PV Park blendet!!
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da kann ich dir nur absolut zustimmen... gegen ein 80m Windrad in 1,2 km entfernung hab ich auch nix... gegen ein monster mit 200m, das entsprechend lauter ist, sehrwohl... da liegt dann der ankommende schallpegel noch immer bei rund 45 db... die kleinen sind tatsächlich nicht hörbar... @energiefreunde... kann dir nur absolut zustimmen! oberstes ziel sollte aber sein, energie zu sparen... und nicht bloß die produktion zu verschieben... |
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Da kann ich dir jetzt nicht folgen: Ob das Sonnenlicht jetzt eine PV-Zelle erwärmt, oder einen Stein, ist doch recht egal, oder? |
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Versteh das Argument der Erwärmung durch PV auch nicht, da ja die PV keine Polkappe sondern zB. ein Hausdach ersetzt, welches sich auch aufheizen würde. Man könnte sogar weiter gehen und mit PV Strom aus den Sonnenstrahlen erzeugen und mit diesem Strom einen sehr leistungsstarken Laserstrahl ins Weltraum zurück zu schießen, dann wären wir einen Teil der Energie wieder los ![]() |
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Hallo Benji! - Nein, der Absorptionskoeffizient ist bei Photovoltaikmodulen und auch Modulen der Solarthermie um einen Faktor 6-7 höher als der durchschnittliche Absorptionskoeffizient der natürlichen Erdoberfläche. Ein Basalt absorbiert nur etwa 1/4 der Energie.
Deshalb ist der Windkraft im Bezug auf die globale Erwärmung der Vorzug zu geben, da sie keine zusätzliche extraterrestrische Energie abseits des Gleichgewichts in das Treibhaussystem Erde befördert. Die Windkraft nimmt lediglich Energie ab, die sich bereits im System befindet und wandelt diese in höherwertige, für uns Menschen brauchbare, Energie um. In den USA entwickelt man derzeit eine Stadt, deren Dächer möglichst hell, im Idealfall weiß, ausgeführt werden. Die Windkraft spielt dabei die Hauptrolle, die sowohl zwischen Bürohochhäusern als auch Offshore geplant werden können. Als Pilotprojekt gilt ein Hochhaus in Bahrain. ![]() |
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Das mag so stimmen, aber ich behaupte, der globale Einfluss ist absolut vernachlässigbar, solange nicht gerade 30% der Erdoberfläche mit PV-Modulen zugepflastert sind. Das ist für mich das abstruseste Windkraft-Kontra-PV argument das ich jemals gehört habe. |
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Hallo Benji! - Warum sollte das ein kontra Photovoltaik Argument sein? Die Sachlage ist jene wie geschildert, das hindert uns aber dennoch nicht daran in Photovoltaik zu investieren, die dem Menschen nicht störend entgegenwirkt, die den CO2 Ausstoß verhindert und so insgesamt den Treibhauseffekt verringert. Mit der Windkraft ist das Potential jedoch höher, besonders in unseren Breitengraden, die Erwärmung ein Stück weiter zurückzudrängen. |
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!Naja,Ok nun zur Hecke!
Einen Baum will ich dort nicht wegen dem abendlichen Sonnenstand. Das mit der Hecke wäre schon eine Lösung,..müssen wir aber erst überlegen ob uns das dort gefällt bzw. passt! Mein anfängliches Interesse galt eigentlich den Rechtlichen Bestimmungen, da hatte aber noch keiner so richtig eine Antwort...wahrscheinlich ist das wieder so eine komplizierte rechtliche "Sache". Villeicht auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden??. Mit dem Baurecht ists ja bei uns in Österreich ja nicht so einfach,, da kocht ja jeder Bürgermeister seine eigene Suppe.....das kann schon mal nerven !!! Lg.ZH |
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statt hecke kann man evtl auch eine "sichtschutzwand" aus geflochtenen weiden und mit irgendwas bewachsen machen... braucht sicher weniger platz... müsstets mal ausmessen, welche höhe notwendig wäre... |
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@ atma - Müßte schon ca. 160-170 cm hoch sein... aber wie gesagt müssen erst schaun ob uns das gefällt!!
