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Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?

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  •  Andi1979
6.7. - 18.7.2016
71 Antworten 71
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Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?

Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....

Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€

Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)

lg

  •  atma
  •   Gold-Award
6.7.2016  (#1)
klar ärgerts dich... du kannst maximal versuchen anzurufen und es mit a bissal schmäh versuchen (in wien bei parkstrafen geht das sehr gut)... einspruch wird nur teurer...

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  •  deejay
6.7.2016  (#2)
ich konnte es nur mal bei einer anzeige mildern.
sicherheitsabstand auf der autobahn.
strafe 200€.
nach einspruch konnte ich mir bei der bezirkshauptmannschaft das video ansehen und direkt vorort besprechen.
nach dem ich dann einsichtig war, versprochen habe zukünftig rücksichtsvoller zu fahren wurde die strafe auf 100€ halbiert.



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  •  Richard3007
6.7.2016  (#3)
Ich konnte vor 10 Jahren mal eine Strafe um 90% mindern... Hatte bei mir aber andere Hintergründe.
Ich war mit einer Freundin welche zu dieser Zeit hoch schwanger war, am Heimweg. Wurde ohne Übertritt zu einer Verkehrskontrolle gebeten.

Führerschein und Zulassung, Pannenmaterial etc... Der Grund war das mit in diesem Moment das Ablendlicht ausgebrannt ist. Ich hatte einen Toyota Celica mit Schlafaugen, der Polizist meinte ich solle das Birndl sofort wechseln, ich sagte, ähmm Hallo... es ist Stockdunkel, ich habe eine Hochschwangere Frau im Auto der es nicht gut geht (war schmäh aber wurscht), und ich soll jetzt in der Dunkelheit die Stoßstange abnehmen, das Schlafauge ausbauen und das Birndl ersetzen????
Er eiskalt JA. In der Zwischenzeit kam ein anderes Auto zur Kontrolle, der Kollege kümmerte sich darum, der Autofahrer war offensichtlich Betrunken, aber der Nachbar meines Polizisten. Den haben Sie weiter fahren lassen.

Dann hat er sich mein Auto genauer angesehen, und hat gesehen, das im Zulassungsschein ein falscher Reifen eingetragen wurde. Er meinte dann gleich, dass ich nicht mehr umbauen brauche, das wird sowieso eine Anzeige.
Ich: wieso?
Er: du hast einen 13 Zoll reifen eingetragen
Ich: das muss ein Fehler sein, mit 13 Zoll Reifen würde ich auf der Straße aufsitzen
Er: mir egal es zählt das was im Zulassungsschein steht (war so ziemlich der Anfang als die Versicherungen Zulassungen machten, und das nicht immer ganz korrekt)
Ich: des kanns jetzt aber ned sein. Dann habe ich Ihm darauf hingewiesen, dass ich seine Dienstnummer will und es hier 2 Zeugen gibt die gesehen haben, dass Sie einen Betrunkenen fahren haben lassen.
Er: Es steht Aussage gegen Aussage und jetzt verschwindens.
Ich: Dienstnummer... (welche ich auch bekommen habe)

2 Monate später flatterte die Anzeige rein, etwa 630,- Euro für verschiedene Dinge. Auch teilweise an den Haaren heran gezogen. Mein Glück war das ich mir das Kennzeichen des Betrunkenen merkte und gleich aufschrieb.

Ich habe die Anzeige ignoriert, bis es ein RSB Brief wurde. Dann habe ich mich das Landeskommando angerufen und einen Termin vereinbart.
Dort wurde ich "beraten", und ich konnte darlegen das alles nicht rechts ist. Der Polizist auf der Landesdienststelle las mir die Aussage von den Polizisten vor. Ich hatte die schriftliche Aussage meiner Beifahrerin mit, und das Kennzeichen und siehe da.... Der Fahrer ist Amtsbekannt und setzte am selben Abend das Auto gegen einen Baum....

Daraufhin meinte der Polizist ich streich verlege überall die Kommastelle um eins und zahlens 63,- Euro. Ist besser als wenn ma vor Gericht streiten müssen und ma dann ned Fleisch und Fisch haben. Und ich fragte was passiert mit dem Kollegen??? Er der bekommt jetzt erst mal Ärger!
Welche Konsequenzen es waren weiß ich nicht, ich weiß nur, ich habe Ihn auf den Straßen nicht mehr gesehen.

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  •  deejay
6.7.2016  (#4)
hoit, ist heute schon wieder stammtisch. emoji

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  •  MRu
6.7.2016  (#5)

zitat..
Richard3007 schrieb: Ich hatte die schriftliche Aussage meiner Beifahrerin mit, und das Kennzeichen und siehe da.... Der Fahrer ist Amtsbekannt und setzte am selben Abend das Auto gegen einen Baum....


Äh ... und was hatte das jetzt alles mit dir und deinen Vergehen zutun?
Kapier ich nicht ...

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  •  BAU2014
  •   Silber-Award
6.7.2016  (#6)
gegen den tatbestand einsprechen: die strafe wird meist teurer.
gegen die höhe der strafe einsprechen und mildernde gründe darlegen: höher wirds nimmer, aber vielleicht hat der sachbearbeiter ein weiches herz... emoji

auf konfrontation gehen wie richard kann funktionieren, wird aber meist erst vor dem höchstrichter geklärt. :-S


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  •  Richard3007
6.7.2016  (#7)

zitat..
MRu schrieb: Äh ... und was hatte das jetzt alles mit dir und deinen Vergehen zutun?
Kapier ich nicht ...


