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Problem mit laxer Baubehörde

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  •  schleinbacher
23.1. - 10.4.2014
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Hallo Allerseits!

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, daß ich meine Frage so stelle, daß Ihr Euch auskennt.
Mein Fall ist schon ziemlich verworren - es gibt seit einem Jahr etwa 25 Anträge am Bauamt auf Ausstellung eines Bescheides von mir. Von nur vier im letzten Jahr ausgestellten Bescheiden, wurden drei von der BH wegen "Unmöglichkeit der Vollstreckung" wieder an die Baubehörde retourniert (das poste ich nur, damit Ihr ungefähr ein Bild habt, was in meiner Gemeinde so abgeht emoji )

Nun zu meinem dringlichsten Problem:

Mein Nachbar hat 1998 einen Wohnhausrohbau errichtet. Direkt an eine Aussenmauer meines Wohnhauses angebaut. Dann kam er 2000 ins Gefängnis. Seit ein paar Jahren ist er leider wieder frei. Es gibt dauernd Probleme, weil er mit 49 im AMS ist und den nicht bewohnbaren Rohbau nicht fertigstellen kann. Im Rohbau sind die Fenster drinnen, es gibt keinen Estrich, keine Installationen usw. Das Haus ist innen und aussen nicht verputzt.

Es gibt keine Baugenehmigung, keine Benützungsbewilligung. Ein Abbruch kommt für die Gemeinde nicht in Frage, da die Rechtsauffassung vertreten wird: das Haus ist in den Grundzügen fertiggestellt, da gibt es keinen Abbruch mehr.
Im Keller hat er einen Ofen, den er täglich beheizt. In der Nacht schläft er bei seinen Eltern, wo er hauptgemeldet ist. Für die Gemeinde wohnt er also nicht in diesem Rohbau.

Ein großes Problem ist Folgendes:

beim Errichten seiner Aussenmauer hat er sein Fundament ohne lärmtechnische Trennfuge zu meinem Fundament hin errichtet. Es wurde lediglich eine Rolle Teerpappe eingefügt. Er schlägt im Haus den ganzen Tag Nägel aus Bauholzabfällen und Paletten, die er geschenkt bekommt, damit er das Holz einheizen kann. Und das macht so einen Lärm bei mir! Der Lärm in meinem Wohnzimmer ist unerträglich. Man unterschätzt es, wie sich Schall ausbreiten kann, wenn keine Lärmtrennfuge vorhanden ist.

Seit mehr als einem Jahr ziert sich das Bauamt zu entscheiden, was jetzt passieren soll. Ich habe schon einen Devolutionsantrag gestellt. Nichts ist bisher passiert. Ich habe auch keinen Bescheid nach dem Devolutionsantrag bekommen. Ich scheue die nächsten rechtlichen Schritte. Vom Bausachverständigen wurde festgestellt, daß es „….Aufgrund der vorhandenen Ausführungen zu Körperschallübertragungen vom Objekt X (Nachbar) im Nachbarobjekt Y (mein Haus) kommt….“ Die Gemeinde sollte also jetzt etwas unternehmen. Bescheid gibt es aber keinen. Das Bauamt meint, daß bei der Ausstellung des Baubescheides 1998 es Stand der Technik war, daß Teerpappe als Trennfuge ausreicht.
Ich denke, daß mein Nachbar sein Fundament wegreissen muß um eine Trennfuge einzubauen.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus, um mir einen Tip zu geben, was ich da noch unternehmen könnte. Ich bin ziemlich verzweifelt.

  •  schleinbacher
1.2.2014  (#21)
Das Ganze hat im Mai 2012 begonnen. Anfänglich dachte ich mir, daß mündliche Zusagen und Absprachen eingehalten werden. Als ich im Herbst 2012 bemerkte, daß dem nicht so war, begann ich schriftliche Eingaben und Anfragen an das Bauamt zu stellen. Nachdem im Frühjahr 2013 keine einzige dieser Anfragen beantwortet wurde, habe ich begonnen Bescheide zu beantragen. Jetzt sind wir halt dort, daß ich diese Bescheide per Gericht erwirken muß.
Die Gemeinde hat sich da aber geirrt! Ich werde nicht mittendrinnen aufgeben. Auch wenn da Ganze noch ein paar Jahre dauert: ich werde mein Recht auf diese Bescheide durchsetzen. Leider zahlt das dann der Steuerzahler, Ich denke, daß der Bauamtsleiter und der Bürgermeister finanziell nicht haften - auch wenn deren unrechtmässiges Verhalten festgestellt werden sollte.

