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Rasendünger ..... ?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
25.3.2017 - 5.3.2020
406 Antworten | 39 Autoren 406
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409
Welche Produkte sind rein pflanzlich, ökologisch bzw. Reine Naurdünger ?
Wie schauts da z.b.: mit den Düngern und auch Kalk vom Rasendoktor aus , lässt sich das wo genau nachlesen ?
Was ist mit den WOLF produkten bzw. Mit anderen Düngern von anderen Marken/Firmen ?
Kennt das wer ? - > https://www.umweltpionier.com/up-produkte/.

Möchte nämlich rein biologische natürliche gesunde Sachen in meinem Garten verwenden !
Hab die letzten jahre das meiste immer vom " rasendoktor " gekauft , daher möcht ich gerne wissen wie es vor allem mit diesen Produkten aussieht !
DANKE .

  •  gdfde
  •   Gold-Award
16.11.2017  (#241)

zitat..
MRu schrieb: Wir haben auch keine 2000qm wo sich das Laub verteilen kann.


Siehs positiv, du mußt dann nicht so viel zusammenrechen ;)
Wir haben 2 große Nußbäume, 1 Kirschenbaum und 2 Zwetschkenbäume, die auch ziemlich viel Laub fallen gelassen haben (vor allem die Nußbäume, und das noch dazu zu unterschiedlichen Zeitpunkten).
Wir haben letzten Samstag alle Blätter (und die restlichen Nüsse bzw. die grünen verfaulten Schalen) zusammengeblasen/sammelt...war ein guter Anhänger voll, also auch 3 m3.

Ich würde an deiner Stelle einfach abwarten, bis alle Blätter herunten sind und dann alles auf einmal wegbringen...
Wenn du jeden Tag mitn Rechen rumrennst, drehst ja durch.

Ansonsten das hier kaufen: https://www.amazon.de/FenWi-gebogener-Alu-Teleskopstange-verst%C3%A4rkter-Ausf%C3%BChrung/dp/B01MFHUK2Y/?ie=UTF8&tag=wwwenergiespa-21

Ich befürchte aber, selbst wenn du die Äste alle zurückgeschnitten hast, dass das Blätterproblem immer noch da sein wird...vielleicht auch etwas abgeschwächter.

zitat..
webdesigne schrieb: Ich würde beinhart alles abschneiden was bei euch rüberschaut (darfst du ja) und wenn du glück hast geht auch der Baum ein


Das würde ich nicht hoffen, das kann sehr teuer werden.
Einen 20 jährigen oder sogar noch älteren 10 meter hohen Baum wieder dort einzusetzen, kostet ein Vermögen.

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#242)

zitat..
gdfde schrieb: Ich würde an deiner Stelle einfach abwarten, bis alle Blätter herunten sind und dann alles auf einmal wegbringen...
Wenn du jeden Tag mitn Rechen rumrennst, drehst ja durch.


Ich glaub du kannst dir das auch nicht so ganz vorstellen, wie viele Blätter das sind auf 300m2 über mittlerweile fast 8 Wochen. Bzw. auf der Terrasse, wo die Steine schon voll verfärbt sind trotz täglichen Fegens etc.

Als mir letztens auch noch der Laubsauger eingegangen ist, ist mir eh der Faden gerissen und ich hab ihn mal drauf angesprochen, wie er das findet, dass alles bei uns landet.
Erst hat er gemeint, er kann auch nichts dafür, im Laufe des Gespräches dann, dass er sich das mal überlegen wird bis zum Frühling.

Heute kann man dem Blätterregen wieder zusehen, es fallen derzeit 100% zu uns rüber, kein einziges landet auf seinem Grundstück.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#243)
Der Nachbar muss dafür sorgen das ich durch seinen Baum, welcher eindeutig über der Grundstücksgrenze rüberschaut, nicht mehr Aufwand habe (zb. das beseitigen der Blätter).

Anders wäre es wenn sein Baum bzw. die Äste nicht rüberschauen würden, dann hätte man quasi Pech weil man eben auf den Wind keinen Einfluss hat.

So ist es zumindest bei uns in der Ortschaft geregelt.

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#244)

zitat..
webdesigne schrieb: So ist es zumindest bei uns in der Ortschaft geregelt.


