In unserer Nachbargemeinde (OÖ) wurde ein großes Stück Land zu Bauland umgewidmet, auf dem eine neue Siedlung entsteht. Etwa 40 Parzellen stehen zum Verkauf. Wir haben uns die Siedlung angesehen und die Parzellen sind für unser persönliches Befinden etwas zu klein und zu nah beinander. Es wird sehr beengt bebaut - der Nachbar kann dir quasi ins Fenster sehn. Wir wollen nicht so beengt leben und überlegen, 2 nebeneinander liegende Parzellen zu kaufen und 1 Haus darauf zu stellen, um so etwas mehr Garten und Abstand zu den Nachbarhäusern zu haben.
Das Problem ist, dass auf beiden Grundstücken Bauzwang (Rohbau innerhalb von 5 Jahren) herrscht. Das heißt, 2 Grundstücke kaufen, 1 Haus drauf stellen geht in der derzeitigen Konstellation nicht. Laut erster Auskunft der Sachbearbeiterin am Gemeindeamt möchte die Gemeinde auf jedem Grundstück 1 Haus stehen haben.
Ich habe bereits ein wenig recherchiert und auch hier im Forum Beiträge gelesen, in denen erwähnt wird, dass die Gemeinde eine Zusammenlegung nur zur Kenntnis nehmen kann - nicht aber verhindern kann. Trifft das immer so zu? Wie siehts dann mit dem Bauzwang nach der Zusammenlegung aus?
Ich habe aber auch Einträge gefunden, in denen die Gemeinde argumentierte, dass durch die Zusammenlegung zweier Grundstücke "eine Grundstücksgröße geschaffen würde, die den Grundsätzen und Zielvorgaben des örtlichen Entwicklungskonzeptes widerspreche" und "mit den Grundsätzen der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung nicht vereinbar" sei. Kann die Gemeinde also doch was verhindern?
Bitte um euer Wissen! Danke!