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Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?

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  •  Andi1979
6.7. - 18.7.2016
71 Antworten 71
71
Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?

Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....

Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€

Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)

lg

  •  Richard3007
8.7.2016  (#41)

zitat..
webdesigne schrieb: Ist aber rechtlich so. Aussage gegen Aussage. In der Praxis lassen es eben nicht viele drauf ankommen und zahlen lieber ein...


TU mir den gefallen und gehe diesen Weg mal zu ende! Das Wort des Polizisten zählt mehr als deines emoji

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  •  deejay
8.7.2016  (#42)

zitat..
Richard3007 schrieb: TU mir den gefallen und gehe diesen Weg mal zu ende! Das Wort des Polizisten zählt mehr als deines


genauso ist es.
aber ich geb dir jetzt einfach mal recht, bitte mach das mal, viel spaß und alles gute dabei.
viele dinge muss man einfach mal probiert haben um es dann wirklich zu wissen emoji

der motoradpolizist ist alleine unterwegs, sein wort gilt trotzdem mehr als deines.

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  •  MRu
8.7.2016  (#43)
der Webi weiß es halt meistens besser .... emoji

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
8.7.2016  (#44)
Also ich kann aus eigener Erfahrung als Mitfahrer sprechen: Kollege von mir hat, so zumindest die Anzeige, in der Nacht eine rote Ampel überfahren. Ein netter Mitbürger hat ihn deswegen am nächsten morgen bei der Polizei angezeigt. Daraufhin hat mein Kollegen eine Lenkererhebung zugeschickt bekommen. Er hat dann angegeben, dass er zu besagter Zeit gefahren ist. Noch stand in der Lenkererhebung nicht was eigentlich Tatbestand sei. Erst nachher ist dann eine Strafe eingetrudelt, gegen die er dann vorgegangen ist.
Also hier wird einfach mal eine Strafe ausgesprochen und auf die einzelne Aussage eines Fremden vertraut. So auf die Art, wird schon passen wenn es jemand sagt und vielleicht zahlt derjenige ja einfach.
Im Endeffekt ist die Anzeige dann im Sand verlaufen aber das hätte blöd ausgehen auch können, da das ganze schon einige Jahre zurück liegt und mein Kollege damals noch einen Probegührerschein hatte.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
8.7.2016  (#45)

zitat..
Richard3007 schrieb: TU mir den gefallen und gehe diesen Weg mal zu ende! Das Wort des Polizisten zählt mehr als deines


Nein, in meinem Fall wäre meine Stimme genau so viel Wert emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#46)

zitat..
webdesigne schrieb: Nein, in meinem Fall wäre meine Stimme genau so viel Wert


Das stimmt nicht, ich hab das bis zum UVS duchexerziert.
Es zählt grundsätzlich die Aussage des Polizisten, da der geschult ist, dienstliche Wahrnehmung (berufung auf eine höhere instanz in form einer gesetzlich anerkannten besonderen, dem allgemeinbürger überlegenen fähigkeit und verallgemeinerung) usw.)...d.h. der muß dir nichts beweisen, kein Radarfoto, kein 2. Polizist, alleine seine Aussage reicht schon aus.

Ich hab zwar damals das Verfahren gewonnen, weils einen Formfehler gab...aber gegen die Aussage des Polizisten hätte ich überhaupt keine Chance gehabt, auch wenn´s tatsächlich anders war emoji

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#47)

zitat..
rabaum schrieb: Mit 50,- EUR bist momentan eh am absoluten Minimum, sobald du etwas heimgeschickt bekommst. Billiger gehts nur mehr mit Organmandat.

Ich hab erst voriges Monat 45,- für +12km/h ausserorts abliefern dürfen. Und voriges Jahr 50,- für +19km/h ausserorts (andere
Gemeinde). Ich glaube dass da die Sätze nicht österreichweit einheitlich sind.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#48)

zitat..
webdesigne schrieb: Anonymverfügung? Ich frage deswegen weil ich mir denke das mich beim nichtblinken die Polizisten gleich aufgehalten hätten?

