Möglichkeiten (müssten wir dann im Detail vertiefen).

Das musst jetzt einmal klären.

zitat..
kech schrieb: Als direkt angrenzender Nachbar hast du das Recht auf Akteneinsicht bei der Gemeinde. Fraglich ist nur, ob das auch gilt, wenn du noch nicht grundbücherlicher Eigentümer bist.

Richtig. Da gehts aber vorerst nur um das Recht auf Akteneinsicht.

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