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Pfusch an der Isolierung

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  •  uzi10
27.10. - 4.11.2017
39 Antworten | 16 Autoren 39
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Hallo...
Meine leute da pfuschen sehr und akzeptieren keine Meinung von mir. Der baumeister hat leider nie zeit und kommt erst am montag...
Zum thema...
Ich habe einen rundherum umdämmten Keller samt undämmter bodenplatte in Dichtbeton. Habe aber kein Wasserproblem hier. Trotzdem.möchte ich es normgerecht ausgeführt haben. Ich bezahle auch dafür und machs nicht selber.
Der bauleiter vor ort hat nicht bis sauberkeitsschicht ausgegraben bzw die wand geputzt. Auch hat er die wand von seiner subfirma nicht bis ganz runter spritzen lassen. Bei der einfahrt gar nicht. Seine aussage das passt so. Das mach ma immer. Du hast hier kein wasserproblem...
Und das xps wollen sie auch nicht stufenförmig bis zur sauberkeitsschicht versetzt verlegen. Haben sie noch nie so gemacht.. der baumeister wird auch sagen das passt so. Warum sollte kälte von der seite der bodenplatte kommen(warun auch nicht) und und und. Lauter ausreden weil sie zu faul sind das richtig zu machn. Er so in welcher norm steht das...
Also wenn ihr normenauszügen habt. bitte schickt mir das. Ich weiss das die systemzeichnungen von bitbau dörr usw so aussehen. Was habts ihr für unterlagen oder könnt ihr mir die isoliernorm schickn?..
Anbei fotos, wo ihr seht was ich meine...
Auch die bodenplatte wurde einefach so ausgespart, weil die ölwanne vergessen wurde zu ausschalen(auch darunter betonieren (tiefer graben, eisen legen usw)..
Das passt schom durchs xps kommt kein wasser.. das giesst du dann aus.. usw.. ich will das dicht und richtig haben... was sagt ihr dazu?
Mfg ein trauriger Andi.. dachte meine Firma ist gut und professionell..


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  •  boulderherz
27.10.2017  (#1)
https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien

Rechts oben in der Suchfunktion kannst jedes beliebige Schlagwort einfügen

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
27.10.2017  (#2)
Also ich kann dir zwar fachlich nicht wirklich weiterhelfen, aber ich denke schon, dass die Abdichtung bis zur Unterkante der Bodenplatte geführt werden sollte.

Siehe z.B. dieses Video:



Ich würde nervig sein und darauf bestehen. Wenn sie sich weigern, würde ich ihnen androhen einen Sachverständigen zu beauftragen. Sollte er die Ausführung bemängeln würde ich Ihnen ankündigen die Kosten von Ihrem Werklohn abzuziehen.

Was steht denn im Vertrag/Angebot hierzu drinnen?

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  •  uzi10
27.10.2017  (#3)
Hmmmm es sind nur m2 aufgeführt aber es nicht so detailiert! Ich nehme ja an dass sie die normen kennen und es richtig durchführen als laie!

Ein anderer Baumeister meinte gerade(Bauleiter von grossen Baustellen), dass bei einen DIchbetonkeller immer innen schwitzen kann und dass will man in einen Wohnraum nicht! Somit ist aussen Dampfdiffusionsdicht und wärmetechnisch bis unten zu isolieren!
Hat so was keiner schwarz auf weiss als norm?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#4)
Bei mir ist es in den Verarbeitungsrichtlinien vom Botament Mach 3 in 1 gestanden, dass die Stirnseite der Bodenplatte mind. 10 cm mit abzudichten ist. Das haben sie zuerst auch weggelassen, hab sie aber nicht in Ruhe gelassen.

Habe aber auch in meinen Bauwerkvertrag schreiben lassen, dass nicht nur Normen sondern auch die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers bindend sind. Somit gibts kein Rausreden.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#5)

zitat..
uzi10 schrieb: Und das xps wollen sie auch nicht stufenförmig bis zur sauberkeitsschicht versetzt verlegen


darunter kann ich mir nichts vorstellen, kannst das erklären oder skizzieren?

