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private Videokameras & Aufzeichnung [W]

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  •  ma2412
  •  [W]
  •  [Wien]
18.2. - 28.2.2013
31 Antworten 31
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Dauert bei uns zwar noch etwas, aber es ist fix, dass für außen eine Mobotix-Gegensprechanlage kommt, die auch aufzeichnet. Alarm und Videokameras sind auch fix. Teilweise wird da auch ein Bereich vom Gehsteig mit aufgenommen und auch aufgezeichnet.

Datenschutzgesetz ist ja leider recht eindeutig. Auch als Privater ist so etwas zu melden und man darf maximal 48 Stunden aufzeichnen.
Jetzt meine Fragen an die Allgemeinheit – bitte ausschließlich auf privat bezogen – meine damit nicht irgendwelche Geschäfte oder so:

Hat so etwas jemand gemeldet? Ablauf ist ja nicht so einfach mit Signatur…
Wenn ja – wie lief das ab = Rückfragen, Bescheid mit Auflagen….?

Nicht falsch verstehen – aber mag lustigen Passanten (ein vor der Kamera tanzender Max Schrems, der dann die Bilder davon haben mag oder so) oder auch netten Nachbarn keine Angriffsfläche bieten. Gibt leider viele unangenehme Zeitgenossen. Gesetzeslage ist mir ziemlich klar - geht rein um die Praxis bzw. Erfahrungen.

  •  bono71
18.2.2013  (#1)
Ein Freund - hat auch ne Kamera Richtung Strasse zu seinem Eingangstor und da sieht man auch den Gehsteig...
wo kein Klaeger da kein Richter.
Wennst das an die Große Glocke haengst erregst nur Aufmerksamkeit. Also ichwerd das lassen. Wenn sich dann einer beschwert, ok dann muss ich sie halt runtertun oder so schwenken das sie nur auf mein GS zeigt.

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  •  Hirze
18.2.2013  (#2)
Die Datenschutzkommision waltet recht milde mit Videoüberwachungen im privaten Bereich auch bei nachträglicher Meldung.
Da du aber öffentlichen Bereich ebenfalls überwachst sehe ich dass sehr kritisch.
Wenn dass deine Nachbarn erfahren ist der Zündstoff für den Nachbarkeitsstreit bereits gegeben. Den willst du sicherlich nicht haben, zumal du hier auch rechtlich dass nachsehen haben wirst. Wenn man dann bedenkt was diese Gegensprechanlagen von mobotix kosten würde ich mir hier genau überlegen was man macht.
Ich würde dir anraten nur Aufzunehmen wenn jemand läutet und nicht 24/7.
Liebe Grüße

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  •  ma2412
19.2.2013  (#3)
Ok & thx für die Infos - hatte das hier irgendwie nicht mitbekommen:

http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=39692

War der Annahme, dass eine Videoüberwachung immer zu melden ist, sobald digital aufgezeichnet wird. Obige Ausnahme macht' s natürlich leichter.

Da ist unter Punkt E definiert, was man im privaten Bereich nicht zu melden braucht.

Betreffend Mobotix - ist offiziell dann natürlich so, dass da nichts aufgezeichnet wird und daher fällt es ja auch nicht in die Meldepflicht. Gehe mal davon aus, dass die DSK das nicht vor Ort kontrollieren wird. Falls doch, dann war da leider etwas falsch eingestellt & kenne mich ja nicht aus.

Kameras am Grundstück lassen sich so positionieren, dass von den Nachbarn eh nix zu sehen ist.

Hintergrund bzw. Überlegung ist: Alarmanlage ist vorhanden - wird ausgelöst, dann gibt' s eine Info per SMS - dann kann man nachsehen, ob Fehlalarm oder nicht. Gibt' s wirklich ungebetene Besucher, dann wird die Polizei losgeschickt.


