Meine frage bezieht sich auf den normal üblichen Notkamin!
Muss dieser im Passivhaus auch ausgeführt werden;wenn ja genügt er einsträngig und was für ein Kamin muss es sein?
Welch Form von notfeuerung ist dazu die beste(einfach ein kleiner Holzofen der nicht viel Aufwandt macht?)
Bundesland - Leider bin ich weder in der Lage noch gewillt, Gesetze und Verordnungen aus 9 Bundesländern aufzuzählen, es wäre leichter wenn du deine Frage auf ein Bundesland einschränken würdest, oder?
exakte Frage - exakte Antwort - Nein, man muss es beim Bauansuchen aber explizit anführen dass man auf den Notkamin verzichtet und man benötigt ein Heizsystem das ohne Kamin auskommt (WP, Elektro,..). Hier die exakte Regelung:
§57 Abs 2 NÖ Bauordnung: "Über ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers ist bei der Errichtung oder Abänderung eines Einfamilien-,Zweifamilien- oder Reihenhauses von der Verpflichtung nach Abs. 1 vierter Satz Abstand zu nehmen." (Anm: in Abs 1 ist die grundsätzliche Verpflichtung zum Notkamin verankert)
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