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private Videokameras & Aufzeichnung [W]

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  •  ma2412
  •  [W]
  •  [Wien]
18.2. - 28.2.2013
31 Antworten 31
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Dauert bei uns zwar noch etwas, aber es ist fix, dass für außen eine Mobotix-Gegensprechanlage kommt, die auch aufzeichnet. Alarm und Videokameras sind auch fix. Teilweise wird da auch ein Bereich vom Gehsteig mit aufgenommen und auch aufgezeichnet.

Datenschutzgesetz ist ja leider recht eindeutig. Auch als Privater ist so etwas zu melden und man darf maximal 48 Stunden aufzeichnen.
Jetzt meine Fragen an die Allgemeinheit – bitte ausschließlich auf privat bezogen – meine damit nicht irgendwelche Geschäfte oder so:

Hat so etwas jemand gemeldet? Ablauf ist ja nicht so einfach mit Signatur…
Wenn ja – wie lief das ab = Rückfragen, Bescheid mit Auflagen….?

Nicht falsch verstehen – aber mag lustigen Passanten (ein vor der Kamera tanzender Max Schrems, der dann die Bilder davon haben mag oder so) oder auch netten Nachbarn keine Angriffsfläche bieten. Gibt leider viele unangenehme Zeitgenossen. Gesetzeslage ist mir ziemlich klar - geht rein um die Praxis bzw. Erfahrungen.

  •  deejay
24.2.2013  (#21)
na wie jetzt? emoji
wohnst du in so einer wilden gegend damit du rundherum alles überwachen musst?

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  •  ma2412
24.2.2013  (#22)
Tjo Es wurde schon mal eingebrochen und deswegen nimby. Da denkst dann anders, auch wenn die Gegend okay ist.




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  •  deejay
24.2.2013  (#23)
ja und musst du da unbedingt den gehsteig mit aufzeichnen?

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  •  ma2412
24.2.2013  (#24)
@deejay - Von müssen ist keine Rede.

Zu wissen wer es war kann bei Vandalismus wie mittels Spraydose verschönerter Fassade, mutwillig zerkratztem Auto, ... ganz interessant sein. Soll auch schon vorgekommen sein, dass ungebetene Besucher mittels anläuten testen, ob wer daheim ist oder vorher vorbeifahren.

Auf eine Mobotix hast auch Fernzugriff und auch sonst einige Features. Aufnahmen sind also erklärbar .... und stammen im Fall der Fälle sicher net aus einer permanenten Aufzeichung. Verständlich?

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  •  deejay
24.2.2013  (#25)
ja du kannst ja dein grundstück überwachen wenn du das für notwendig hältst (ich finds stark übertrieben aber bitte), aber warum um gottes willen willst da im öffentlichen bereich filmen? das versteh ich nicht. kannst ja den eingang und den fassadenbereich überwachen ohne das du den öffentlichen bereich mit filmst.

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  •  ma2412
24.2.2013  (#26)
Ja das kann ich sogar legal im Privatbereich. Feedback zum warum hat es schon mehrfach gegeben und brauchst net verstehen.
Fassade grenzt übrigens direkt an den Gehsteig.

Aufnahmen sind wurscht es sei denn ... siehe aufgezählte Beispiele wie Einbruch, Vandalismus ...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.2.2013  (#27)

zitat..
ja du kannst ja dein grundstück überwachen wenn du das für notwendig hältst (ich finds stark übertrieben aber bitte), aber warum um gottes willen willst da im öffentlichen bereich filmen? das versteh ich nicht.


Ich finds jetzt ehrlich gesagt nicht so abwegig.
Erstens schreckts ab (Einbrecher geht wohl lieber zum Nachbarn, der keine Kameras hat) und zweitens sieht man, wer da so aller an der Haustür klingelt bzw. am Grundstück spazieren geht (und sei´s nur, dass es die Kinder vom Nachbarn sind, die sich den Ball oder sonstwas holen).

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  •  bono71
26.2.2013  (#28)
bin da bei gdfde - totale Überwachung gekoppelt mit Selbstschutzanlage emoji
Naja letzteres wird wahrscheinlich ned gehen emoji
Aber eigentlich hab ich auch vor auf mehreren Seiten Kameras zu instalieren. Kann nix schaden finde ich.

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  •  ma2412
27.2.2013  (#29)
legale Ergänzung emoji - http://www.shop-alarm.de/Reizgas_Zusatzbauteil_fuer_Alarmanlagen_akustische_Vorwarnung_Schutz_vor_Einbruch_Vandalismus.html

Halt leider net ganz billig & wehe wenn Fehlalarm emoji
Dann noch Glasscherben in die Mauer einbetonieren und ein paar Tretminen im Garten emoji

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  •  Breitfuss
27.2.2013  (#30)

zitat..
Tretminen im Garten


Meinst du Biowaffen vom Hund? emoji


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  •  ma2412
28.2.2013  (#31)
Natürlich sind primär mal diese gemeint.
Sollte allerdings ein ungebetener Besucher dann einmal klagen (unterlassene Aufklärungspflicht zu welcher man möglicherweise verpflichtet ist betreffend mögliche Steißbeinprellung wegen Ausrutschung) - tja, dann müsste man auf die explosive Variante umstellen emoji emoji

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