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PV Technische Beschreibung/Einreichung

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  •  stretch4u
15.5. - 21.5.2015
20 Antworten 20
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Hallo,

bei meinen Einreichplänen für den Hausbau ist die PV Anlage am Dach mit eingezeichnet und die "Erklärung zur Bauanzeige der Photovoltaikanlage" liegt ebenso bei. Jetzt will die Gemeinde aber auch noch eine Technische Beschreibung der Photovoltaikanlage haben. Auf den Einwand, dass ja noch gar nicht feststeht welche Art/Marke, Leistung etc. installiert wird, meinte die nette Dame beim Magistrat, dass ich einfach eine "Fake" Beschreibung dazulegen soll. Was dann im Endeffekt installiert wird, ist egal, nur muss ich jetzt schon was abgeben das in etwa dem entspricht was mal raufkommt.

Na gut, wenn ich sonst keine Baubewilligung bekomme, dann mach ich es halt so. Jetzt meine Bitte und Frage an euch: Kann mir jemand der eine 5KW (oder weniger) Anlage am Dach hat (am besten aufgeständert auf Flachdach) die technische Beschreibung seiner PV Anlage zukommen lassen? Eine PN an mich wäre nett um die Maildaten auszutauschen.

Danke und lg, Stretch

  •  2moose
  •   Gold-Award
16.5.2015  (#1)
Das wäre ne gute Gelegenheit, einen Partner für die PV zu suchen, um die PV von Beginn an mitzuplanen (Montagemöglichkeiten, Leitungsführung, Blitzschutz, Potentialausgleich, ...) ... und um von dem ne technische Beschreibung zu erhalten.

Aber wenns nur ein Fake ist, kann die Dame ja Standardbeschreibungen von anderen Einreichern kopieren.

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  •  fuzman
16.5.2015  (#2)
A sekiererei ist das....mussten nen kurzen aufsatz auch dazu schreiben wegen blendwirkung, schnebretter etc. Zum kotzen war das.......haben ein walmdach, montageart ist egal die wollen dann nur wissen in welche richtung du die anlage ausrichtest. Wennst nix bekommst meld dich bei mir, schau dann ob i den mist noch find was ma da gemeunde geschickt haben.

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  •  stretch4u
16.5.2015  (#3)
Danke, ich hab mir jetzt selber was zusammen geschnitzt. emoji Mal sehen ob ihnen das soweit passt. Aber wenn das der Gemeinde nicht reicht komme ich gerne auf dein Angebot zurück. emoji
LG Stretch

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
17.5.2015  (#4)
Na ich bin für eine Musterbeschreibung - die dann Österreichweit verwendet wird,
denn die nachträgliche Monatage einer PV ANlage erfordert iwe ich weiß in Wien keine Baugenehmigung, warum dann bei der ersten Baubewilligung?



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  •  stretch4u
17.5.2015  (#5)
Ich weiß nicht wie es in Wien ist aber für NÖ sieht es so aus:

zitat..
Gemäß §15 Abs. 1 Z. 18 NÖ Bauordnung 1996 sind Photovoltaikanlagen, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigung bedürfen, oder die nicht dem Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung unterliegen, mindestens acht Wochen vor Beginn der Ausführung der zuständigen Baubehörde (Bürgermeister) anzuzeigen. Der Anzeige sind zumindest eine Skizze und eine Beschreibung in zweifacher Ausführung anzuschließen.



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  •  fuzman
19.5.2015  (#6)
In nö muss das die feuerwehr, evn und die gemeinde genehmigen. Wien ist eben andersemoji

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  •  streicher
  •   Silber-Award
19.5.2015  (#7)

zitat..
fuzman schrieb: In nö muss das die feuerwehr


Bist dir da sicher das die Feuerwehr da was genehmigen muss? Eventuell nur bei Städten?
In Dörfern hätte ich das noch nie gehört/gesehen.


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  •  stretch4u
19.5.2015  (#8)
Also genehmigen müssen die glaub ich nix. Man braucht schließlich keine Bewilligung für eine PV sondern man braucht wie oben beschrieben die Aufstellung nur mit einer Bauanzeige anzeigen. Nur muss man da halt auch so eine technische Beschreibung beilegen. Jedenfalls bei meiner Gemeinde. Weiss nicht ob das von Gemeinde zu Gemeinde in einzelnen Punkten abweichen darf und unterschiedliche Dinge zusätzlich verlangt werden dürfen.

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  •  streicher
  •   Silber-Award
19.5.2015  (#9)
Gemeinde ja, aber es geht mir ja um die Feuerwehr.
Meistens gibts ja nur eine Freiwillige Feuerwehr und keine Berufsfeuerwehr wie z.B. in großen Städten


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  •  stretch4u
19.5.2015  (#10)
Eben...das mein ich ja. Die Feuerwehr kann da gar nix bewilligen oder nicht bewilligen. Meiner Ansicht nach auch nicht in großen Städten. (Ich bau ja in einer größeren Stadt) Das wäre mir - so wie dir - neu, dass die ein Mitspracherecht hätten. Vor allem weil so eine PV Anlage ja nur anzeigepflichtig und nicht bewilligungspflichtig ist. Selbst die Gemeinde kann da nix machen wenn du das ordnungsgemäß anzeigst. So versteh ich das jedenfalls.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.5.2015  (#11)
@stretch4u - Die Logik verstehe ich nicht, weder von dir, noch von der Gemeinde.