Dann ist das aber bei euch "good will" - das Gesetz sagt was anderes.
Ich muss das für mich selber regeln, auf meine Kosten.

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  •  utes
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#245)

zitat..
MRu schrieb: dass er sich das mal überlegen wird bis zum Frühling.


schau schau- immerhin.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#246)
Okay dh. also ich darf eigentlich nicht an der Grundstücksgrenze bauen (mit Ausnahmen natürlich schon) aber 15 Bäume darf ich dort schon pflanzen? Welch ne Logik. Tolles Gesetz.

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  •  utes
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#247)

zitat..
webdesigne schrieb: aber 15 Bäume darf ich dort schon pflanzen?


schaut so aus- allerdings gibts auch Gesetze die das regeln. es gibt schon sowas wie verordnete Rücksichtnahme. man kann sich schon wehren und ist nicht nur auf den good will des Nachbarn angewiesen.

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#248)
Genau.
Ich kann an die Grenze pflanzen, was ich will und der Nachbar muss sich drum kümmern.

Als wir den Zaun neu gemacht haben, musste ja auch ein meterhoher Hollerstrauch weichen, da dieser genau in der Grundgrenze stand. Na das war damals auch schon ein Drama, weil seine Frau ja so gerne Hollersaft trinkt.

Nun hat er eh wieder einen gepflanzt, wieder genau an die Grundgrenze, also ca 50cm entfernt von meinem Zaun. Und wir alle wissen ja, wie groß ein Hollerstrauch wird.


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  •  utes
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#249)

zitat..
MRu schrieb: und der Nachbar muss sich drum kümmern


ich würd mich drum kümmern indem ich alles was herüberwächst schneide. beim Hollerstrauch geht das ja leichter

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#250)
Werde ich auch machen (lassen), wenns im Frühling zu keiner Einigung kommt.

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  •  utes
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#251)

zitat..
MRu schrieb: Werde ich auch machen (lassen)


recht hast :)

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  •  Novostar
17.11.2017  (#252)

zitat..
MRu schrieb: Werde ich auch machen (lassen), wenns im Frühling zu keiner Einigung kommt.


Würde ich auch aber ganz verschont bleiben wirst halt trozdem nicht. Ich denke dein Nachbar ist der Typ Mensch wo man mit guten Worten nicht weit kommt, dann müssen halt - im Rahmen des gesetzlichen - Taten folgen. Vielleicht sieht er es dann ein das es einfach nicht sein kann das du täglich damit beschäftigt bist seinen "Mist" zu entfernen. Wie wäre es wenn du ihm die Blätter wieder über den Zaun schmeißt? Schließlich gehören sie ja auch ihm!

Ich denke dem Rasen wirds noch eher weniger ausmachen aber diese Verfärbungen auf den Platten sind echt schei.. und nach einiger Zeit kaum mehr zu entfernen.

PS: Wäre es nicht sinnvoll den Thread zu teilen? Den mit Rasendünnger hat das seit den letzten Seiten nur im Entferntesten zu tun, außer man lässt die Blätter liegen und verrotten. emoji


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#253)
Stimmt genau. Es gibt ja nicht nur so einen Laubsauger sondern auch so einen Laubbläser. Den hättest dir zulegen müssen. Einfach alles in seine Richtung. Deinen Zaun natürlich vorher so präparieren damit du quasi ein Tor hast und die Blätter sind dann schnell weg. emoji

Vermutlich wird er dann eh von sich aus den Baum wegtun weil ihm die Blätter am A gehen werden.

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#254)

zitat..
webdesigne schrieb: Einfach alles in seine Richtung. Deinen Zaun natürlich vorher so präparieren damit du quasi ein Tor hast und die Blätter sind dann schnell weg.


Ich hab eh einen Bläser (Kombigerät), aber ich kann doch nicht alles zu ihm rüber blasen. Der ist eh den ganzen Tag daheim und schaut aus dem Fenster. Unmöglich.

"Erlaubt" ist das glaub ich auch nicht. Das ist ja das schlimme, dass man alles selbst entsorgen muss. Ich hab schon gesagt, dass Hochbeet und Kompost voll sind, ich hab keinen Platz mehr - er hat nur gemeint, im Frühling werde ich froh sein über den Kompost ! emoji

Er hat dann eh gemeint, er fegt auch jeden Tag (was eh nicht stimmt), dann hab ich gesagt ... aha, ja aber sie sind in Pension. Ich hingegen gehe Laub fegen um 20 Uhr am Abend nach der Arbeit, im Finsteren mithilfe von diversen Lichtern im Garten. Ganz super.