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  •  uzi10
27.10.2017  (#6)

2017/20171027560812.jpg

sie wollen es nur bis zur OK Bodenplatte ausführen und nicht bis zur UK Bodenplattendämmung, weil unnötig und noch nie so gemacht


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  •  uzi10
27.10.2017  (#7)
ap99 was sagst du dazu?

hätte überhaupt nach einer woche trocknungszeit isoliert werden dürfen?

Kann mir wer die B 3692 schicken damit ich die den Baumeister und den Arbeitern vor die Nase halten kann?

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  •  ap99
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#8)
Servus Andi,

ich habe den Text jetzt 3 mal gelesen, und ich tu mir schwer ihn zu verstehen.

1.) was ist am Plan dargestellt?

2.) was wurde (evt. abweichend vom Plan) vereinbart? ÖN-gerechte Abdichtung, oder was wurde ausgemacht?

3.) Ist unter der Bodenplatte gedämmt oder nicht? ... wenn gedämmt, dann gehört die Stirnseite der Bodenplatte natürlich auch gedämmt.

4.) zu deiner Spritz-Abdichtung kann ich nichts sagen, ich kenne sie nicht —> wenn du den Hersteller weißt, lies mal die Verarbeitungsrichtlinien. Da steht dann vermutlich auch, ob sie der ÖN entspricht (siehe Pkt. 2).
Für KMB gibt es Mindeststärken (Trockenschichtdicke) mit Gewebe, das kannst du auch aus den Bitbau links entnehmen.
Spritzabdichtung verwende ich, bzw. die Firmen mit denen ich zusammenarbeite, nicht.

5.) das mit der Ölwanne (Vertiefung vergessen) ist natürlich Pfusch.

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  •  uzi10
27.10.2017  (#9)
Servus,.... leider in meinen Hass ein bisschen schlecht geschrieben haha:

zu 1) Also am Einreichplan wurde es auch so dargstellt! Damit sollte auch klar sein, was zu kalkulieren war!

zu 2) Vereinbart wurden keine Önormen, weil ich davon ausgeh, wenn der Vertrag nach B2110 unterfertigt wird, dass der Baumeister sich nach alle gültigen Normen, die er für das Bauen braucht, berücksichtigt und richtig ausführt! Ich mein er kann ja net falsch bauen, weil nicht schriftlich vereinbart oder? Kann ich in der Elektrorbranche auch nicht!
Sonst hätten wir 100 Normen aufführen müssen am Vertrag!

zu 3) Ja unter der Bodenplatte sind 14cm XPS und eine Sauberkeitsschichte darunter!
Damit gehört die Stirnseite auch gedämmt, macht ja Sinn

zu 4) Ich kenne diese Sika® IgolDicht-1K Fix auch nicht, aber am Datenblatte steht 3,5-4mm aufspritzen
Das Aufbringen der Dickbeschichtung erfolgt bei Abdichtung gegen
Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser (DIN 18 195 Teil 4) sowie DIN
18 195 Teil 5 in zwei Arbeitsgängen.
Wir empfehlen die Applikation im Kreuzgang, frisch in frisch, durchzuführen.