Es macht doch absolut null Sinn und kann nicht rechtens sein, wenn du eine Bauanzeige über eine PV machst, die du nicht hast??!!
Oder gar irgendwas anderes hinschickst.

Warum lässt du die PV am Einreichplan nicht einfach weg und machst dann später eine Bauanzeige, wenn du weisst, welche Anlage du bekommst.

Bei der technischen Beschreibung mußt du dann Modultypen, Anzahl, Leistung, Wechselrichter usw. angeben, inkl. Datenblätter und Gutachten für Blendwirkung usw.

Es kann dann durchaus sein, dass die Baubehörde nachfragt wegen div. Sachen (Wind/Schnee/Gebäude/Dachlast).
Wie beantwortest du das dann mit einer Fakeanlage, die nicht existiert?

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  •  stretch4u
20.5.2015  (#12)
Also... ich mach ja eine PV, nur weiß ich derzeit noch nicht welches exakte Modell es wird. Hab zwar schon konkretere Vorstellungen, aber fix ist das noch nicht. Von dieser eventuellen Anlage habe ich die technische Beschreibung gemacht. Also Anzahl, Leistung, Wechselrichter etc. - das was du oben erwähnt hast. Ob die Angaben ausreichen werde ich dann eh sehen.

zitat..
gdfde schrieb: [...] wenn du eine Bauanzeige über eine PV machst, die du nicht hast??!!


Keiner hat vor der Anzeige schon die fertige Anlage. Erst Anzeige - dann Bau.

zitat..
gdfde schrieb: Wie beantwortest du das dann mit einer Fakeanlage, die nicht existiert?


Ja klar existiert die noch nicht, wie auch jede andere Anlage erst angezeigt und dann erst gebaut werden darf. Ich sehe da keinen Unterschied auch wenn ich jetzt schon fix wüsste welche Anlage es wird - die technische Beschreibung bezieht sich nie auf eine bereits fertige Anlage. Kann ja auch gar net sein. Versteh jetzt deinen Gedankengang nicht. ?-)

Die PV Anlage ist jetzt bei der Einreichung dabei, weil ich die 6000 Euro Landesförderung für die PV Anlage in Anspruch nehmen möchte. Die werden dann gemeinsam mit der sonstigen Landesförderung in einem Antrag mit gemacht. Dann muss ich nicht umständlich nachträglich noch einmal um Förderung ansuchen mit all den Begleiterscheinungen (Kosten) eines Förderansuchens für ein Landesdarlehen. Zudem erspar ich mir natürlich den weiteren Behördenweg, wenn ich das jetzt gleich in einem "Aufwasch" mache.

lg

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  •  fuzman
20.5.2015  (#13)
Was euch allen immer neu ist oder net ist schön für euch.....in mistelbach kommt da einer von der feuerwehr, der schaut wie die gleichstromleitungen verlegt sind und die module auch. Wennst brandschutztechnisch an schas dreht hast dann melden die das der gemeinde und die anlage wird net bewilligt. so stehts auf den depatn zettl den ma vo da gemeinde bekommen haben und i glaub net das das irgendwo in nö anders ist. In irgendeinem kaff wirds der feuerwehr wurscht sein.....deren problem wenn dann was passiert. Wie das vor 2015 war weiss i net, interessiert auch niemanden.

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  •  stretch4u
21.5.2015  (#14)

zitat..
fuzman schrieb: [...] kommt da einer von der feuerwehr, der schaut wie die gleichstromleitungen verlegt sind und die module auch


fuzman... ich glaub du verwechselst da was.
Es geht hier um die Bauanzeige einer Photovoltaikanlage. Das Vorhaben wird der zuständigen Behörde angezeigt und wenn die das z.B. innerhalb von 8 Wochen nicht untersagt, gilt das automatisch als genehmigt und du darfst bauen.
Welche Gleichstromleitungen soll sich denn der Mann von der Feuerwehr anschauen? Welche Module soll der überprüfen? Da sind doch noch gar keine! Die PV ist noch gar net da. Also macht das was du gesagt hast überhaupt keinen Sinn.
Was du eventuell meinst ist eine nachträgliche Beschau ob die fertiggestellte Anlage den Vorschriften entspricht. Das hat aber mit der vorausgehenden Bauanzeige und Genehmigung nichts zu tun.

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  •  vandini
21.5.2015  (#15)
darf ich da mal nachfragen, ich wusste nicht das eine PV anlage eine baubewilligung bedarf?

wie ist das nun? emojiO

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  •  stretch4u
21.5.2015  (#16)
Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe ist in NÖ eine PV Anlage bis 5kWp die nicht gewerblich Betrieben wird und auch keine elektrizitätsrechtliche Genehmigung benötigt anzeigepflichtig. Also keine Baubewilligung - nur Bauanzeige.

