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OÖ:Stützmauer auf eigenem Grund für Niveauausg. im Nachhinein erlaubt? [NÖ]

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  •  Tomlinz
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.6.2019 - 24.1.2020
14 Antworten | 8 Autoren 14
14
Hallo liebes Forum!

für ein mögliches Kaufobjekt von uns in OÖ hätte ich bitte eine Frage an euch.
Vorab aber ein paar Infos:
Das Objekt der Begierde um das es geht ist mit dem gelben Stern gekennzeichnet.
Die Gartenböschungs-Lösung des Vorbesitzers siehe Fotos:

2019/20190628893352.jpg

2019/20190628602880.jpg

2019/20190628669737.jpg

2019/2019062854164.jpg

2019/20190628833873.jpg  also gut die Hälfte des Gartens nicht benutzbar.

die Frage:
Kann ich hier ohne (bau-?)rechtliche Probleme eine L-Stützmauer, gänzlich auf eigenem Grund, nahe an die Grundstücksgrenzen bauen und dann den Graben aufschütten?

2019/2019062852968.jpg
Das ist meine prinzipielle Frage die ich vor dem möglichen Kauf beantwortet haben möchte. Selbstverständlich würde dieser Mauerbau nur im Einvernehmen und in genauer und intensiver Absprache mit allen Nachbarn stattfinden! Bitte nicht falsch verstehen emoji nur nicht dass es dann heißt, es hätte eh keiner was dagegen aber es ist halt nicht erlaubt.

Zusatzfrage: ich würde dafür eine Firma beauftragen. Müsste ich sonst irgendwelche Genehmigungen einholen / den Bau anzeigen? 

Vorab bereits vielen Dank für euren Rat und liebe Grüße,
Thomas 

PS.: die Maße der Stützmauer-Skizze sind frei erfunden, da ich mir dieses Bild von User NTWK ausgeborgt habe: https://www.energiesparhaus.at/forum-stuetzmauer-fuer-ebenen-garten-bis-1m-hoehe-kein-l-fundament-noetig/53114_1#499262

  •  _ulat_
9.7.2019  (#1)
Angenommen der Bebauungsplan sagt hier nichts gegenteiliges aus, ist das grds. möglich. 
Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände sind bauanzeigepflichtig. Nachbarn haben hier baurechtlich kein Mitspracherecht.
Für reine Stützmauern besteht auch keine gesetzliche Höhenbeschränkung, diese kann grds. so hoch sein, wie es dein "Stütz-Zweck" eben erfordert.

LG

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  •  Tomlinz
10.7.2019  (#2)
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort!!!!
Lg

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  •  kech
  •   Silber-Award
12.7.2019  (#3)

Wenn die Stützmauer aber höher als 1,5m ist, ist sie baubewilligungspflichtig.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.7.2019  (#4)

zitat..
kech schrieb: Wenn die Stützmauer aber höher als 1,5m ist, ist sie baubewilligungspflichtig.

Wir sind hier im Bereich der OÖ Bauordnung! Stützmauern bis 1,50 m sind gänzlich frei und über 1,50m anzeigepflichtig, aber NICHT bewilligungspflichtig.
Woher hast du die Bewilligungspflicht?

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  •  kech
  •   Silber-Award
12.7.2019  (#5)
@Karl10
du hast recht, mein Fehler.

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  •  silentBob1704
25.12.2019  (#6)
Servus Tom, du hattest mir eine PN geschrieben, hast bei dir aber die PNs deaktiviert sodass ich nicht antworten kann. Wenn du noch was brauchst, schreib mir kurz! lg Nikolaus 

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  •  Tomlinz
27.12.2019  (#7)
Servus Nikolaus,

vielen Dank für deine Rückmeldung, genau zwischen meiner Nachricht und deiner Antwort wurde mein Account leider für PN gesperrt(*).
Ich hoffe, i werde rechtzeitig vor unserem Baubeginn wieder freigeschaltet, leider weiß ich nicht wie oder wann.
Falls du mal dran kurz zeit hast, würd ich mich freuen, wenn du versuchst mir eine neue PN ausserhalb von unserer alten Unterhaltung zu senden? oder falls das nicht gehen sollte an   thomas.k0000 at gmail . com

vielen lieben Dank!

(*)weil mein Browser den Klick auf "Beitrag hinzufügen" nicht genommen hat (hab ich geglaubt) und hab 10mal draufgeklickt, somit wurde ich als "spam-bot" abgestempelt weil in meinem Beitrag ein Link und ein paar Namen von einigen Baufirmen enthalten war mit dem ich jemanden helfen wollte der auf der Suche war. tja, so kanns gehen wenn man helfen will und ungeduldig auf die Maus klackert.... emoji

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
27.12.2019  (#8)
 @Tomlinz: PN ist wieder freigeschaltet. 

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
27.12.2019  (#9)
Weil der Ersteller aktiv ist, hab mich privat auch mit dem Thema Böschung beschäftigt bei mir selbst und ich war zwischenzeitlich auch mal auf den L-Steinen

aber es kam dann unverhofft noch eine andere Idee die relativ einfach und günstig ist, Steingabionen die Probleme von L-Steinen oder Mauern durch ihre Wasserdurchlässigkeit eben nicht haben und die dann trotzdem stabil sind einfach durch ihr simples Gewicht, aber ich hatte die Idee überhaupt nicht am Schirm, bisher auch noch nichts gebaut aber ja mir schmeichelt der Gedanke

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  •  MalcolmX
6.1.2020  (#10)
Eine Trockenmauer wäre vielleicht auch noch eine gute Alternative...

