« Baufinanzierung  |

Post von der Bank Austria

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  M@x
2.6.2009 - 30.7.2010
15 Antworten 15
15
Habe von der BA eine "Verständigung von der Aufnahme in den Deckungsstock für Hypothekenpfandbriefe" erhalten. Darin wird auf die hohen Schwankungen der Zins- und Währungsmärkte hingewiesen und das für meinen Kredit eine "hypothekarisch besicherte Finanzierung" zur Verfügung gestellt wird. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass sich keine Änderungen des Kredits ergeben und dass es ein "normaler, gesetzlich geregelter Vorgang" ist. Weiters wird dieser Vorgang im Grundbuch vermerkt.
Kann mir wer bitte dieses Vorgehen der Bank Austria genauer erklären ???

Danke im Voraus
M@x

  •  bauer07
2.6.2009  (#1)
..na da ...bin ich mal auf Antworten gespannt -creator tippt sicher schon. emoji

1
  •  Sonnenschein
2.6.2009  (#2)
gespannt.. - .. ich hab auch das gleiche Schreiben erhalten.. Null Ahnung was die wollen.. und ob ich dem vertrauen soll.. vorallem versteh ich nicht wo das Problem liegt, wir sind beim Kurs 1,52 eingestiegen (Kredit wurde bei diesem Kurs aufgenommen)...

Sonnenschein

1
  •  creator
2.6.2009  (#3)
simpel erklärt: die bank braucht geld und verklopft die kreditforderung gegen dich mittels hypothekenpfandbriefs weiter. sie nimmt ein bündel kredite, bei denen sie im grundbuch sitzt und verpfändet das bündel gegen geld an alle, die pfandbrief-anteile kaufen. dazu braucht es aber einen treuhänder, der über den "deckungsstock"= alle (grundbücherlichen) sicherheiten, also alle zu- und abgänge, überwacht. denn für den fall, dass die ba-ca konkurs anmeldet, ist der deckungsstock ein sondervermögen, das eben nicht in die konkursmasse fällt.

damit sind de facto deine bedingungen aus dem vertrag "festzementiert" , denn der pfandbrief muss ja auch seine rendite bringen...

eine kurze übersicht gibt's hier:
http://www.volksbank.com/m101/volksbank/m101_oevag/downloads/bonds_struk_anleihen/votrag_di_mueller_covered_bonds_und_oesterreichische_landesbanken_vor_und_nach_wegfall_der_gewaehrtraegerhaftung.pdf

3
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo creator, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.


  •  fruzzy
2.6.2009  (#4)
@creator - ist das jetzt gut oder schlecht für den schuldner?

lg,
fruzzy

1
  •  creator
2.6.2009  (#5)
na rat' malgrundregel: wenn ein schreiben von der bank kommt, um das du nicht gebeten hast... ist es meist auch nix gutes!

de facto gibt es jetzt statt einem gläubifer halt ganz viele und beim löschen dauert's länger, bis die bank aus dem grundbuch ist. natürlich ist die schuld jetzt auch "öffentlicher" als ohne pfandbrief. andererseits: das stimmt schon, dass es eine gesetzliche möglichkeit ist, aber in begeisterung würde ich trotzdem nicht ausbrechen.

1
  •  M@x
3.6.2009  (#6)
@creator - Vorerst DANKE für deine verständliche Erklärung.
Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren,
oder muss man die Änderung als gegeben hinnehmen ???

DANKE
M@x

1
  •  fruzzy
3.6.2009  (#7)
Wechsel? - Hat sowas mit einem Wechsel zu tun? Wir haben nämlich bei uns durchgesetzt keinen Wechsel zu unterschreiben. Könnne wir trotzdem "verkauft" werden?

lg,
Fruzzy

1
  •  creator
3.6.2009  (#8)
das mit dem dagegen wehren ist so eine sache: - ich würde es auf jeden fall probieren - ob ihr im vertrag ausgeschlossen habt, einen gläubigerwechsel (ich nehm' an, das hat fruzzy gemeint), weiß ich nicht.

zumindest würde ich mich auf das pfandbriefgesetz berufen und da auf § 8.
"Das Recht des Schuldners, die Hypothek ganz oder teilweise zu kündigen und zurückzuzahlen, darf nur für jenen Zeitraum ausgeschlossen werden, für den die Kreditanstalt kein ordentliches Kündigungsrecht hat. Soweit es nach diesem Bundesgesetz nicht gestattet ist, das Recht des Schuldners zur Rückzahlung der Hypothek auszuschließen, darf sich die Kreditanstalt eine Vorfälligkeitsentschädigung oder die Bestellung einer Sicherheit bei der Kündigung nicht ausbedingen."

damit darf für einen bestimmten zeitraum die vorzeitige tilgung ausgeschlossen werden - und das ist eine verschlechterung. da mit den bewertungsgrundsätzen auch die bedingungen festgelegt sind, ist das mit den o.a. wirkungen zusammen nicht so toll.
einer vertragsänderung muss man aber zustimmen - und das kann man versuchen, zu verhandeln/verweigern.