Leider wollen sich Polizisten das "Gleichanhalten samt zu befürchtenden Diskussionen" nicht antun. Ist mir schon passiert dass ich direkt auf einen Polizisten zugefahren bin und eigentlich gleich stehen bleiben wollte - da aber der P. keinerlei Anstalten machte mich anhalten zu wollen dachte ich, er hätte über mein Vergehen (beim Rechtsabbiegen mit dem Moped auf menschen- und fahrzeugleerer Kreuzung nicht ganz an der Stoptafel angehalten) hinweggesehen. Nix! Anzeige kam! Ich habe das dann mit dieser Nichtanhaltung beeinsprucht (weil wenn ich an Ort und Stelle ein Organmandat erhalten hätte wäre es günstiger gewesen) - wurde dann auch auf die Hälfte reduziert (allerdings erst nachdem sich der Betrag verdreifacht hatte - am Ende habe ich dann um die Hälfte mehr berappen dürfen als wenn ich gleich brennt hätte).

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#49)

zitat..
gdfde schrieb: Es zählt grundsätzlich die Aussage des Polizisten, da der geschult ist, dienstliche Wahrnehmung (berufung auf eine höhere instanz in form einer gesetzlich anerkannten besonderen, dem allgemeinbürger überlegenen fähigkeit und verallgemeinerung) usw.)...d.h. der muß dir nichts beweisen, kein Radarfoto, kein 2. Polizist, alleine seine Aussage reicht schon aus.

so ist es. Sogar eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als tatsächlich gegeben wenn der Beamte ohne geeichte Technik nur mit seinem geschulten Auge "schätzt" (in einer Anzeige stand, dass der Beamte Sekunden gezählt hätte und nachher die dabei gefahrene Strecke für die Ermittlung der Geschwindigkeit nachgefahren sei - klingt natürlich viel glaubwürdiger als hätte er nur gesagt dass er "geschätzt" hatte). Das war allerdings noch in den 70er oder 80ern.

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  •  deejay
13.7.2016  (#50)
gut, die schätzung gibt es heute nicht mehr, heute muss mit einem geeichten laser oder Radar gemeßen werden.
wobei beim laser gibt es auch keinen beweis, er muss es dir nicht zeigen und es wird auch nicht gespeichert.
er misst dich und sagt dir das dann.
wenn er nicht den hinter dir auch gleich misst, dann hat er es noch drauf und zeigt es dir halt, aber Foto oder dergleichen gibt es davon nicht.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.7.2016  (#51)

zitat..
deejay schrieb: gut, die schätzung gibt es heute nicht mehr, heute muss mit einem geeichten laser oder Radar gemeßen werden.


Auch das stimmt nicht.
Der Polizist braucht keinen geeichten Laser oder Radar.
Beispiel von mir: ich fahre auf der Südosttangente (80 km/h erlaub) im abendlichen Berufsverkehr mit per Tempomat eingestellten 90 km/h und per GPS verifzierten tatsächlichen 81 km/h am neben mir fahrenden Polizeiauto vorbei und werde kurze Zeit später von ihnen angehalten...mit dem Vorwurf (und einigen anderen), sie mit min. 100 kmh rechts überholt zu haben.
Nachdem ich sie gefragt habe, ob sie das per Radar oder mit sonst irgendeinem geeichten Meßmittel festgestellt haben, wurde das verneint...es reicht die dienstliche Wahrnehmung.

Ich hab mich dann geweigert, das an Ort und Stelle zu bezahlen und mich anzeigen lassen...
Dem Richter beim UVS hat das aber gereicht, dem war das egal, was ich ihm erzählt habe...wenns darum geht, dass Aussage gegen Aussage steht, hat aus og. Gründen immer der Polizist recht.
Das Verfahren wurde dann eingestellt, weil (für mich glücklicherweise) die falsche Uhrzeit angegeben war und ich mit 2 Zeugen belegen konnte, dass ich zu diesem Zeitpunkt wo anders war...und es für die Korrektur der tatsächlichen Tatzeit dann die Fristen überschritten worden wären (6 Monate, wenn ich mich jetzt nicht irre).

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#52)
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Der UVS ist nicht um sonst unabhängig um auch so zu entscheiden. Dort ist es egal ob du ein DR.DR., DI, MAG bist oder einer mit AMS Bezügen. Es müssen eben alle Dinge zu 100% nachgewiesen werden und es gewinnt der der bessere Beweise in der Hand hat. Auch, wie im gdfde Fall darf man sich keine Formfehler leisten weil dann fallen die Beweise ins Wasser.