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  •  Tomlinz
20.1.2020  (#11)
@­energiesparhaus : "Leider...  Die Funktion "Persönliche Nachrichten" steht für Ihren Account derzeit nicht zur Verfügung. " Vielen Dank für die Rückmeldung, leider funktioniert es momentan noch nicht.

Wir sind mittlerweile zwar umgeschwenkt auf Neubau, jedoch in einer Hanglage und dort beschäftigt uns das Thema Böschung genau so. Also immer noch aktuell, obwohl jetzt NÖ und Neubau emoji

ChristianIV: vielen Dank für das Teilen deiner Idee mit den Steingabionen!

MalcomX: Danke für die Idee mit der Trockenmauer!

Wir werden uns beides anbieten lassen und sehen wieviel das kostet im Vergleich.

ist-Gelände:

2020/20200120335372.jpg

mein eigener ganz grober Erstentwurf (jetzt gehts bald zum Planer):

2020/20200120854536.jpg
Mauer im Süd-Osten ist an der höchsten Stelle mit 4 Metern eingezeichnet. Werden tatsächlich vermutlich eher 3 Meter.

Nächstes Thema um das ich mich kümmern möchte, nachdem Arne mich mit seinem Vortrag auf der Messe Tulln wieder angespornt hat: wie nahe darf der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] hinter dieser Mauer verlegt werden. auch ím Hinblich auf die Hinterfüllung der Mauer für die Drainage.
Lg, Thomas

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#12)
Da jetzt in NÖ, musst du dich mit dem "Bezugsniveau" auseinandersetzen! Dieses ist für die Bemessung der Gebäudehöhen für Haupt- und Nebengebäude - auch im Bauwich - und auch für die Höhen von baulichen Anlagen wie z.B. Mauern maßgeblich.
Als Bezugsniveau gilt in der Regel das bestehende Ursprungsniveau (auf die eher seltenen Ausnahmen davon geh ich jetzt mal nicht ein).
Wenn du das Niveau irgendwo auf deinem Grundstücks änderst, dann braucht dies IMMER eine Baubewilligung. Aber auch im Fall der Bewilligung gilt weiterhin das (ursprüngliche) Bezugsniveau für die diversen Höhenbemessungen!!
In deinem Fall könnte auch von Bedeutung werden, dass du an einer Gebäudefront mit einer Niveauveränderung max. 1,5m unter das Bezugsniveau gehen darfst (z.B. die violette Front in deinem Plan).

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  •  Tomlinz
22.1.2020  (#13)
Vielen vielen Dank für deine Informationen! Damit gewappnet haben wir uns jetzt einen Termin beim "zuständigen" Bausachverständigen gemacht und mal 15minuten ganz grob die Skizze durchsprechen können.

Mittlerweile haben wir auch alle Unterlagen erhalten.

2020/20200122130949.jpg
2020/20200122678088.jpg

Der Begriff Bezugsniveau wird uns wohl noch länger beschäftigen.
Unsere Gemeinde hat im Bebauungsplan kein Bezugsniveau festgelegt und somit gilt überall die bisher unveränderte Höhenlage.

Im Bebauungsplan:
- ist für unser Grundstück eine Baufluchtlinie ohne Anbauverpflichtung,
  die Nachbarn haben eine Baufluchtlinie mit Anbauverpflichtung.
- Die südlichste Straßenfluchtlinie darf keine Ein-/Ausfahrt haben. (kein Thema, da süd- und ostseitig ein Gehweg ist)
- (und noch drei Bebauungsbestimmungen, siehe "Verordnung" unten)
- "geschlossene Bauweise": wird durch carport+Einfriedung die bis an die Grundgrenze gehen (so wie beim Nachbarn) "erfüllt". so haben das in der ganzen Siedlung alle "lösen dürfen".

So hat es uns der Bausachverständige erklärt.

2020/20200122198734.jpg
2020/20200122375798.jpg


2020/2020012297060.jpg

Vielen Dank auch für die Erläuterung, dass ich nur max. 1,5m unter das Bezugsniveau gehen darf! Dazu sind wir jetzt im ersten kurzen Gespräch jedenfalls leider noch nicht gekommen, aber gut zu wissen!

2020/20200122314448.jpg
hm, sogar in einem Abstand von 3m. da werden wir definitiv darauf Rücksicht nehmen müssen. Terrassieren mit je 1,5m z.b., oder im kritischen Bereich ein Nebengebäude direkt anbauen, das darf ja meiner Interpretation nach mehr als 1,5m tiefer liegen, ohne Gelände dazwischen und bis an die Grundgrenze gebaut.

FAZIT: Wir werden nach dem Kauf nächste Woche gleich von einem Geometer das Höhenprofil vermessen lassen (im Grenzkataster ist es schon) und dann gleich zur Beratung von "Niederösterreich gestalten" gehen. Danach zu einem Planer/Architekten.

Bleibt eigentlich nur eine Frage:emoji findet ihr etwas ganz grob negatives an diesem Grundstück, das andere bisher vom Kauf abgehalten hat (es war verdächtig lange zu haben)? Es wird durch Hanglage+Bezugsniveau halt nicht "einfach so" easy zu planen sein wie eine ebene Wiese, das zeigt sich ja jetzt schon.

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
24.1.2020  (#14)
@Tomlinz : PN sollte jetzt funktionieren.

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