Dass die Natursteine verfärbt sind hat er mir nicht geglaubt, das kommt nie und nimma vom Laub. Aha? Von was denn? emoji

Naja - ist eh sinnlos .... ich erwarte auch im Frühling nicht dass er einsichtig ist.


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#255)
Ach so das ist nicht erlaubt? Warum den? Ist ja sein Mist. Dh. streng gesehen kann ich meinen Restmüll (im Sack) an der Grundgrenze liegen lassen und wenn der Wind das alles zu den Nachbarn rüberweht darf er mir das nicht zurücken geben?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.11.2017  (#256)

zitat..
webdesigne schrieb: Dh. streng gesehen kann ich meinen Restmüll (im Sack) an der Grundgrenze liegen lassen und wenn der Wind das alles zu den Nachbarn rüberweht darf er mir das nicht zurücken geben?


Das darfst du nicht.
Das mit den Bäumen ist im ABGB geregelt, utes hat eh schon auf den § in einen ihrer letzten Posts verwiesen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man aufgrund der herabfallenden Blätter bei Gericht nicht durchkommen wird und nicht bewirken kann, dass er den Baum umschneidet (was bei den sehr beengten Platzverhältnissen im dicht bebauten Gebiet sicher auch ned billig sein wird).

Übrigens, das Zeug, was bei dir rüberhängt, gehört dir und demnach auch die blätter...
Bei einem Kirschenbaum ist das noch eher interessant, bei einem Laubbaum nicht so.

Im ABGB steht nicht, dass du deinen Mistkübel beim Nachbarn entsorgen darfst emoji

Wir haben leider auch so ein Thema...der Nachbar hat 2 Zwetschkenbäume und einen Kirschenbaum auf die Grundgrenze gepflanzt, nutzt das aber überhaupt nicht.
Nach mittlerweile 10 Jahren sind die entsprechend groß und ich hab den Mist bei mir im neu angelegten Vorgarten ...abgesehen von den Blättern.
Verfaultes Obst macht sich nicht sonderlich gut auf meinen weissen Zierkiesel.

Ich werde ihm aber jetzt die Äste entsprechend zurückstutzen, bevor die Bäume noch größer werden.

Hier ist noch ein guter Artikel:
https://linzer-baumforum.at/wp-content/uploads/2012/08/1208-Nachbar.Recht_.Baum_.pdf


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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.11.2017  (#257)

zitat..
gdfde schrieb: Übrigens, das Zeug, was bei dir rüberhängt, gehört dir und demnach auch die blätter...
Bei einem Kirschenbaum ist das noch eher interessant, bei einem Laubbaum nicht so.


Eben, wenn es mir gehört darf ich es auch abschneiden emoji .

zitat..
gdfde schrieb: Im ABGB steht nicht, dass du deinen Mistkübel beim Nachbarn entsorgen darfst


Ich entsorge es auch nicht. Lese bitte wie es geschrieben wurde. Der Nachbar schmeisst auch nicht die Blätter in MRus Garten sondern die Natur (Wind). Das selbe wäre dann mit dem Mist zb.

Grundsätzlich oder meistens alles was nicht durch das Gesetz verboten ist darf gemacht werden emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.11.2017  (#258)

zitat..
webdesigne schrieb: Eben, wenn es mir gehört darf ich es auch abschneiden .


Du darfst es eh abschneiden, aber möglichst schonend.
Und wenn dadurch der Baum kaputt wird, bist schadenersatzpflichtig.

zitat..
webdesigne schrieb: ch entsorge es auch nicht. Lese bitte wie es geschrieben wurde. Der Nachbar schmeisst auch nicht die Blätter in MRus Garten sondern die Natur (Wind). Das selbe wäre dann mit dem Mist zb.

