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Partnerschaftsvertrag [OÖ]

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  •  Landei
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
27.6.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Schönen Sommertag euch allen,
Bezüglich eines Partnerschaftsvertrages wende ich mich heute an die Schlaufüchse hier im Forum. emoji
Meine Freundin und ich haben ein Grundstück gekauft. Darauf möchten wir die nächsten 2-3 Jahre ein Haus errichten. Wir sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, weil der Notar uns davon überzeugt hat, dass das so am besten ist.
Da wir (noch) nicht verheiratet sind möchten wir einen Partnerschaftsvertrag über die Liegenschaft (also Grund und Haus) aufsetzten lassen der natürlich auch vor Gericht (im schlimmsten Fall) gilt. Der Vertrag gilt später auch in der Ehe!
Leider kam der Vertag bis heute nicht zustande weil:
Für diesen Vertrag will der Notar wissen: Wer bleibt bei Trennung im Haus und wie viel % wird der andere ausbezahlt?
Eigentlich sollte man meinen; je nachdem wie viel Geld jeder eingebracht hat und ob Kinder da sind oder nicht. Bei uns ist das aber etwas komplizierter.
Das Grundstück habe ich alleine bezahlt und für den Hausbau wird wahrscheinlich der Löwenanteil des Eigenkapitals auch von mir kommen. Von meinen Eltern werde ich zusätzlich noch „Baugeld“ erhalten. In Summe werden also von „meiner Seite“ ca. 100k (Grund + Geld) beigesteuert. Meine Freundin hat wenig bis gar kein erspartes und bekommt auch nichts mit. Ihre Eltern haben lediglich anmerken lassen, dass sie die ein oder andere kleinere Rechnung zahlen.
ABER: Der Vater meiner Freundin ist selbständiger Baumeister und wir werden auch über ihn bauen. Er ist eine „Ein Mann Firma“ holt Angebote ein, macht den Einreichplan, die Baukoordination, Sicherheit, arbeitet mit anderen Firmen zusammen etc. Seine Arbeit/Mithilfe gilt es jetzt miteinzurechnen da er ja vom Fach ist.
Quasi bringe ich das Geld, und meine Freundin – bzw. ihr Vater – eine Dienstleistung. Oder wie würdet ihr sowas bewerten? Seinen Stundensatz hernehmen? Kann man seine Hilfe überhaupt miteinrechnen? Wir zahlen ihm ja nix. Fragen über Fragen emoji
Die Kreditrate wollen wir dann 50/50 zahlen.
Worst Case: Wir trennen uns bevor wir überhaupt zu bauen begonnen haben. Dann müsste ich meine Freundin ausbezahlen (im Streitfall)! Also ihr die Hälfte des Grundpreises geben den sie ja gar nicht bezahlt hat.
Es soll alles Hand und Fuß haben und keiner von uns soll sich benachteiligt fühlen oder übern Tisch gezogen werden können.

Für uns ist das ein sehr kompliziertes und heikles Thema und ich hoffe ihr habt ein paar Ideen wie man so einen Vertrag bestmöglich hinbekommt.
Landei

  •  rabaum
  •   Silber-Award
27.6.2017  (#1)
Ich würde dazu in jedem Fall die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Ein guter Anwalt geht eure Wünsche in einem Gespräch durch und wird dementsprechend einen Vertragsentwurf vorbereiten. Er wird euch auch relativ emotionslos die Punkte erklären, auf die ihr achten müsst. Auch Punkte, die von euch mit eher ungutem Gefühl angesprochen werden möchten (Trennung, Tod, usw.)

Für mich persönlich richtig und wichtig, dass beide im Grundbuch sind. Es muss aber nicht immer 50:50 sein. Jeder andere Teiler ist auch zulässig. Wir haben 1/3 zu 2/3 gewählt, Grund siehe weiter unten. Solche Feinheiten wie auch bei euch kann das Grundbuch nicht abdecken, für soetwas muss ein Vertrag her. Das Grundbuch kennt nur einen Gesamtwert der niet- und nagelfest mit dem Grundstück verbunden ist.

Ein Vertrag könnte sinngemäß lauten: Derjenige der den Grund einbringt, soll auch im Trennungsfall den Grund wieder erhalten. Den Teil den man gemeinsam aufbaut und finanziert (bei uns das Haus) bewertet man separat vom Grund. Haus und Grund verändern sich außerdem unterschiedlich im Wert, Grund wird tendentiell teurer, das Haus verliert an Wert. Im Falle der Trennung wird der Wert des Hauses ermittelt. Dieser Teil ist dann dem Verbleibenden zum Kauf anzubieten bzw. muss von diesem auch angenommen werden. Sollte der Wert strittig sein, wird ein Sachverständiger mit der Schätzung beauftragt.



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  •  Landei
27.6.2017  (#2)
Hallo rabaum,

Danke für deine Antwort. Ja es wird wohl das beste sein einen Anwalt aufzusuchen.


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