Ich war XX mal beim UVS, allerdings auf der Seite des Staates (keine Polizei!) und wir haben nicht selten verloren (obwohl alles dafür gesprochen hat das die Verhandlung 10min. dauern wird und es zu unseren Gunsten entschieden wird) nur weil eben die Beweise des gegenüber für den UVS "glaubwürdiger" und gut genug waren.

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
14.7.2016  (#53)
Jetzt trag ich auch etwas bei zum Thread. Die Gschicht hat sich vor ca. 10 Jahren abgespielt.
Am Abend unterwegs zu einem Kunden, finster wors, eine 80er im Freiland übersehen und zu schnell durch. Roter Blitz --> mobiles Radar.
Ein Zeitl später kommt die Anonymverfügung und ich düs damit zur BH um nachzufragen und um zu reden, weil man ja manchmal noch etwas "verbessern" kann. Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht da, also füll ich die Anonymverfügung aus und will sie ihm schon bei seinem Büro in den Briefkasten schmeißen. Kurz bevor ich das mach kommt eine nette Dame und fragt mich, was ich will oder wen ich suche. Ich soll mit in ihr Büro kommen und ihr alles erklären. Dann schaut sie nach und sagt mir, dass ich den Schein für 2 Wochen abgeben darf --> abzüglich aller Toleranzen war ich 136 km/h unterwegs. Hab ihr erklärt, dass das auf keinen Fall geht. War damals selbständig und meine Firma 45 km von dort entfernt, wo mein Haus gewohnt hat. Das hat sie irgendwie eingesehen und mir nahe gelegt, die Anonymverfügung weg zu schmeißen, dann wird sich die Strafe um 2-300,- Euronen erhöhen (also statt 2 Wochen Schein weg und 300,- Strafe dann Schein behalten und 550,- Strafe).
Etwas später ist noch eine Erhebung ins Haus geflattert, wie viel ich verdien. Ab ins Auto damit und wieder zu der netten Dame zur BH. "Schmeißens den Zettel auch weg". Gut, auch das gemacht. Ich wurde dann mit 890,- Euronen netto eingestuft und dem nach die Höhe der Strafe (550,-) fixiert. Fertig. Weiterhin weiße Weste, den Schein behalten und passt. Notiz am Rande: Die 136 km/h können unmöglich gestimmt haben. So schnell kann man dort fast nicht fahren, habs danach natürlich getestet. Da hätte ich laut Tacho rund 150 durch düsen müssen.

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  •  kernoel
  •   Bronze-Award
14.7.2016  (#54)
Also im Zweifelsfall, wenn man nicht weiß, ob man über der Führerschein-abgeben-Grenze ist, die Anonymverfügung nicht abgeben. Außer, man braucht den Schein nicht unbedingt emoji

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  •  rk515
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#55)

zitat..
Andi1979 schrieb: Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll?


nimms wie ein Mann und zahl. *G*

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#56)

zitat..
webdesigne schrieb: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“


Jo eh, der Polizist weist dir ja lt. Gesetz nach, dass du zu schnell gefahren bist.
Das kriegst dann eh im Verwaltungsstrafverfahren mitgeteilt.
Fakt ist, dass dem Polizist alleine schon aufgrund seiner dienstlichen Wahrnehmung, als geschultes Organ usw. Recht gegeben wird, als dir.
Kannst ja leicht ausprobieren...
Lass dich beim rot über die Kreuzung oder Stopptafel überfahren erwischen.
Da gibts meist weder Foto noch Zeugen, d.h. es steht deine Aussage gegen die Aussage vom Polizisten.
Ich wette um eine Forumspizza, dass du dieses Verfahren verlieren wirst.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#57)

zitat..
webdesigne schrieb: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Du hast vollkommen korrekt den Artikel 11 der von den Vereinten Nationen formulierten Menschenrecht zitiert - allerdings handelt es sich bei einer (Verkehrs-/Verwaltungs-)"Übertretung" eben nicht um eine "strafbare Handlung".

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#58)

zitat..
sir_rws schrieb: allerdings handelt es sich bei einer (Verkehrs-/Verwaltungs-)"Übertretung" eben nicht um eine "strafbare Handlung".


