Pönale bei Fassade
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Können tust du schon - Die andere Frage ist ob dir dass, der Fassader unterschreibt. Wenn du die Fassade schon in Auftrag gegeben hast, wird es schwer sein.
lg Hannes |
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rechtlich ok, aber trotzdem sinnlos... sowohl verhandlungstaktisch wie auch in der praxis. verzugszinsen des unternehmers in den agb gelten - wenn nicht extra anders aufgeschrieben, dann wäre das benachteiligend - synallagmatisch, sprich: auch für den unternehmer bei verzug. da sind dann eigene pönalen sinnlos, ein fertigstellungstermin reicht, max. kannst das risiko wegen schlechtwetter rausverhandeln: du musst ja auch bei schlechtem wetter zahlen... oder gibt's dann zusätzlich aufschub? der rest ist das altbekannte spiel mit 100% perfekter leistung, übergabe und abnahme bzw. mängelrügen. der vereinbarte preis ist der höchstpreis für perfekte leistung - 100% geld nur für 100% leistung... und für die mangelfolgeschäden haftet der fassader sowieso, sofern die schön dokumentiert sind... |

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