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Problem mit Zwischenfinanzierung

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  •  Bauen2021
24.9. - 25.9.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo, liebe Forumsmitglieder!

Leider gibt's ein Problem mit unserer Finanzierung bzw. Zwischenfinanzierung und ich würde mich über euren Rat freuen. Hier unsere Situation.
Eigenmittel: 120000€ Eigenmittel + gebundener Baukostenbeitrag v. 30000€ im Mietkaufhaus
gemeinsames Nettoeinkommen (Sie momentan in Karenz bis Sept.23): 6250€ zzgl.Kinderbeihilfe, zzgl.Familienbonus+ für 3 Kids
820m2 Baugrund im OÖ Zentralraum vorhanden
 
Wir haben vor einigen Monaten einen Kredit (255000€, 1,5%fix für 20J, BA) für den Kauf  unseres Mietkaufhauses aufgenommen. Dazu wurde bereits ein Gutachten erstellt. (Verkehrswert 313000€). Unser Ziel ist es jetzt einen weiteren Kredit von 440000€ aufzunehmen und zusätzlich die bereits aufgenommenen 255000€ zwischenzufinanzieren, das Haus zu bauen, und unser Mietkaufhaus dann in der Familie oder im Freundeskreis weiterzuverkaufen. 
Also zusammengefasst: Der Erstkredit läuft weiter, die Zwischenfinanzierung wird mit dem Verkauf der Doppelhaushälfte wieder getilgt.

Grundsätzlich wurde beim Abschluss des Erstkredits unser Vorhaben detailliert durchbesprochen und abgesegnet - alles "kein Problem". Nun ist die Verschuldungsquote für die Zeit bis zum Verkauf des Mietkaufhauses zu hoch und wir überlegen, welche Optionen wir haben.

Theoretisch könnten wir vom Kaufvertrag noch zurücktreten. Das wäre für uns der Worst Case, sehen aber im Moment keine andere Möglichkeit. Wir wollen dadurch aber auf keinen Fall unseren bereits fixierten Erstkredit für den Hausbau verlieren.
Oder wäre es möglich, den Erstkredit sofort für den Hausbau zu nehmen und für den Kauf des Miethauses einen Kredit über eine andere Bank laufen zu lassen?

Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend.
Danke euch für eure Tips!

LG

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.9.2022  (#1)

zitat..
Bauen2021 schrieb: Der Erstkredit läuft weiter, die Zwischenfinanzierung wird mit dem Verkauf der Doppelhaushälfte wieder getilgt.

Grundsätzlich wurde beim Abschluss des Erstkredits unser Vorhaben detailliert durchbesprochen und abgesegnet - alles "kein Problem". Nun ist die Verschuldungsquote für die Zeit bis zum Verkauf des Mietkaufhauses zu hoch und wir überlegen, welche Optionen wir haben.

Auch wenn es vor ein paar Monaten vorbesprochen war - da galten noch die "alten Regeln".

Hier handelt es sich leider um eine weitere, sinnbefreite Regelung im Rahmen der seit August geltenden Verordnung. Demnach ist eine Zwischenfinanzierung betreffend die Leistbarkeitsdarstellung genauso zu behandeln wie eine Endfinanzierung.

Sinngemäß bedeutet das, dass sich der Kreditnehmer zusätzlich zur Endfinanzierung auch die Zwischenfinanzierung genaus leisten können muss, wie wenn diese ebenfalls langfristig abzuzahlen wäre. Tatsächlich wird die Zwischenfinanzierung nur für den Zeitraum bis zum Verkauf der DHH benötigt, wofür bislang sowohl kalkulatorisch sowie in der Realität nur die Zinsen leistbar sein mussten - die Tilgung erfolgte durch den Verkauf.

Die Bank Austria versucht in diesen Fällen künftig die Bau- und Wohnkonten ebenfalls langfristig zu finanzieren (wenn dies auch mit der Schuldendienstquote funktioniert). Andere Banken sind auch auf der Suche nach Lösungen bzw. wird meinem Vernehmen nach zu diesem (wie auch zu anderen) Punkten bei der FMA laufend interveniert.

zitat..
Bauen2021 schrieb: Oder wäre es möglich, den Erstkredit sofort für den Hausbau zu nehmen und für den Kauf des Miethauses einen Kredit über eine andere Bank laufen zu lassen?

Hier sehe ich wenig Möglichkeiten. Erstens zielte der Verwendungszweck auf den Erwerb der DHH ab. Zweitens muss eine andere Bank gemäß §8 (1) et (2) bei der Leistbarkeitsberechnung ebenfalls sämtliche Kreditverbindlichkeiten berücksichtigen. Im Verordnungstext heißt es:

"Im Zähler der Schuldendienstquote gemäß Abs. 1 ist als Gesamtschuldendienst die Summe der Zins- und Tilgungsleistungen aus der Bedienung sämtlicher Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers, berechnet über den Zeitraum eines Jahres, anzusetzen. Zins- und Tilgungsleistungen des Kreditnehmers gegenüber dritten Kreditgebern sind ebenfalls zu berücksichtigen. Unabhängig vom tatsächlichen Tilgungsplan ist rechnerisch von einer laufenden Tilgung mit über die gesamte Laufzeit konstanten Annuitäten sowohl der bestehenden Finanzierungen als auch der neu vereinbarten Finanzierung auszugehen. Im Hinblick auf die neu vereinbarte Finanzierung ist von einer vollständigen Tilgung am Ende der Laufzeit auszugehen. Dies gilt auch für endfällige Finanzierungen."

So wie es aussieht, kann man derlei Konstruktionen gegenwärtig nur "Zug um Zug" lösen - sprich: 1) Verkauf der DHH 2) Finanzierung Hausbau neues EFH.

lg

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  •  Bauen2021
25.9.2022  (#2)
Vielen Dank für deine Einschätzung!

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