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Parkflächen-Anforderung für mehrere Wohneinheiten Kärnten

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  •  Ampelgelbbremse
23.8. - 25.8.2023
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Ich überlege an einem Hangrundstück 4 Wohneinheiten mit ca. 65m² Wohnfläche zu errichten. Da die Zufahrt auf das Grundstück nur von einer Seite möglich ist und die Hangneigung es "unmöglich" macht die Parkflächen frei zu verteilen könnte ich ein Platzproblem haben. Mir ist aber auch nicht ganz klar wie die Berechnung für die Parkflächen zu verstehen sind.

2023/20230823260667.png
Ich würde das so auslegen, dass pro Wohneinheit auch ein Gästeparkplatz vorhanden sein muss, also 8 Stück. Das würde sich bei aktueller Planung aber nicht ausgehen. Wäre aber für die gesamte Parkfläche aller 4 Wohneinheiten nur 1 Gästeparkplatz erforderlich wäre das wiederum leicht zum umsetzten. Für Zweiräder usw. wäre auch Platz.
Die Wohneinheiten sind versetzte und oberirdisch nicht zusammengebaute Baukörper. Danke für Eure Expertise :)
Der Auszug stammt aus dem textlichen Bebauungsplan der Stadt Villach.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.8.2023  (#1)
In welche Kategorie fällt dein Bauvorhaben?? "Ein- und Zweifamilienwohnhaus" oder "Mehrfamilienwohnhaus"?
Wenn du das beantwortet hast, dann ist die Berechnung der Stellplätze nach obigem Berechnungsschlüssel ja eine klare Sache!

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: Ich würde das so auslegen, dass pro Wohneinheit auch ein Gästeparkplatz vorhanden sein muss,

Ich sehe da keinen Anhaltspunkt dafür, etwas "auszulegen"! Wie kommst auf das?


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  •  Steve793
24.8.2023  (#2)
Ich würd sagen 9 wenn alle Wohnungen über 65m² haben und 5 wenn alle <=65.

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  •  Ampelgelbbremse
25.8.2023  (#3)
@Karl10: Mein größtets Problem ist wohl die "Fachsprache". Es handelt sich um 4 Wohneinheiten in den Abmessungen (außen) von 6x12,5 Metern. Die Nutzfläche (da wird ja wirklich nur die "Bodenfläche", also die verlorene Fläche durch Innen und Außenwände abgezogen) damit bin ich sehr genau an der Grenze von 65m². 
Ich würde dann auch so planen das ich die 65m² nicht übersteige, sollte das mein Parkflächenproblem lösen. 
Ich würde also sagen, dass es sich um 4 Einfamilienhäuser handelt (wobei ich selbst bei 65m² Wohnfläche nicht von einem Familienhaus sprechen würde, aber so ist wohl die Begrifflichkeit). Diese sind zwar über eine Außentreppe indirekt miteinander verbunden, aber durch die starke Hanglage wird jede Wohneinheit einzeln gezählt selbst wenn die Ausenwände sich bei einem Reihenhaus berühren bzw. gemeinsam genutzt werden.


2023/20230803184856.jpg
Was mir einfach nicht klar ist, muss ich nun für jedes Einfamilienhaus den Schlüssel mit den 10% (aufgerundet, wäre das ja ein zusätzlicher Parkplatz pro Einheit) anwenden, oder werden die 10% auf die geforderte Parkflächenanzahl von Vier (1 pro Wohneinheit bei <65m²) angewendet. In letzterem Fall wären das dann für mich kein Problem. 5 Parkplätze bekommt man oberhalb der Apartments gut unter :)

Wie legt man die Formulierung aus? Sind es 5 oder 8 notwendige Pkw Stellplätze?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.8.2023  (#4)

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: Ich würde also sagen, dass es sich um 4 Einfamilienhäuser handelt

Wenn das tatsächlich so sein sollte (?), warum sprichst du dann ständig von 65m²?? Für Einfamilienhäuser ist die Berechnungsbasis 80m².....


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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
25.8.2023  (#5)
Ich kann dein Problem nicht nachvollziehen.
Es steht doch 100% und eindeutig da was Sache ist.

Errichtest du einzelne 1-2 Familienhäuser sind es 8 Parkplätze. (Wenn du sie maximal 79,99m2 groß machst)

Errichtest du ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungen sind es 5 Parkplätze. (Wenn du sie maximal 64,99m2 groß machst)

Für mich als Laien ist das auf deinem Plan ersichtliche kein Mehrfamilienhaus mit Wohnungen und du siehst es laut eigenem Kommentar auch nicht so. Also wahrscheinlich 8 Parkplätze.

Ob es eine Lösung gibt damit sich dein Bauvorhaben als Mehrfamilienhaus mit Wohnungen einordnen lässt musst du mit der zuständigen Baubehörde klären und nicht mit uns.

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  •  Ampelgelbbremse
25.8.2023  (#6)
Ihr habt natürlich absolut recht und ich habe bereits jetzt die Begrifflichkeiten durchgewürfelt und dadurch selbst kompletten Blödsinn geschrieben. Karl10 hat natürlich absolut Recht ich möchte ja gerade NICHT dass es sich um Einfamilienhäuser handelt (auch wenn ich genau den gleichen Blödsinn weiter geschrieben habe) deshalb würde ich die 65m² als Grenze pro Einheit erachten. 
Ob die Auslegung als Mehrfamilienhaus durchgeht, werde ich also nochmal anhand der Skizzen beim zuständigen Amt erfragen.
Bezüglich den Besucherparkpläte muss ich aber wirklich irgendwas falsch "abgespeichert" haben. Ich hab die Zeilen bestimmt schon 20x mal gelesen und irgendwie machte es heute dann klick, so dass ich mir richtig dumm vor komm überhaupt gefragt zu haben. 
Falls noch irgendwer sich ernsthaft fragt ob pro Wohneinheit ein Besucherparkplatz erforderlich ist der sollte wohl auch einmal überlegen, wie groß eine Wohneinheit wäre damit die 10% Regelung Sinn machen würde und irgendwann einmal 2 Besucherparkplätze notwendig werden würden. Wie gesagt sorry da bin ich jetzt aber wirklich schon seit Tagen voll auf der Leitung gestanden. Danke für die Inputs und Hilfestellung :)


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