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Pönale bei Fassade

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  •  drusila
17.8.2011
2 Antworten 2
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Wir machen demnächst unsere Fassade und nach der Fassade können erst einige Handwerker weiterarbeiten, wie ZB. der Metaller für Balkon, der Gärtner für die Gartenanlage ... nur leider kommt ja der Herbst immer näher und die Zeit wird knapp.
Meine Frage nun, kann ich den Fassader mit einem aufgestellten Schriftstück zeitlich binden (also er verspricht mir dass er bis Mitte Oktober fertig ist) und wenn er es nicht macht, dass ich eine Pönale verlange?
Ist das rechtlich okay??

  •  Hannes_Z
17.8.2011  (#1)
Können tust du schon - Die andere Frage ist ob dir dass, der Fassader unterschreibt. Wenn du die Fassade schon in Auftrag gegeben hast, wird es schwer sein.
lg Hannes

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.8.2011  (#2)
rechtlich ok, aber trotzdem sinnlos... sowohl verhandlungstaktisch wie auch in der praxis.
verzugszinsen des unternehmers in den agb gelten - wenn nicht extra anders aufgeschrieben, dann wäre das benachteiligend - synallagmatisch, sprich: auch für den unternehmer bei verzug. da sind dann eigene pönalen sinnlos, ein fertigstellungstermin reicht, max. kannst das risiko wegen schlechtwetter rausverhandeln: du musst ja auch bei schlechtem wetter zahlen... oder gibt's dann zusätzlich aufschub?
der rest ist das altbekannte spiel mit 100% perfekter leistung, übergabe und abnahme bzw. mängelrügen. der vereinbarte preis ist der höchstpreis für perfekte leistung - 100% geld nur für 100% leistung... und für die mangelfolgeschäden haftet der fassader sowieso, sofern die schön dokumentiert sind...

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