1
  •  danillal
10.6.2009  (#9)
sorry emoji - das versteh ich glaub ich nicht so ganz emoji
heißt das, dass wenn man in den deckungsstock aufgenommen wird, keine vorzeitige tilgung mehr machen kann für eine gewisse zeit? hab den brief heute leider auch bekommen. hab einen endfälligen kredit und eigentlich vor, diesen schon vorher immer mit teilbeträgen zu tilgen. das steht im vertrag zwar nicht drin, aber mündlich wurde mir zugesichert, dass vorzeitige tilung jederzeit möglich ist. damals wusste ich noch nicht, dass man sich am besten alles schriftlich geben lässt.


1
  •  creator
10.6.2009  (#10)
jadas ist aber nur die ausnahme-regel.

grundsätzlich darf dir nicht verboten werden, vorzeitig rückzuführen - außer eben für den o.a. zeitraum, wenn das vertraglich vereinbart wurde (wortlaut: "darf...ausgeschlossen werden").
das war eigentlich nur ein argument gegen die vertragsänderung, weil es eben diese nachteilige bestimmung gibt. andererseits ist auch klar, dass pfandbriefe eine der sichersten veranlagungen sind - und damit natürlich auch erlaubt. aber aus diesem grund ist auch klar, was eine reine epu für die bank (und den kunden) bedeutet: nicht nur eine spesenersparnis für den kunden und weniger publizität seiner schulden, sondern auch verzicht auf eine verdienstmöglichkeit und risikostreuung für die bank.



1
  •  fruzzy
10.6.2009  (#11)
shit...jetzt hab ich ihn auch bekommen. werde am montag mal beim konsumentenschutz. weiß sonst schon jemand was genaues oder hat sonst schon jemand was dagegen unternommen?
lg,
fruzzy

1
  •  muerte
23.6.2009  (#12)
neeeeeein - hallo leute, hat wer schon nähere informationen??? Danke mfg

1
  •  Platon35it
26.6.2009  (#13)
auch davon betroffenHallo,
Ich bin meinerseits auch von der BA-CA Geschichte betroffen. Aus einer weiteren unabhängigen Quelle habe ich ebenfalls mit CREATOR deckungsgleiche Aussagen gehört, das stimmt also schon. Dabei wurde mir zu besonderer Vorsicht geraten.
Sobald die Bank nämlich die Hypothek an einen Dritten abtritt, "könnte" es passieren, daß die automatischen Überweisungen der Rate ausgesetzt werden (hier also besonders darauf achten). Erhält eben dieser Dritte keine Zahlungseingänge mehr, kann es passieren, daß die gesamten restlichen Aushaftungen auf einmal fällig werden. Das hat mich schon etwas schockiert, aber hoffen wir das Beste und seien auf das Schlimmste vorbereitet. Man muß ja nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

1
  •  seinani
30.7.2010  (#14)
Negative Auswirkungen? - Hallo!
Ich habe vor 2 Tagen den gleichen Wortlaut von der Erste Bank bekommen.

Nach euren Erklärungen habe ich zumindest verstanden was die Erste Bank da mit meinem Kredit macht, aber ich verstehe nicht die Auswirkungen für mich nicht.

Gibt es da jetzt negative Auswirkungen?
Kann ich dennoch vorzeitig tilgen?

Es steht in dem Brief auch:
" Weiters informieren wir Sie davon, dass aufgrund der Bestimmungen [...] eine Aufrechnung durch Sie gegen die im Deckungsstock für Pfandbriefe eingetragenen Kredit-/Darlehensforderungen mit allfälligen Gegenforderungen gegen unser Institut nicht möglich ist.

Dies bedeutet, dass der Kunde nicht berechtigt ist, seine Kreditschuld beispielsweise durch Verrechnung mit seiner Forderung aus einem Guthaben zu bezahlen"

Bedeutet das, dass ich nicht vorzeitig tilgen darf oder bedeutet das, dass wenn die Bank mir (?) Geld schuldet, ich nicht sagen kann, gut wir sind quitt.

Ich habe demnächst einen Termin bei der Bank und wäre deshalb um Vorabinfo dankbar. Vielen Dank!

1
  •  creator
  •   Gold-Award
30.7.2010  (#15)
da die bestimmungen nicht genannt sindkann ich die nicht beurteilen. lize kennt den wortlaut wahrscheinlich.
"Bedeutet das, dass ich nicht vorzeitig tilgen darf oder bedeutet das, dass wenn die Bank mir (?) Geld schuldet, ich nicht sagen kann, gut wir sind quitt."

letzteres - und zwar auch bei zins- oder gebührenrückforderungen. soll ja öfter vorkommen, dass banken sich verrechnen, fehlbuchen, etc. ...
ob diese haftungs- bzw. aufrechnungsbeschränkung so sauber ist, möchte ich bezweifeln - besonders im nachhinein schaut das nicht danach aus und sollte zustimmungspflichtig sein.
kommt aber auch darauf an, was du in dem vertrag bist: konsument, firma, ...
wie immer kann man solche nachträglichen änderungen bei ak oder vki überprüfen lassen.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Wohnbauförderung - Einkommensgrenze