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Rauchfang von Nachbar höher setzen [NÖ]

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  •  waldi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
29.8. - 2.9.2016
12 Antworten 12
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Mein Nachbar hat eine desolate Feuermauer mit versotteten Rauchfang, bei dem bereits der Verputz runterbröselt zu unseren Grundstück. Der Holzofen zum Rauchfang wird auch im Sommer (obwohl nicht zur Warmwasserbereitung) den ganzen Tag beheizt und ist sehr durchnässt und riecht sehr unangenehm. Da wir ein Haus bauen, wurde uns bei der Bauverhandlung gesagt, wir müssen diesen Rauchfang auf unsere Kosten höher setzen, da dieser alle Fenser im Umkreis von 10 Meter um 3 Meter überragen muß. Aber wir werden doch nicht vorher den Rauchfang des Nachbarn sanieren müssen? Ein höher setzen des desolaten mit Ziegeln gemauerten ca. 90 Jahre alten Rauchfangs ist aber ja anders nicht möglich - dieser würde ja sofort kippen. Wie sieht es da eigentlich rechtlich aus? Wir sehen natürlich auch eine Brandgefahr, da dieser versottete Rauchfang in der Feuermauer des Nachbarn integriert ist.

Danke für eure Hilfe

  •  atma
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#1)
ich versteh nicht ganz, warum ihr den rauchfang des nachbarn versetzen sollt ?!

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#2)
weil er sonst sein haus 1 stock tiefer bauen müsste soweit ich das verstehe

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  •  atma
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#3)
weiter von der grenze wegrutschen wäre keine möglichkeit?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#4)
Bundesland?

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  •  waldi
30.8.2016  (#5)
Hallo,
@atma: der Rauchfang soll nicht versetzt werden, sondern höher gesetzt. Also damit ist gemeint 'verlängert', damit weiter oben der Qualm rauskommt. Weiter wegrutschen von der Grenze ist kein Thema, da das Grundstück zu schmal ist. Dann müsste ich 10 Meter statt 3 Meter weg.

@michiaustirol: Ja, du hast das so richtig verstanden.

@Karl10: Das Bundesland ist NÖ

hier noch ein Bild


2016/201608304863.JPG

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#6)
Wenn man diesen Kamin so ansieht, wäre Dieser ohnehin schon sanierungsbedürftig, auch wenn er nicht "aufgestockt" wird! Das einfachste wäre, wenn der Kaminbesitzer bis zur ursprünglichen Höhe ein Edelstahlrohr einzieht, und der Nachbar ab dieser Höhe ein isoliertes Edelstahlrohr finanziert. Allerdings sind dann auch noch die Rauchfangkehrerkosten höher, weil ja mehr Höhe ist. Wird man dem Kaminbesitzer auch nicht zumuten können.

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  •  waldi
30.8.2016  (#7)
So habe ich es dem Nachbarn auch vorgeschlagen. Ich zahle das verlängerte Stück. Der Rauchfang wurde vor Bekanntgabe unseres Bauvorhabens nie, oder sehr selten beheizt. Der Nachbarofen steht in einem kleinen Nebenraum, der als Rumpelkammer benutzt wird. Jetzt ist der Nachbar der Meinung, dass er täglich heizen muss, um die Feuchtigkeit aus der Mauer zu bekommen. Er glaubt mir nicht, dass dies eher kontraproduktiv sei. Ich denke er macht es mehr, um uns zu ärgern, da er mit sehr wenig Sauerstoffzufuhr heizt, so dass es der Rauch gerade bis zur Rauchfangöffnung schafft und sich auf unseren Garten mit sehr viel Gestank niederlässt.
Der Nachbar hat bereits von der Gemeinde einen Bescheid bekommen, die Feuermauer zu sanieren. Gegen diesen Bescheid hat er Einspruch erhoben und der Bescheid wurde in 2. Instanz von der Gemeinde mit Verlängerung der Frist bestätigt. Jetzt hat er gegen diesen Bescheid wieder Einspruch erhoben und das Ganze liegt beim Landesgericht. Und da kann es lange liegen....