Sondern?
Es geht hier im Endeffekt um ein Verwaltungsstrafverfahren bzw. um die abgekürzte Variante und da gilt logischerweise auch die Unschuldsvermutung.
Um die gehts hier ja nicht...du bist ja solange unschuldig, bis eben das Urteil oder Strafverfügung ergeht emoji

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#59)

zitat..
webdesigne schrieb: Was ist eigentlich eine ANONYMVERFÜGUNG? Ich mein, MUSS diese unbedingt von einem Polizisten sein oder kann mich da auch jeder andere quasi Anzeigen und ich bekomme dann so eine Anonymverfügung?


Eine Anonymverfügung ist quasi ein abgekürztes Verfahren, das bei geringfügigen Übertretungen, wo die Behörde kein Interesse daran hat wer tatsächlich das Fahrzeug gelenkt hat, angewandt wird. Für die Behörde einfach: Radarfoto mit Autokennzeichen --> Brief an Zulassungsbesitzer --> irgendwer zahlt --> daher Anonym
Das ganze wird aber nur bei geringfügigen Übertretungen angewandt.
Wenn dich jemand privat anzeigt, ist es automatisch ein Verwaltungsstrafverfahren mit allen Rechten und Pflichten gemäß AVG/VStG. Anonymverfügung gibt's hier nicht mehr.

zitat..
webdesigne schrieb: Bei der Polizei gilt die Unschuldsvermutung! Dh. die Beweislast liegt bei der Polizei!


Schwachsinn. Du musst beweisen können, das du die Übertretung nicht begangen hast. Wenn du das kannst, wirst auch nicht bestraft. Kannst es nicht, zahlst. Klingt einfach, ist es auch.

zitat..
gdfde schrieb: Der Polizist braucht keinen geeichten Laser oder Radar.


Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein geeichtes Gerät (Laser/Radar) verwendet, dass alle 2 Jahre geeicht und 2mal jährlich überprüft wird.
Auch Geschwindigkeitsmessungen mittels Nachfahren (im gleichen Abstand über 250m) sind erlaubt, jedoch müssen hier bei einer Geschwindigkeit unter 100km/h, 20km/h abgezogen, über 100km/h müssen 20 Prozent abgezogen werden.
Befindet sich ein geeichter Tacho im Dienstfahrzeug, werden nur 10km/h, bzw. 10 Prozent abgezogen.




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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#60)

zitat..
rainer1977 schrieb: Eine Anonymverfügung ist quasi ein abgekürztes Verfahren, das bei geringfügigen Übertretungen, wo die Behörde kein Interesse daran hat wer tatsächlich das Fahrzeug gelenkt hat, angewandt wird. Für die Behörde einfach: Radarfoto mit Autokennzeichen --> Brief an Zulassungsbesitzer --> irgendwer zahlt --> daher Anonym
Das ganze wird aber nur bei geringfügigen Übertretungen angewandt.
Wenn dich jemand privat anzeigt, ist es automatisch ein Verwaltungsstrafverfahren mit allen Rechten und Pflichten gemäß AVG/VStG. Anonymverfügung gibt's hier nicht mehr.


DAS wollte ich wissen, DANKE!

Dh. bei einer ANONYMVERFÜGUNG ist man IMMER von einem Polizisten "erwischt" worden.

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
15.7.2016  (#61)

zitat..
Radarstrafe (Anonymverfügung) mildern?
Hat das schon jemand mal erfolgreich machen können?
Normalerweise ein 100er auf der S10, aber tollerweise gibts ca. 50 Meter vor dem Radar eine Anzeige die (wenn jemand im Tunnel hustet) auf 80kmh runterschaltet. Das Radar kurz dahinter übernimmt das. Ganz super....
Somit 80kmh, ich 1 Sekunden unachtsam und 11 kmh drüber --> 50€
Bei der BH um Gnade winseln sinnvoll? Ich will ja grundsätzlich keinen Einspruch erheben, aber 50€ ist halt schon ärgerlich ;)


Da kannst eigentlich nix mehr machen, außer zahlen. Wennst die Frist verstreichen lässt, ein Verfahren eingeleitet wird, wird's teurer.
Du kannst dann maximal Einspruch gegen die Strafhöhe erheben. 50,- Euro ist jedoch eh schon die Mindeststrafe, daher bringts nix.

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