An angsoffenen ohne Irgendwas wieder weiter fahren lassen und mich wegen einem gerade ausgebrannten Birndl nerven... Du erkennst die Relation, er hat sich somit auch der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Blöd war halt, das der Zulassungsschein falsch war und ich es nie merkte. Die 4 Jahre davor aber auch kein Polizist!

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  •  rabaum
6.7.2016  (#8)
@ Andi1979

gegen eine Anonymverfügung einsprechen ist meines Wissens nach ziemlich ohne Aussicht, da es eh schon die günstigste und abgekürzte Form des Strafverfahrens ist. Hier ist der normale Weg: Sich gscheid ärgern - zahlen - Ruhe haben.
Mit 50,- EUR bist momentan eh am absoluten Minimum, sobald du etwas heimgeschickt bekommst. Billiger gehts nur mehr mit Organmandat.

Aber bei einer Anzeige war es bei mir so: Wegen Überholen eines Traktos im Überholverbot sofort Anzeige über 200,- EUR nach Hause geschickt bekommen. Draufhin mit der BH und Rechtsberatung vom ÖAMTC gesprochen. Aussicht hätte laut denen ein Einspruch wegen Unbescholtenheit in den letzten 5 Jahren. Gesagt getan, herabgesetzt auf 100,- EUR + 10,- EUR Verfahrensgebühr für den Einspruch.


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  •  sharknz
7.7.2016  (#9)
Gegen eine Anonymverfügung kann man gar nicht vorgehen, es gibt kein Rechtsmittel dagegen. Die kann man zahlen oder eben nicht. Wenn du nicht zahlst, kommt es zur Anzeige und gegen die kannst du dann vorgehen.
Ich konnte bei meiner Anonymverfügung (Abstand angeblich nicht eingehalten) nicht mal Einsicht in die Fotos/Messungen bekommen. Aussage Sachbearbeiter: "Da müssen Sie die Einzahlungsfrist verstreichen lassen und auf die Anzeige warten. Wird im Schnitt dann 15% teurer für Sie"


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  •  deejay
7.7.2016  (#10)

zitat..
sharknz schrieb: Ich konnte bei meiner Anonymverfügung (Abstand angeblich nicht eingehalten) nicht mal Einsicht in die Fotos/Messungen bekommen. Aussage Sachbearbeiter: "Da müssen Sie die Einzahlungsfrist verstreichen lassen und auf die Anzeige warten. Wird im Schnitt dann 15% teurer für Sie"


und die abstandsmessung ist hieb und stich fest.
es wird ein video über 300m angefertigt, sollte der fordere die geschwindigkeit durch stark bremsen verändern, wird die messung abgebrochen.
also wenn du so ein brieferl bekommst, war das auch so.


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  •  sharknz
7.7.2016  (#11)

zitat..
deejay schrieb: und die abstandsmessung ist hieb und stich fest.


Jeder der misst, misst automatisch Mist! Alte Technikerweisheit. Mir wärs auch gar nicht sosehr um den Abstand gegangen, sondern um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit emoji Nach 2tägiger Abkühlzeit hab ich dann eh gezahlt, die Rennleitung muss ja auch von was leben emoji

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  •  deejay
7.7.2016  (#12)
mit deiner einzahlung hast den straßenerhalter, nicht die rennleitung unterstützt.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
7.7.2016  (#13)

zitat..
sharknz schrieb: Jeder der misst, misst automatisch Mist! Alte Technikerweisheit.


Den merk ich mir.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.7.2016  (#14)

zitat..
deejay schrieb: mit deiner einzahlung hast den straßenerhalter, nicht die rennleitung unterstützt.


Bin ich mir nicht sicher... werden nicht nur Verwaltungsübertretungen bedarfszugewiesen eingehoben (zB in Gemeinden die Parkstrafen)? Schnellfahren bzw Gefährdung durch zu knappes Auffahren fällt da auch drunter? Auf der S10 hebt dann die ASFINAG ein?

ng

bautech

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  •  deejay
8.7.2016  (#15)
Parkstrafen gehört eh der Gemeinde wenn im Ortsgebiet usw. gestraft wird.
Autobahn gehört ein großteil der Einnahmen der Asfinag.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#16)

zitat..
deejay schrieb: Autobahn gehört ein großteil der Einnahmen der Asfinag.


OK, hab ich so ned g´wusst... danke!

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  •  deejay
8.7.2016  (#17)
Z.b. der Webi möchte von seiner Gemeinde ja ein Radarkastl haben.
Wenn dies eine Landesstraße ist, wird ein schlauer Gemeinderat das nicht machen, weil sie nur kosten haben und die Einnahmen 1:1 weiter wandern.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#18)

zitat..
deejay schrieb: der Webi möchte von seiner Gemeinde ja ein Radarkastl haben.


Auf das rennts raus... das is ja wieder was anderes! Die Radarkistln schafft ja auch die Gemeinde an (hab erst wieder eines bestellt...), das seh ich ja ein! Die werden ja auch seitens der Gemeinde gewartet und ausgelesen etc...
Aber die Rennleitung hat mit der Gemeinde und der ASFINAG ja wenig bis gar nix am Hut - daher dachte ich dass die die Startgebühren selber einstreifen!

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  •  deejay
8.7.2016  (#19)
ne, die sind nur der Handlanger der Behörden.
Die Kontrollen und Strafen dienen ja ausschließlich der Sicherheit emoji



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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#20)


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  •  atma
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#21)
gegen quartalsende ist der sicherheitsbedarf scheinbar besonders hoch?

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