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Blendwirkung PV - Hallo zusammen,
ich habe die Beiträge hier nur grob überflogen - kann aber aus eigener Erfahrung bestätigen, daß so ein Sonnenlichtreflex mit Leuchtdichten je nach Modultype zwischen 10 Mio cd/m² und 200 Mio cd/m² eine erhebliche Blendwirkung auslösen kann. In Deutschland gibt es eine Publikation des LAI, die als Zumutbarkeitsgrenze eine astronomisch mögliche Expositionsdauer von max. 30 min/Tag und 30 h/Jahr empfiehlt, was bei diesen hohen Leuchtdichten wohl eher als obere Grenze des Erträglichen anzusehen ist. In Österreich werden diese Werte meines Wissens nach ebenfalls angewendet. Gerichte entscheiden allerdings teilweise auch abweichend von diesen Werten. Wenn das jetzt um diese Jahreszeit 3/4 h am Tag blendet, dann liegt man sehr wahrscheinlich auch über der jährlichen empfohlenen Expositionsdauer. Auch PV-Module mit einer Antireflexbeschichtung können blenden. Teilweise sieht man gar keinen Unterschied bei der Blendwirkung zwischen Modulen mit und ohne Antireflexbeschichtung. Es geht dabei nicht um den integralen Reflexionsgrad, der bei modernen PV-Modulen in der Tat sehr niedrig ist, sondern um das gerichtete Reflexionsverhalten solcher Oberflächen. Man kann diese Blendwirkungen mit den richtigen Mitteln schon in der Planung recht genau berechnen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Sichtschutz, Änderung der Modulausrichtung, Einsatz spezieller Module). Das machen wir mehrmals in der Woche. Bei einer bereits realisierten Anlage ist man in den Möglichkeiten natürlich stark eingeschränkt - es kann durchaus sein, daß es dann z.B. bei Dachanlagen keine wirtschaftliche Lösung mehr gibt. Wenn das in der Planung nicht berücksichtigt wurde, dann könnte man mal darüber nachdenken, ob hier ein Planungsfehler vorliegt. Gruß Jens Teichelmann |
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Die Expositionsdauer wird dann erreicht, wenn man - täglich zu selben Zeit am selben Fleck im Garten steht und sich dem aussetzt. Das hat dann aber was mit Wollen zu tun. Im Bad braten manche Stunden vor sich hin und hier wird überlegt, ob einem eine Hecke überhaupt gefallen könnte ... oder sich doch lieber blenden lässt.
Daher auch der Tipp, mit den Betreibern Kontakt aufzunehmen ... ob und wie die Blendung in der Planung berücksichtigt wurde. Nicht zuletzt, damit die diese Beeinträchtigung bei den nächsten Parks nicht wieder "miteinbauen". |
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Wenn diese Expositionsdauer an einem Punkt im Garten .erreicht wird, dann womöglich leicht zeitverschoben auch auf der Terrasse, dem Balkon, der Fernsehecke im Wohnzimmer, dem Kinderzimmer... Oft kann man sich dem gar nicht entziehen - das hat nicht unbedingt was mit Wollen zu tun.
Wenn das in die Tiefe der Räume blendet, dann ist das wegen der dann viel stärkeren Adaptationsblendung besonders kritisch. Bei den Gerichtsgutachten, die wir zu dem Thema erstellt haben, kommen bei den Betroffenen auch immer wieder Augenkrankheiten (Grauer Star und Makuladegeneration) ins Gespräch. Einen kausalen Zusammenhang kann man da zwar nicht nachweisen, weil es keine Forschungen dazu gibt - ich halte es aber durchaus für wahrscheinlich, daß dies auch mit wiederholtem "Verblitzen" der Augen zu tun haben kann. Solche Reflexionen wirken übrigens auch im peripheren Sehbereich und sind im Nahbereich auch als Wärmestrahlung spürbar. Ich glaube nicht, daß es viele Menschen gibt, für die es akzeptabel ist, daß eine benachbarte PV-Anlage bestimmt, wann welche Räume der Wohnung genutzt werden können. Bei Eigenheimen bringt eine solche Blendwirkung einen massiven Wertverlust mit sich. Wenn sich der betroffene Beobachterpunkt z.B. im 1. OG befindet, dann müßte ein Sichtschutz auch entsprechend hoch sein, um hier zu wirken. Das hätte ggf. zur Folge, daß das EG keine Sonne mehr abbekommt. Für den Betroffenen ist das also u.U. eine erhebliche Einschränkung durch eine Anlage, von der er selbst keinen Nutzen hat. Der Vergleich mit der Direktblendung der Sonne hinkt, weil der Mensch im Laufe der Evolution Schutzmaßnahmen gegen die Blendung der Sonne entwickelt hat (Brauenbogen, tieferliegendes Auge im Schädel, wenig blendempfindliche Rezeptoren an der Unterseite des Augapfels), die sich hauptsächlich auf die Richtung dieser Direktblendung beziehen. Die Sonnenlichtreflexionen an solchen geneigten Flächen kommen aber meist nahe der Horizontalen, wo weder die Eigenschutzmaßnahmen noch Sonnenschirme, halb heruntergelassene Jalousien usw. gut wirken. Wie gesagt: Als Betroffene würden die meisten hier wahrscheinlich anders reden. Gruß Jens Teichelmann |
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Wir reden hier von einer Hecke mit 1,5 bis 1,7m Höhe, - welche geschätzt 9 von 10 Hausbewohnern ohnehim im Westen haben, ob als Sichtschutz oder - im Westen besonders praktisch - Windschutz. Ich denke, es gibt schlimmere Fälle (siehe obiger Beitrag). |
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OK, das hatte ich übersehen - Wenn es hier mit einem so niedrigen Sichtschutz getan ist, dann wäre das in diesem Fall eine Möglichkeit.
Ich hatte aber auch schon Fälle, bei denen der Sichtschutz 5 m hoch sein müßte, um zu wirken. Normalerweise ist es Aufgabe des Verursachers, eine Störung abzustellen. @ziegelhaus50: Wenn Sie eine Hecke als Sichtschutz machen wollen, dann sollten Sie bei Laubgewächsen prüfen, wann die Blendwirkung im Jahr beginnt und wann sie aufhört und beachten, wann die Sorte im Frühjahr austreibt und im Herbst die Blätter abwirft. Oder gleich etwas immergrünes nehmen... Bis so eine Hecke so hoch und dicht ist, daß sie als Sichtschutz wirkt, vergehen allerdings schon mal ein paar Jahre... Gruß Jens Teichelmann |

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