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  •  johro
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#8)
oje,
hat den der Nachbar eine Baugenehmigung für diese Rumpelkammer mit Kamin? kannst du in die Baupläne bei der Gemeinde einsicht nehmen?

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  •  waldi
30.8.2016  (#9)
@johro: das Gebäude steht sicher schon 90 Jahre. Ich weiss nicht wie es da mit Baugenehmigung usw. war.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#10)

zitat..
waldi schrieb: wurde uns bei der Bauverhandlung gesagt, wir müssen diesen Rauchfang auf unsere Kosten höher setzen, da dieser alle Fenser im Umkreis von 10 Meter um 3 Meter überragen muß.


3 Punkte hätte ich da:

1. Es ist rechtlich völliger Unsinn euch vorzuschreiben, den Kamin eines anderen, benachbarten Hauses zu erhöhen. Wenn, dann kann man euch lediglich Auflagen erteilen, die euer Bauwerk und dessen Ausgestaltung betreffen. Die Kaminerhöhung ist bewilligungspflichtig. Um diese Bewilligung zu erhalten, muss jemand darum ANSUCHEN. Das könnt aber nicht ihr sein, da euch das Nachbarbauwerk ja gar nicht gehört usw. So etwas dürfte niemals als "Auflage" vorgeschrieben werden und ist völlig ungesetzlich.

2. stellt sich die Frage, was deine Formulierung "....wurde uns bei der Bauverhandlung gesagt..." genau bedeutet? Bei einer Bauverhandlung kann vieles "gesagt" werden. Was zählt ist letztlich das, was niedergeschrieben ist. Daher: was genau steht in der Bauverhandlungsniederschrift (bitte wörtlich)??? Und: Gibt es auch schon einen Bescheid? Und was genau steht in diesem?

3. Kann ich mir ausdenken, wo die 10m und die 3m herkommen. Ob das stimmt, kommt auf die genaue Lage deiner Fenster und die Raumnutzung dahinter an. Es kann auch 1m genügen. Jedenfalls geht es nur um die Fenster von Aufenthaltsräumen. Und im Falle einer Wohnraumlüftung kommts nicht auf die LAge der Fenster, sondern der Zuluftöffnung an. Es wär daher ein LAgeplan mit der genauen Lage des Nachbarkamines und deiner Fenster von Aufenthalsträumen bzw. der Lüftungsöffnung für die Wohnraumlüftung interessant.

Und dann häng ich noch einen Gedanken an, der mich jetzt ganz unsicher macht: die Regelung mit den 10m und 3m steht im Gesetz so formuliert, dass sie bei der Errichtung bzw. Abänderung von Abgasanlagen gilt. D.h. in deinem Fall ist ja nicht die Abgasanlage des Nachbarn Gegenstand des Verfahrens, sondern DU errichtest ein Wohnhaus und wenn dieses eine Abgasanlage von einer Feuerstätte enthält, dann sind die obigen Werte einzuhalten. Ich hab jetzt auf die Schnelle nicht herausgefunden, dass das auch umgekehrt in Bezug auf bestehende Kamine gilt (was zwar logisch wäre, aber im Gesetzestext so nicht geschrieben steht). Bin da aber jetzt ein wenig verunsichertemoji

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
1.9.2016  (#11)
für wien wurde diese Angelegenheit schon vom ogh abgehandelt:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20101022_OGH0002_0070OB00140_10D0000_000

inwieweit die regelungen lt. wiener bo in nö enthalten sind entzieht sich meiner Kenntnis, karl?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.9.2016  (#12)
Die Winer Rechtslage, auf die sich das Erkenntnis bezieht, ist da ganz anders als in NÖ. In Wien steht klar im Gesetz, dass der Nachbar (also der mit dem Kamin) verpflichtet ist, den Kamin zu erhöhen und der Verursacher (also der, der daneben seine Wohnungsfentser gebaut hat) verpflichtet ist, dem Nachbarn die Kosten der Kaminerhöhung zu ersetzen.
Das alles steht in dieser Form in NÖ nirgendwo im Gesetz...

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