« Baurecht  |

·gelöst· [NÖ] Gekuppelte Bauweise / überwiegend aneinander? [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  HH64
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.2.2022
3 Antworten | 3 Autoren 3
2
5
Mir ist nicht ganz klar, wie genau das "überwiegend aneinander zu bauen" bei gekuppelter Bebauungsweise in NÖ gem. § 31 Abs. 1 Raumordnungsgesetz zu verstehen ist:

Beispiel:
Das bestehende Gebäude befindet sich an der gemeinsamen Grundgrenze mit der Länge von 10m. Das neue Gebäude (14m lang) soll nun in gekuppeter Bauweise, versetzt an die gemeinsame Grundgrenze gebaut werden.

Muss nun das neue Gebäude mindestens 5m (mehr als die Hälfte des bestehenden Gebäudes) oder mindestens 7m (mehr als die Hälfte des neuen Gebäudes) aneinander gebaut werden?

Ich hoffe, meine Frage ist einigermaßen verständlich, vielen Dank

  •  klim18
22.2.2022  (#1)
Meine Logik sagt mir, es kann nur "mehr als fünf Meter" bedeuten.

Begründung: Wäre die Pflicht auf voller Länge an das Nachbarhaus anzubauen, könnte sich das - bei Zulässigkeit unterschiedlicher Gebäudetiefen - immer nur auf das kleinere Gebäude beziehen, weil mehr gar nicht möglich ist. Daher muss sich "überwiegend" auch auf mehr als die Hälfte vom kleineren Gebäude beziehen.

Gegenprobe: Ein Gebäude mit 22 m Länge an der Nachbargrenze könnte ja auch nie mehr als 10 m angebaut werden, da wäre "überwiegend" andernfalls gar nicht möglich.

2
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.2.2022  (#2)
Genau, es zählt das kleinere Gebäude. Dort muss also zumindest 5m lang angebaut werden.
+1cm natürlich, damit es "überwiegend" ist....

2
  •  HH64
22.2.2022  (#3)
Danke klim18 und Karl10 für die schnelle und klare Antwort.

1



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [OÖ] Bauträger: Kaufanbot mit 6-Monats-Frist