Grundsätzlich oder meistens alles was nicht durch das Gesetz verboten ist darf gemacht werden


Mahh Webi, das ist kindisch...aber gut, ich erklärs dir emoji

In §364 ABGB ist geregelt, dass die von deinem Grundstück ausgehenden Immisionen zu unterlassen sind.
Dazu zählt zb. Rauch, Geruch, Lärm usw., aber auch dein Mistsackl...wenns das ortsübliche Ausmaß überschreiten.
Nachdem ich davon ausgehe, dass es bei euch in der Ortschaft nicht üblich ist, dass die Mistsackln durch die Gegen fliegen, ist es eher nicht ortsüblich.
Abgesehen davon wirst du eine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage bekommen.

Die Sache mit den Bäumen und Blättern hingegen ist im §422 ABGB geregelt und der Fall von MRu ist x-fach ausjudiziert (auch wenns ihr jetzt nicht das gewünschte Ergebnis bringt und sie sich über die Blätter weiterärgern wird).

Hier ists auch nochmal zusammengefasst:
http://blog.allianz.at/nachbarschaftsstreit/



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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.11.2017  (#259)

zitat..
gdfde schrieb: Nachdem ich davon ausgehe, dass es bei euch in der Ortschaft nicht üblich ist, dass die Mistsackln durch die Gegen fliegen, ist es eher nicht ortsüblich.


Ist eh klar, es war auch ein vielleicht übertriebenes Beispiel aber wir hatten zb. auf unseren Grundstück viel Dreck welche durch die anderen Nachbarn verursacht wurden (befinden sich im Bau, nichts abgesichert, der ganze Mist fliegt tatsächlich in der Siedlung herum).

Somit nimmt jeder den Dreck und bringt es wieder zu dem Grundstück von wo es auch wegflog.

Wie gesagt, das mit den Gesetzen wird immer heisser gekocht als gegessen. Dh. ich darf zb. nicht grillen wenn der Wind Richtung Nachbarn bläst. Schwachsinn und sinnloses Gesetz an den sich wirklich niemand hält auch das auch zu Recht. Aber auf der anderen Seite dürfen Blätter schon rüber fallen und da auch bleiben emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.11.2017  (#260)

zitat..
webdesigne schrieb: Somit nimmt jeder den Dreck und bringt es wieder zu dem Grundstück von wo es auch wegflog.


Na bumm.
Wie komm ich dazu, dass ich den Dreck der anderen weg/zurückräum?
Bei uns ist es so, dass sich der Besitzer um seinen eigenen Mist kümmert.

zitat..
webdesigne schrieb: Dh. ich darf zb. nicht grillen wenn der Wind Richtung Nachbarn bläst. Schwachsinn und sinnloses Gesetz an den sich wirklich niemand hält auch das auch zu Recht. Aber auf der anderen Seite dürfen Blätter schon rüber fallen und da auch bleiben


Wo steht das mitn Grillen im Gesetz?
Das Grillen wird eher ortsüblich sein und es wird da auch die Verhältnismässigkeit gegeben sein (dauert ein paar Stunden) und ist deswegen auch per Gesetz erlaubt, d.h. diese Immision wird zu dulden sein.

Wenn dir der Nachbar hingegen einen stinkerten Komposthofen auf die Grundstücksgrenze unter dein Schlafzimmerfenster hinstellt, wird das nicht duldbar sein und er wird ihn wegräumen müssen.



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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
18.11.2017  (#261)

zitat..
gdfde schrieb: Wie komm ich dazu, dass ich den Dreck der anderen weg/zurückräum?
Bei uns ist es so, dass sich der Besitzer um seinen eigenen Mist kümmert.


Sollte ja so sein aber wie du siehst, auch in MRus Fall, macht das der Besitzer nicht oder es ist ihm völlig wurscht. Wenn man dann die Zeit investiert um den Dreck einzusammeln dann hast auch die 2min Zeit um den Dreck auf seinen Grundstück wieder zu schmeißen und eben nicht in deine eigene Mülltonne.

zitat..
gdfde schrieb: Wo steht das mitn Grillen im Gesetz?


zitat..
gdfde schrieb: In §364 ABGB ist geregelt, dass die von deinem Grundstück ausgehenden Immisionen zu unterlassen sind.
Dazu zählt zb. Rauch, Geruch, Lärm usw.


Beim grillen hast eben Rauch und den Geruch hat der Nachbar dann auch emoji. Grad unsere Nachbarn sind solche blassen Vegetarier und machen immer alle Fenster zu wenn jemand grillen tut emoji .

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