Noch ein Problem: ich wohne in einer ziemlich schwarzen Gemeinde. Die "Opposition" (ein paar Rote, ein paar weniger Grüne und ein FPÖ'ler) machen sich aber in die Hosen. Diese für mich absolut unmoralischen Leute wollen es sich nicht mit dem Bürgermeister verscherzen. Nach der nächsten Wahl wird wohl eine dieser Parteien den Ausschlag für die Wahl des schwarzen Bürgermeisters geben. Das hat mir ein Parteiführer ganz offen unter vier Augen gesagt. Ich bekomme zwar logistisch ein wenig Hilfe (Tips), aber nur versteckt. Es gibt also auch politisch keine Möglichkeit, weil auch hier gepackelt wird. Wie halt üblich in Österreich.

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  •  kalki80
1.2.2014  (#22)
Juhuu....jetzt wird auch im Energiesparforum politisiert!
Ich würde mich freuen, wenn solche Themen außen vor bleiben könnten. Danke!

lg,


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  •  schleinbacher
1.2.2014  (#23)
Tschuldigung! Ich wollte keinen ÖVP, SPÖ, Grünen oder sonstigen Sympathisanten nahetreten.

Ich kenn mich zwar nicht ganz aus, was Du mit "Energiesparforum" meinst, da ich dachte, ich bin im Baurechtforum. Das baurechtliche Fragen nur zu oft ein Politikum darstellen ist wohl allgemein bekannt. Das man solche Dinge besser anspricht und nicht unter den Teppich kehrt, hat in Österreich natürlich keine Tradition. Wegen dieser, unserer Mentalität sind wir ja heute da wo wir sind. Wenn der politische Aspekt nicht angesprochen wird, dann ist es klar, daß Korruption und Freunderlwirtschaft nicht nur beim Grxxxer und Konsorten alltäglich sind.

Ich wusste nicht, daß man so etwas hier nicht posten darf. Finde ich zwar schade, werde es aber selbstverständlich respektieren!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.2.2014  (#24)
@schleinbacher - Gilt auch für den Parallelthread "nicht vollstreckbarer Baubescheid":

Ich bin da ganz bei alfa2 (siehe dessen beitrag vom 28.1.). Das was du hier schilderst und offensichtlich auch tatsächlich machst ist sehr fein ausgedrückt "unstrukturiert"; ich würde auch sagen: ein bißchen konfus.
Man kann dir hier keine konkreten Antworten oder Ratschläge geben, weil in deinen Darstellungen immer wieder wichtige Inputs fehlen (die du offensichtlich nicht als wichtig erkennst). Andererseits verkennst du von manchem Geschilderten oft die Wichtigkeit. Du hast offensichtlich einige rechtliche Infos irgendwo aufgeschnappt, bist aber nicht in der Lage den tatsächlich relevanten Sachverhalt zu erkennen. Dein rechtliches Wissen worauf es ankommt ist von vielem ein bißchen, aber due kannst es offensichtlich nicht zu einem schlüssigen Ganzen zusammenfügen.
Wenn deine unzähligen Anträge an die Gemeinde genauso verfasst sind wie deine Beiträge hier, dann versteht ich das Verhalten der Gemeinde zu 100%. Es ist keiner Behörde möglich aus einem Gewirr von mehr als 20 verschiedenen Anträgen sich das herauszuklauben, was hier tatsächlich (bau)rechtliche Relevanz besitzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für dein Problem 20 verschiedene, sich nicht überschneidende und in die baurechtliche Zuständigkeit fallende konkrete Anträge stellen kann. Da wird sich vieles überschneiden, wird vieles nicht ins Baurecht fallen, wird vieles zurückzuweisen, vieles abzuweisen und vielleicht das eine oder andere Stattzugeben sein. Sich hier durchzuarbeiten und für jeden einzelnen Antrag einen detaillierten Bescheid zu erstellen, das schafft keine Baubehörde, das hat nichts mit Laxheit zu tun. Ich kann die Gemeinde da voll verstehen, denn ich schaffe es beim besten Willen hier auch nicht, den hier zutreffenden maßgeblichen Sachverhalt aufgrund deiner Angaben klar zuordnen zu können und eine Lösung anzubieten.


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  •  schleinbacher
3.2.2014  (#25)
Es mag durchaus zutreffen, daß meinen Schilderungen hier im Forum wichtige Inputs fehlen, daß das Ganze ein wenig wirr klingt. Ich bin natürlich überfordert.
Ich gebe aber zu bedenken, daß die Gemeinde jene Bescheide, die sie an mich ausgestellt hat so ausgestellt hat, daß sie nicht vollstreckbar sind, da wesentliche Parameter wie Zeitpunkt einer Duldung, Datum der Durchführung, oder sogar unpräzise vorgeschriebene Arbeiten angeordnet wurden. Von der fast doppelt zu hohen Vergebührung der Bescheide rede ich da noch gar nicht. Da stellt sich dann schon die Frage: sind die zu blöd, oder wollen die mir etwas in den Weg legen. Ich wüsste sonst keine Erklärung.