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  •  atma
  •   Gold-Award
19.2.2013  (#4)
wir haben zwar gegensprechanlage und beim haus auch mit video, aber eben nur die gegensprechanlage...
ich seh das recht pragmatisch - wenn die alarmanlage auslöst und wir sind ned zhaus (nachdem wir gemeinsam zur arbeit fahren brauchen wir uns da ned mal zusammentelefonierten), dann ruf ich sofort die polizei im ort an. die 100 EUR oder so für einen möglichen fehlalarm (wo auch immer der herkommen sollte ist mal nebensache) sind mir dann egal.

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  •  deejay
19.2.2013  (#5)

zitat..
Falls doch, dann war da leider etwas falsch eingestellt & kenne mich ja nicht aus.


unwissenheit schützt vor strafe nicht!

zitat..
Gehe mal davon aus, dass die DSK das nicht vor Ort kontrollieren


im anzeigefall werdens das sicherlich machen!

zitat..
aber mag lustigen Passanten (ein vor der Kamera tanzender Max Schrems, der dann die Bilder davon haben mag oder so) oder auch netten Nachbarn keine Angriffsfläche bieten.


dann is gscheiter du lässt das ganze.

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  •  ma2412
19.2.2013  (#6)
@dj -

zitat..
unwissenheit schützt vor strafe nicht!


Danke für den Hinweis - der Umstand war mir bekannt. Hatte vergessen das unter Anführungszeichen zu setzen. Kann man dann interpretieren, wie man möchte ob da nun aufgezeichnet wird oder nicht. Lösbar.

zitat..
im anzeigefall werdens das sicherlich machen!


Sollen sie und dann habe ich ein "reines" Gewissen.

zitat..
aber mag lustigen Passanten (ein vor der Kamera tanzender Max Schrems, der dann die Bilder davon haben mag oder so) oder auch netten Nachbarn keine Angriffsfläche bieten.

dann is gscheiter du lässt das ganze.


Da ja kein öffentlicher Bereich aufgezeichnet wird .... auch kein Auskunftsrecht gem. DSG.

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  •  deejay
19.2.2013  (#7)
ich dachte der gehsteig wird aufgezeichnet? das ist doch öffentlicher bereich!

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  •  ma2412
19.2.2013  (#8)

zitat..
ich dachte der gehsteig wird aufgezeichnet? das ist doch öffentlicher bereich!


Ja der Gehsteig ist öffentlicher Bereich. Sollte wirklich der Fall eintreten, dass die DSK das kontrolliert, dann wird dieser Bereich natürlich nicht aufgezeichnet

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  •  deejay
19.2.2013  (#9)
und du glaubst die melden sich an? das wäre ja einfach emoji
"wir kommen nächste woche und schauen sich das an, ist eh jemand zuhause", wirds wohl nicht spielen.

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  •  ma2412
19.2.2013  (#10)
Kannst gerne davon ausgehen, dass Cobra, WEGA oder wer auch immer gemeinsam mit der DSK antanzt. Ich tu das nicht und möglicherweise sieht die DSK selbst das auch anders:

http://www.dsk.gv.at/site/6355/default.aspx

Obwohl die Möglichkeit einer Kontrolle vor Ort eher sehr unwahrscheinlich ist - nochmals: natürlich wird nix aufgezeichnet.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.2.2013  (#11)
Bei der Mobotix Gegensprechanlage kann man einstellen, dass nur Fotos aufgenommen werden, wenn jemand davor steht.

Wenn jemand davor steht, macht er das meistens eh aufn Grundstück vom Besitzer und dann ist auch nicht mehr wirklich was vom Gehsteig/Strasse zu sehen.

Und wenn jemand mein Grundstück betritt, dann werde ich ihn ja wohl noch fotografieren dürfen, mir die Fotos per Mail schicken lassen, oder das Video auf mein Smartphone streamen lassen.