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  •  eggerhau
21.5.2015  (#17)
PV Technische Beschreibung/Einreichung - Also, wenn dein Häuserl brennt und die Feuerwehr muss löschen (einer schrieb "dann ist das denen ihr Problem" - ich denke es ist eher deines), dann ist es schon wichtig (für die Feuerwehr) zu wissen es existiert da eine PV-Anlage. Eventuell ist das ja der Grund für die zwingende Anzeige an die Behörde?
Gruss HDE

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  •  altehuette
21.5.2015  (#18)
Das wird aber die Feuerwehr von Weitem schon erkennen, ob da eine PV drauf ist am Dach! Und entsprechend handeln! Die werden bei einem Feuer nicht erst bei der Gemeinde nachfragen, ob da eine PV drauf ist! Eher wird es um optische Dinge gehen, als um Technische!

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  •  stretch4u
21.5.2015  (#19)
Hier ein kurzer Auszug aus dem NÖ Photovoltaik Leitfaden in Bezug auf die Brandbekämpfung wenn eine PV Anlage vorhanden ist:

zitat..
Vom Gleichstromteil der PV-Anlage (PV-Panelle und Gleichstromkabel) geht aufgrund der hohen Stromspannung im Brandfall eine Gefahr für die Einsatzkräfte aus. Es wird daher empfohlen, dass die örtliche Feuerpolizei (Gemeinde) die Einsatzkräfte über die PV-Anlage, über die Lage der PV-Paneele, des Gleichstromkabels und des Wechselrichters informiert (z.B. durch Übergabe einer Planskizze).
Die PV-Anlage ist in einem allenfalls vorhandenen Brandschutzplan einzuzeichnen.


Ich nehme an eggerhau@ hat hier richtig getippt. Obwohl natürlich auch altehuette@ recht hat wenn er sagt, dass man so eine PV eh von Weitem erkennt. Hmmm...eventuell aber auch nicht...wenn z.B. Flammen und Rauch die Sicht darauf behindern.

Naja, jedenfalls ist die Info an die Einsatzkräfte durch die Gemeinde nicht zwingend. Wird ja nur empfohlen - so wie ich das gelesen hab. Ob das in Wirklichkeit gemacht wird kann ich nicht sagen.

Erst wenn man eine PV-Anlage über 50kwP hat, oder eine gewerberechtliche oder elektrizitätsrechtliche Bewilligung benötigt muss bei den Einreichunterlagen zur Bewilligung bekannt gegeben werden, ob eine Absprache mit der Feuerpolizei bereits durchgeführt wurde.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.5.2015  (#20)

zitat..
stretch4u schrieb: Ja klar existiert die noch nicht, wie auch jede andere Anlage erst angezeigt und dann erst gebaut werden darf. Ich sehe da keinen Unterschied auch wenn ich jetzt schon fix wüsste welche Anlage es wird - die technische Beschreibung bezieht sich nie auf eine bereits fertige Anlage.


ähhm, die technische Beschreibung bezieht sich auf deine konkrete Installation.
Alles andere macht ja keinen Sinn.
Is ja bei der Baubewilligung auch nix anderes...du lässt auch das bewilligen, was noch nicht fertig ist (nonaned), aber du mußt so bauen, wie du´s beschrieben hast.
Wie und was soll (Datenblätter, Blendwirkung, Konformitätsbescheinigung, Brandschutz usw.) dann die Baubehörde prüfen, wenn du ihnen irgendwas anderes schickst?

zitat..
stretch4u schrieb: Welche Gleichstromleitungen soll sich denn der Mann von der Feuerwehr anschauen? Welche Module soll der überprüfen? Da sind doch noch gar keine! Die PV ist noch gar net da. Also macht das was du gesagt hast überhaupt keinen Sinn.


Es geht nicht darum, dass die Feuerwehr kommt und deine PV Anlage begutachtet, sondern darum, ob das Vorhaben brandschutztechnisch ok ist und dass sie weiss, dass du sowas hast.
Bei mir ist´s z.b. von aussen/unten nicht unmittelbar erkennbar.
Darum sollte die Feuerwehr auch deine konkrete technische Beschreibung bekommen.

zitat..
fuzman schrieb: In nö muss das die feuerwehr, evn und die gemeinde genehmigen.


Stimmt nicht.
PV ist anzeigepflichtig bei der Baubehörde und bei sonst keinem.
Die Behörde kann dir innerhalb von 8 Wochen nach Bauanzeige per Bescheid untersagen, dass du´s montieren darfst.

Klar wirds dir die EVN nicht ans Netz anschließen, wenns nicht ordnungsgemäß ausgeführt ist, aber sie hat nichts mit einer Genehmigung am Hut.
Deshalb muß das auch ein befugter Elektriker bestätigen.

Hier noch eine technische Beschreibung:

2015/2015052133352.JPG

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