Der Untergrund muss saugfähig, sauber, öl- und fettfrei, sowie frei von losen und
absandenden Teilen sein. Schlecht oder nicht verschlossene Vertiefungen wie
Mauerwerksfugen, Mörteltaschen oder Ausbrüche größer als 5 mm, sind mit einem
geeigneten Sika Produkt zu verschließen. Bei voll oder bündig verfugtem
Mauerwerk ist keine Putzschicht erforderlich. Fehlstellen kleiner als 5 mm sowie
Poren im Untergrund können mittels einer Kratzspachtelung mit der
Bitumendickbeschichtung verschlossen werden


zu 5)... wie schlägst du vor, soll das saniert werden? Ausgiessen mit einer Masse?
Baumeister meinte nur auf gscheit, da bei deinen Trockenen Boden kann eh nix sein und das XPS isoliert auch... diese Meinung ist nicht sehr professionell


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  •  patrickwolf
27.10.2017  (#10)
Ich bin nur ein Laie und vielleicht sieht man es auf den Fotos nicht richtig, aber fehlt da nicht die Hohlkehle zwischen Bodenplatte und Wand? (siehe "Der Übergang von der Wand zur Bodenplatte" auf http://www.zieseniss.de/weiterbildung/bildung-kmb.html)

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  •  uzi10
27.10.2017  (#11)

zitat..
patrickwolf schrieb: Ich bin nur ein Laie und vielleicht sieht man es auf den Fotos nicht richtig, aber fehlt da nicht die Hohlkehle zwischen Bodenplatte und Wand? (siehe "Der Übergang von der Wand zur Bodenplatte" auf http://www.zieseniss.de/weiterbildung/bildung-kmb.html)


Der Übergang von der Wand zur Bodenplatte

Der fachgerechte Übergang von der Wand auf die Bodenplatte erfolgt über eine Hohlkehle (Radius größer gleich 5 cm). Größere Ausrundungen von Hohlkehlen sind mit Mauermörtel und nicht mit KMB herzustellen, denn eine Überschreitung der Schichtdicken der Bitumendickbeschichtung darf an der Hohlkehle nicht erfolgen. Das KMB-Material würde an diesen Stellen sonst nicht durchhärten (Bild links).

Eine Horizontalsperre auf der Bodenplatte muss unter die Dickbeschichtung geführt werden. Im Bereich Bodenplatte und Wandanschluss ist die Bitumendickbeschichtung über die Bodenplatte bzw. das Fundament bis auf etwa 10 cm über die Stirnfläche der Bodenplatte nach unten zu führen. Die Kante muß dazu ausreichend gebrochen sein.


also ich sehe das anders! Die Hohlkelle hier wurde nur aufgespritzt!
Im Angebot steht die aber dezitiert drinnen, sowie der Voranstrich

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  •  ap99
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#12)

zitat..
uzi10 schrieb: Also am Einreichplan wurde es auch so dargstellt!


Ich sehe nichts :) ... bei deinen Bildern finde ich auch keinen Plan.

zitat..
uzi10 schrieb: wenn der Vertrag nach B2110 unterfertigt wird


Wenn ihr einen Werkvertrag auf Basis der ÖN B 2110 (2013) vereinbart habt, gelten alle technischen ÖNormen die im ÖN-Verzeichnis sind ... siehe Pkt. 5.1 in der Norm (diese findest du kostenlos online).
Die B 2110 ist ja nur ein Vertragskorsett, welches man einfach übernehmen kann, oder anpassen kann ... keine Ahnung wie dein Bauvertrag aussieht (ob es Abweichungen gibt).

Zu 4.) in Österreich gelten die ÖN, wenn du B 2110 vereinbart hast, und nicht DIN.
(als Privatperson würde ich die B 2110 nicht vereinbaren ... besser ABGB und Stand der Technik ... Bezahlung wenn mängelfrei —> mit der B 2110 hast du dir diese Möglichkeit „zum Teil“ selbst genommen. Auch wenn es Passagen für Konsumenten gibt, bist du ohne B 2110 besser gestellt).

zitat..
uzi10 schrieb: zu 5)... wie schlägst du vor, soll das saniert werden?


Das kann ich dir nicht beantworten (keine Ahnung, ob das überhaupt wer kann).

zitat..
uzi10 schrieb: Baumeister meinte nur auf gscheit, da bei deinen Trockenen Boden kann eh nix sein und das XPS isoliert auch...