Ich kann mir ned vorstellen, dass sich da jemand aufregen wird...
Und wenn ned, dann löscht man halt die Fotos...es interessiert eh ohnhin keinen, wer vor 3 Tagen angeläutet hat und welche Pudlhaube der aufghabt hat...

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  •  bono71
22.2.2013  (#12)
Wenn jemand fragt - ich zeichne nicht auf und was solen sie jetzt tun? Dein Haus stuermen oder es auseinandernehmen und deine Comupter und technik durchsuchen?
Sind wir schon soweit?

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  •  ma2412
23.2.2013  (#13)
@gdfe - Sehe das eh entspannt und danke für den Hinweis betreffend Mobotix. Werde mir das Ding dann eh zur Brust nehmen ...

Aufregen kann sich immer wer aber bei der Kamera in der Gegensprechanlage denkt eh keiner so schnell an Aufzeichnung. Falls doch siehe Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung. Selbst da wird dann nix gefunden wenn entsprechend konfiguriert.

Interessant können Aufnahmen z. B. bei Vandalismus werden.


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  •  deejay
24.2.2013  (#14)
sind die geheimen aufnahmen vor gericht überhaupt zulässig?

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  •  ma2412
24.2.2013  (#15)
Fernsehen ... und amerikanische TV-Serien sind so eine G' schicht.

Unser Rechtssystem ist da (noch) ein bisserl anders und so etwas dürfte halten.

Außerdem habe ich dann halt zufällig gesehen wie z. B. der Nachbar mit der Spraydose die Fassade verziert hat ... natürlich drückst dann das Aufnahmeknopferl. Oder es wird Alarm ausgelöst - da schaust natürlich nach ... auch bei der Kamera der Gegensprechanlage. Obliegt dann dem Gericht, diesen Beweis einzustufen.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
24.2.2013  (#16)

zitat..
sind die geheimen aufnahmen vor gericht überhaupt zulässig?

ja sind sie, das legalisiert zwar eine illegale aufnahme nicht, aber auch illegal beschaffte beweise sind gültig. Es könnten dann halt schwierigkeiten bez der illegalen aufnahme auf dich zukommen.

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
24.2.2013  (#17)
lt. Erzählungen unseres Großhändlers - für Webcam, wurde in Wien anhand so einer Aufzeichnung ein Mord aufgeklärt. Der Betreiber der Kamera musste aber trotzdem Strafe zahlen, weil die Kamera Bewegungen auf öffentlichem Grund aufgezeichnet hat.

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  •  ma2412
24.2.2013  (#18)
Ergänzung - Habe mich da auch verwirren lassen und muss mich korrigieren, da falsch gelesen.

http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx

Meldepflichtig ist eine private Videoüberwachung in jedem Fall bei digitaler Aufzeichnung. Voraussetzung siehe Link. Ausnahme von der Meldepflicht gibt es keine. Öffentlicher Bereich darf halt offiziell nicht aufgezeichnet werden ...

Hat man also nix gemeldet und man gibt der Polizei die Fotos vom Einbrecher im Wohnzimmer, dann wird man möglicherweise gestraft. emoji
Also doch Meldung ... Schaue mir das mal an.



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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
24.2.2013  (#19)
@altenberg - Bei solchen Stories schwingt gerne a bisl "urban legend" mit emoji

Ist aber eh bald alles wurscht.
Wer demnächst noch in der Öffentlichkeit nasenbohrt, wird es dann gleich live auf youtube bewundern können:

http://derstandard.at/1361240910221/Google-Glass-erscheint-2013-fuer-Android-und-iOS

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  •  ma2412
24.2.2013  (#20)
Asche auf mein Haupt - Bitte obige Ergänzung zu vergessen. Privatbereich ist eh eine Ausnahme unter 8c.

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  •  deejay
24.2.2013  (#21)
na wie jetzt? emoji
wohnst du in so einer wilden gegend damit du rundherum alles überwachen musst?

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