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Nutzung und Abgrenzung eines nicht aufgeschlossenen Grundstückes [NÖ]

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  •  pge90
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.5. - 27.5.2020
8 Antworten | 5 Autoren 8
8
Hallo liebe Leute,

ich möchte mich zuerst mal bei euch vorstellen.
Mein Name ist Peter G. und ich bin in Kürze (hoffentlich Ende Juli diesen Jahres) Besitzer eines - wie ich finde - netten Einfamilienhauses im Bezirk Korneuburg, NÖ.

Meine Frau und ich haben von meinen Eltern ein Grundstück vererbt bekommen, auf welchem aktuell unser Haus und Garage errichtet werden.
Nun besitzen meine Eltern aber direkt daran anschließend noch ein zweites Grundstück mit ca. 2.000m2 Fläche, von welchem 350m2 (ohne Bauzwang) bebaut werden dürfen.

Diese 350m2 Fläche (oder vielleicht auch mehr, wenn möglich) würden wir gerne für uns als erweiterte Gartenfläche mitnutzen.
Da dieses Grundstück jedoch nicht aufgeschlossen ist, bin ich mir nicht sicher ob ich hierauf einen zb. Maschendrahtzaun errichten darf, um "meinen Garten" nach außen hin abzugrenzen.
Die Erlaubnis zur Benutzung dieser Fläche hätte ich von meinen Eltern, jedoch bitte um eure Hilfe wie die Rechtliche Lage hierbei aussieht.

Das mit einer "1" markierte Grundstück wäre das welches in meinem Besitz ist, dass mit einer "2" markierte, dass nicht aufgeschlossene welches noch im Besitz meiner Eltern ist.
In blau markiert ist die Fläche welche bebaut werden dürfte (falls mal jemand baut).


2020/20200522420232.png

Vielen Dank schon im Voraus und euch noch einen schönen Tag, lg Peter.

  •  Baumau
  •   Gold-Award
23.5.2020  (#1)
Also ich kann dir jetzt keine rechtliche Basis dafür nennen und weiß nur, dass es mehrere Nachbarn bei mir in der Siedlung so handhaben.

Grundstück mit nem Maschendrahtzaun einzäunen wird wohl kein Thema sein und ich habe auch bei vielen gesehen, dass da ein direkter Zugang von einem Grundstück zum anderen ist.

Für eine Wiese, ein Pool (glaube bis 50m2) oder ein Kinderspielhaus braucht man in NÖ keine Anzeigen oder Genehmigungen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.5.2020  (#2)
@pge90
Welche Widmung hat Grundstück 2 (vor allem der Bereich ausserhalb des blauen Trapez´?

Bezüglich Zaun kommts drauf an, wie der ausgeführt wird und vor allem auf die Widmung.
Ein simpler Maschendrahtzaun mit eingeschlagenen Stehern wird baurechtlich einfacher zu machen sein als zb. einer mit einem gemauerten Fundament.

Wenn die gelbe Fläche zb. Ackerland ist, wirds selbst mitn einfachen Maschendrahtzaun eher schwierig.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.5.2020  (#3)

zitat..
gdfde schrieb:
Wenn die gelbe Fläche zb. Ackerland ist, wirds selbst mitn einfachen Maschendrahtzaun eher schwierig.

Und warum?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.5.2020  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: Und warum?

weils dafür keine Notwendigkeit gibt, den Acker fürn Eigengebrauch als Hausgarten einzuzäunen.
Anders wirds aussehen, wenn auf dem Acker Tiere weiden...


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.5.2020  (#5)

zitat..
gdfde schrieb: weils dafür keine Notwendigkeit gibt, den Acker fürn Eigengebrauch als Hausgarten einzuzäunen.
Anders wirds aussehen, wenn auf dem Acker Tiere weiden...

JEIN!
Einerseits ist ein einfacher Maschendrahtzaun grundsätzlich bewilligungs- und anzeigefrei. Brauchst daher zur Aufstellung niemanden zu fragen und kann´s dir daher auch niemand verbieten.
Andererseits gibts dazu im Einzelfall Ausnahmen, wo das von dir Gesagte zumindest teilweise (d.h. auf Teilen des Grundstückes) zutreffen könnte.
Ob es sich jetzt um eine solche Ausnahmesituation handelt oder nicht, wissen wir nicht und hängt - wie du ja auch schon gefordert hast - von der Info über die Flächenwidmung ab. Und zwar nicht nur von der gelben Fläche alleine, sondern auch von der Widmung der direkt angrenzenden Flächen.
Das sollte uns @pge90 jetzt mal genauer sagen......

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  •  pge90
27.5.2020  (#6)
Vielen Dank vorab schon mal für die Antworten.
Habe nochmals zu Hause nachgesehen, jedoch leider den Widmungsplan bei mir nicht in
der Wohnung - werde meinen Vater Morgen mal darum bitten mir den Ausschnitt des Widmungsplanes zuzusenden.
Soweit mir bekannt ist die blau markierte Fläche Bauland und der Rest entweder Acker- oder Grünland (bin mir leider nicht sicher). Werde dazu noch für Klarheit sorgen.

Wäre es noch bewilligungsfrei den Maschendrahtzaun (sofern erlaubt) mit Punktfundamenten zu realisieren, oder sollten wirklich nur die Steher ins Erdreich eingeschlagen werden?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.5.2020  (#7)

zitat..
pge90 schrieb: Wäre es noch bewilligungsfrei den Maschendrahtzaun (sofern erlaubt) mit Punktfundamenten zu realisieren,

Auch mit Punktfundament ist es KEIN Bauwerk. Selbst ein durchgängiger niedriger Mauersockel (jedenfalls bis ca. 30 cm - eventuell auch noch höher, aber da beginnt dann irgendwo die "Grauzone") fällt noch nicht unter "Bauwerk" - allerdings nur, wenn es beidseitig keinen Niveauunterschied gibt und somit keine Stützfunktion vom Sockel erfüllt werden muss.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
27.5.2020  (#8)

zitat..
pge90 schrieb: Soweit mir bekannt ist die blau markierte Fläche Bauland und der Rest entweder Acker- oder Grünland (bin mir leider nicht sicher). Werde dazu noch für Klarheit sorgen.

Auch Acker wird als "Grünland" bezeichnet in dieser Sache.

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