Dämmung dämmt (und hat Fugen!), Abdichtung dichtet ab, „Dichtbeton“ (was immer das ist) mit einer Aussparung über die ganze Höhe der Bodenplatte ist nicht dicht.
... die Wahrscheinlichkeit, daß Wasser eindringt wird wohl eher gering sein - egal, die technischen Richtlinien sind einzuhalten - dann kann man sich aber generell den ganzen Zirkus mit WU-Beton? und Abdichtung sparen ... die beste Abdichtung mit Gürtel und Hosenträger nützt nichts, wenn es solche Schwachstellen gibt.

Zu „Isolierung“ fällt mir auch was ein ... wurde die Erdung richtig gemacht? (bei gedämmter Bodenplatte „isoliert“ ja die Dämmung) ... du bist ja glaube ich E-Techniker oder? ... dann wird das wohl passen.


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  •  uzi10
27.10.2017  (#13)

2017/20171027972838.jpg

zitat..
ap99 schrieb: Zu 4.) in Österreich gelten die ÖN, wenn du B 2110 vereinbart hast, und nicht DIN.


hab auch keine din normen aufgerführt,... sind österreichische Hersteller

Jap vor allem unter der Terrasse mag ich keine SChwachstellen sehen!

Die Erdung von der Baufirma(Pot Ausgleich der Fundamentplatte) wurde eig falsch gemacht! weil so darf man aus einer Dichtbetonbodenplatte nicht rausfahren(kann man nicht gut eindichten)! Entweder muss man auf so einen Meter Höhe auf der Aussenwand Dicht-Erdungsanschlüsse mit Gewinde machen, was sehr teuer kommt, oder oben unterhalb der Decke rausfahren! Ich habe sie eingewiesen, wie es zu machen ist, sie haben es trotzdem falsch gemacht!
Fundamenterder wird ausserhalb rundherum in 10mm V4a Edelstahl gemacht und an den Punkten zusammengeschlossen und an den Ecken hochgeführt in V4a,... also das sollte dann passen

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  •  ap99
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#14)

zitat..
uzi10 schrieb: hab auch keine din normen aufgerführt


zitat..
uzi10 schrieb: Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser (DIN 18 195 Teil 4) sowie DIN
18 195 Teil 5 in zwei Arbeitsgängen.




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  •  uzi10
27.10.2017  (#15)
A du meinst vom sika datenblatt.. leider ist das ein deutsches produkt und bezieht sich darauf. Sollte aber in ö genau so analog nachbden herstellervorschriften verarbeitet werden oder nicht?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#16)
Versteh ich das richtig: du hast Dämmung unter der Platte und die wollen die kellerwanddämmung nicht an diese anschließen?


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  •  rocco81
  •   Gold-Award
27.10.2017  (#17)

Abdichtungs- und Isolierarbeiten habe ich lieber selbst übernommen. Anweisung geben, Diskutieren, übwachen und schlussendlich wird wieder geschlampt, in der Zeit habe ich es schon selbst erledigt und es ist so wie ich es mir einbilde dass es am besten ist.
Dafür bin ich dann selber schuld wenn es was hätte, wenn ordentlich gearbeitet hat es aber nichts.
In der Sache würde ich nicht locker lassen! Wenn man von Boden an schon lax wird...

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  •  uzi10
27.10.2017  (#18)

zitat..
heislplaner schrieb: Versteh ich das richtig: du hast Dämmung unter der Platte und die wollen die kellerwanddämmung nicht an diese anschließen?


jap weil das is unnötig... Kälte kommt von unten und net von da Seite, meinte der Herr Möchtegernpolier(er meinte die Drainage hält auch das Wasser und die Kälte ab, nur ich mach ja ausserdem keine).. und so haben wirs no nie gemacht!
Ist das erst seit 2014 in der Norm so verankert oder ist das immer schon so gültig? Hat wer einen Normenauszug für mich? Ich will mich am MOntag mitn Baumeister auf keinen Fall a depatter darstellen und erm glei sagen, was sache is..

zitat..
rocco81 schrieb: In der Sache würde ich nicht locker lassen! Wenn man von Boden an schon lax wird...