Es ist doch wohl Aufgabe der Baubehörde mir "zu dienen" und nicht so wie es noch viele hinnehmen, daß ich der Untertan bin.
Ein Beispiel:
vor mehr als zwei Jahren hatte ich bei einer Bauüberprüfung bemängelt, daß eine Verblechung des vom Nachbarn neu errichteten Wohnbaues etwa 10 cm auf mein Grundstück ragt. Der Bausachverständige hat damals protokolliert, daß mein Nachbar das Blech erst entfernen muß, wenn er die Wand verputzt. Damals war aber schon bekannt, daß die Wand gar nicht verputzt werden kann, da sie exakt an der Grundstücksgrenze errichtet wurde. Ich habe mehrmals hinterlegt, daß ich es nicht gestatten werde, daß mein Nachbar auch nur einen Zentimeter Putz auf meiner Seite aufbringen darf. Mein Haus ist eingeschossig, seines ist zweigeschossig. Daher wäre es technisch möglich, daß er sozusagen "über meinem Dach" eine Wärmedämmung aufbringt.Aber was passiert, wenn meine Kinder mein Haus neu errichten? Es gibt dann Probleme, weil mein Nachbar eine 10 cm starke Wärmedämmung auf meinem Grund angebracht hat und es nicht möglich ist, eine Feuermauer an der Grundgrenze hochzuziehen. Meine Proteste haben nichts genutzt. Die Baubehörde hat auf stur gemacht.

Erst nachdem ich einen Bescheid verlangt habe, den Namen eines Juristen der NÖLR genannt habe (der hat mir gesagt, daß der Nachbar selbstverständlich das Blech entfernen muß, wenn ich das bekanntgebe - die Behörde muß von sich aus handeln) , wurde vor ein paar Wochen mittels Bescheid verfügt, daß mein Nachbar das Blech innerhalb von 6 Monaten entfernen muß.

Was ich damit sagen will: erst wenn ich der Baubehörde Druck mache, dann verfügt sie Bescheide, die das Baurecht durchsetzen. Eigentlich sollte die Baubehörde bürgerfreundlich handeln.

Die nächste "Baustelle" ist die exakt an der Grenze errichtete Feuermauer des Nachbarn. Der Bausachverständige hat gemeint, daß aussen eh keine Wärmeisolierung aufgebracht werden muß (er hat mit Porotherm gebaut). Und obwohl seine Mauer an meine Feuermauer senkrecht angebaut wurde (mit 1 cm Weichfaserplatte dazwischen), kann der Bausachverständige nicht erkennen, daß der über mein Haus hinaufgehende Teil der Nachbarmauer an der Grundgrenze steht. Ich müßte das vor Gericht mit einem Gutachten feststellen lassen. Ich liege in der Beweisschuld, daß der Nachbar exakt an der Grundgrenze gebaut hat. Das kann ich ja noch nachvollziehen. Aber reicht es wirklich nicht, wenn man eine Alulattean der anerkannten Grundgrenze aufstellt, mit einer Waage einrichtet und dann sieht, daß die neu errichtete Mauer exakt an der Latte verläuft - also kein Platz mehr für Putz oder Isolierung mehr vorhanden ist? Liegt so etwas nicht im Aufgabenbereich der Baubehörde?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
3.2.2014  (#26)

zitat..
schleinbacher schrieb: Es ist doch wohl Aufgabe der Baubehörde mir "zu dienen"

theoretisch ja, praktisch nein. Stell Dir mal vor, Du bist ein Beamter...

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  •  bautech
3.2.2014  (#27)

zitat..
schleinbacher schrieb: Es ist doch wohl Aufgabe der Baubehörde mir "zu dienen"


Seh ich nicht so - die Baubehörde soll die gültigen Gesetze durchsetzen, von einem Dienstbarkeitsverhältnis ggü Bürgern weiß ich nix...

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  •  schleinbacher
3.2.2014  (#28)
@bautech
genau das meine ich ja mit "dienen". War vielleicht zu überspitz ausgedrückt.
Es ist ja so, daß die Baubehörde von sich aus einschreiten muß, wenn sie von Baumängeln erfährt. Genau das vermisse ich bei meiner zuständigen Baubehörde.

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  •  neoplan
10.4.2014  (#29)
bürger-arge - 1 UNBEDINGT ist es NOTWENDIG die strukturen ( politisch, ua ) auszusprechen und beim NAMEN ( soweit rechtlich und wirtschaftlich machbar ) zu nennen: irgendwann erreichen wir so PERSÖNLICHE HAFTUNG d handelnden organe ( statt steuerzahler = wir selbst ).
2 aber sei zz zumindest noch vorsichtig wg repress.

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