Genau das sag ich auch.... jetz reicht das pfuschen... die eine Wand wurde so schlecht gerüttelt und verdichtet, dass sogar ein Eisen durchschaut, durch die Löcher! Gott sei dank ist die Wand über die Erde aber so was akzeptier i net! da will ich Sanierung! und einen Buckel hab ich auch in einer Wand! Bin echt schon stinkig! Lasst sich nie blicken und de jugsln machen was wollen...
Wenn ich selber gemacht hätte, könnts nicht viel schlimmer aussehen(das Isoliern haha)

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  •  ap99
  •   Gold-Award
28.10.2017  (#19)

zitat..
uzi10 schrieb: Kälte kommt von unten und net von da Seite, meinte der Herr Möchtegernpolier


Wärme fließt von „warm“ nach „nicht so warm“ (kalt), und nicht umgekehrt.

zitat..
uzi10 schrieb: Ist das erst seit 2014 in der Norm so verankert oder ist das immer schon so gültig?


Mir ist nicht ganz klar was du mit „das“ meinst, aber ich versuchs mal.
1.) Es gibt Mindest-u-Werte nach OIB RL RL [Rücklauf] 6 Pkt 4.4 S.6, und bei erdberührten Fussbodenheizungen Pkt 4.6 S.7 (evt. steht abweichend davon was in deiner Bauordnung), und Kondensatfreiheit ÖN B 8110-2.
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_6_26.03.15.pdf
Fassung NÖ:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40019720/Anlage_06.pdf


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Den geforderten u-Wert der Bodenplatte kannst du an der Stirnseite ohne Dämmung logischerweise nicht erreichen. Kondensat und Folgeprobleme im Sockelbereich sind naheliegend, wenn die Stirnseite der Bodenplatte nicht wie am Plan gedämmt wird.
Wenn die Bodenplatte unterseitig gedämmt ist, ist die Stirnseite selbstverständlich, ohne Diskussion, auch zu dämmen.

2.) du hast einen genehmigten Einreichplan samt Energieausweis mit Keller/Untergeschoß in der gedämmten Gebäudehülle, welcher Plan-und bescheidgemäß umzusetzen ist, und vermutlich Basis für das Angebot bzw. den Auftrag ist.

Denkst du nicht, daß du schön langsam jemanden vom Fach hinzuziehen solltest?
Von selber Pfusch ausbessern rate ich dir aus Gewährleistungsgründen ab (sofern alles offiziell abgerechnet wird).


Ergänzung zu der Frage weiter oben:

zitat..
uzi10 schrieb: Sollte aber in ö genau so analog nachbden herstellervorschriften verarbeitet werden oder nicht?


Die Abdichtung ist DIN-gerecht, aber nicht ÖNORM-gerecht (sie kann dennoch ihren Zweck erfüllen ... du hast aber gröbere Probleme als das Abdichtungsmaterial).

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
28.10.2017  (#20)
Bin am Montag wieder in der Firma. Könnt schaun ob wir die Norm haben. Wahrscheinlich aber nicht die Neueste.

Echt Schade wie da gepfuscht wird. Und ich dachte der BM wäre Top.

Das sind eigentlich Sachen die man leicht und günstig richtig machen kann. Aber anscheinend wollens garned.

Und so Aussagen wie "das haben wir schon immer so gemacht" kotzen mich ebenfalls dermaßen an.

Ich bin bei mir ebenfalls mit keinem Gewerk zu 100% zufrieden und das obwohl ich nicht die günstigsten genommen hab...

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  •  Twenty
  •   Gold-Award
28.10.2017  (#21)
Welche Baufirma hast du?


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