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NÖ - Ergänzungsabgabe Gründe zusammenlegen [NÖ]

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  •  MexBus
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.9. - 6.9.2023
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hallo Zusammen,

Im Zuge eines Zubaues eines Schuppens stehe ich vor ein paar Fragen bezüglich Aufschließung / Ergänzungsabgabe und hoffe ich bekomme hier eine Rückmeldung dazu.

Bestand - Geschichte:
Grund 1: (Grund mit Haus)
2010 Ursprünglich Baugrund mit 858m² gekauft (Bestätigung Aufsließungsabgabe vorhanden jedoch ohne Baukoeffizient)
2011 Diesen um ein Grünland mit 453m² dazu gekauft und gleich mit den obigen Grundstück vereint => Sprich jetzt hat dieses Grundstück 1311m²
Auf diesen Grundstück wurde ein Haus gebaut - 2013 start / die Abnahme hat sich dann hingezogen und hier hab ich dann 2023 nochmals eine Einreichung machen müssen da auf den 453m² ein Zaun etc. gebaut wurde => Grundsätzlich ist auf dem Grund das Haus und der Zaun, der über das Gesamte Grundstück geht abgeschlossen bzw. hab ich hier die Fertigstellungsmeldung heuer bekommen.
Wann diese 453m² zu Bauland wurden hab ich nicht wirklich rausgefunden im NÖ Atlas ist auf jeden fall alles drinnen

Grund 2:
2014 wurde ein weiteres Stück dazu gekauft 656m² - ist ebenfalls als Baufhofnungsland dazu gekauft worden
Dieses wurde 2016 auf Wohnbauland seitens Gemeinde umgewidment
=> Gründe liegen alle nebeneinander

Jetzt ist ein Nebengebäude / Schuppen auf Grund 2 geplant -
Was ich bisher berechnet habe ist die Zusammenlegung kostentechnisch günstiger, da ich "nur" Ergänzungsabgabe leisten müsste.
Hier muss Grund 1 in den Grenzkataster eintragen werden (Grund 2 ist schon) - nebenbei auch noch die Eigentümerverhältnisse gleich gestellt werden, dann können die Gründe zusammengelegt werden - die zwei Sachen halten sich Kostentechnisch in Grenzen.
Den Grund als Eigengrund belassen müsste ich eine Gartentür einbauen (Verkehrsanbindung) und die Aufschließung leisten.

Mein Frage - wie verhält sich die Ergänzungsababge im Falle Zusammenlegung - ich bin hier momentan in zwei richtungen unterwegs und mir ist das noch nicht ganz klar.

Variante 1: Ergänzungsabgabe nur für Grund 2
Variante 2: Ergänzungsababge für Grund 2 und auch die 453m²

Danke Vorab,
Lg,
Mex

  •  peterT1
  •   Gold-Award
5.9.2023  (#1)
Gibt es einen Bebauungsplan?
Wenn ja, welche Bauklasse ist erlaubt?

Die Ergänzungsabgabe bezieht sich auf die Berechnungslängen. 
Die BL bei 858 m² entspricht 29,29 (hierfür wurde eine Abgabe entrichtet).
Die neue BL für 1.967 m² entspricht 44,35.
Für die Differenz zwischen neuer und alter BL wird die Ergänzungsabgabe vorgeschrieben (Multiplikation mit dem gültigen Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz).

Wenn der aktuelle Bauklassenkoeffizient >1,00 ist, dann kommt noch eine Ergänzung für den Bauklassenkoeffizienten des UR-Grundes hinzu (für die Berechnungslänge 29,29), siehe NÖ Bauordnung 2014 §39 (3)

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  •  MexBus
5.9.2023  (#2)
Danke für die rasche Antwort - Bebauungsplan gibt es keinen
BKK - je nach Bauklasse, mindestens jedoch 1,25 (steht auf der Homepage)

OK Danke heißt für mich bei Einheitssatz 550 ergibt das Variante 2:  10.353 EUR 44,35x1,25*550=30.491
29,29*1,25*550=20.138
30.491-20.138=10.353
Worst Case nochmal 4.027€ für die Ergänzung UR-Grund dazu (29,29x0,25x550).
Das wär noch super, ob mir das jemand beantworten kann um mich seelisch darauf ein zu stellen emoji


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.9.2023  (#3)
Wie so oft in soclehn  Fällen ist die Beschreibung des Sachverhalts sehr schammig, unklar, widersprüchlich:
- einige der Angaben sind hier nicht von Relevanz und lenken höchstens ab
- andererseits fehlen wichtige Infos
- und schließlich steht manches im Widerspruch zueinander

Weiters ist die Fragestellung an sich so gar nicht möglich, denn es kann grundsätzlich bei gleicher Ausgangslage gar keine 2 Varianten bezüglich Ergänzungsabgabe geben. Wenn du also von 2 Varianten "Ergänzungsabgabe" redest, dann musst du mal die 2 verschiedenen Ausgangsvarianten dafür genau beschreiben!
Soweit ich das verstanden habe, ist der Grund 2 bisher ja noch kein "Bauplatz" und es wurde bisher dafür noch nie Aufschließungsabgabe bezahlt. Eine Ergänzungsabgabe nur für Grund 2 allein kann es dann aber gar nicht geben (Variante 1).

Und was soll die Variante 2 eigentlich sein?

zitat..
MexBus schrieb: Ergänzungsababge für Grund 2 und auch die 453m²

Diese 453m² wurde ja 2011 mit dem Grund 1 vereinigt, d.h. die sind als eigenständige Fläche/Grundstück ja gar nicht mehr vorhanden. Das ist jetzt alles einheitlich Grund1 mit 1311m². Da gibts keine Variante mit Ergänzungsabgabe "auch für die 453m²"!

Ich kann leider in keiner Weise nachvollziehen, welche Überlegungen da in deinem Kopf herumgeistern......



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.9.2023  (#4)
Hab deinen Beitrag von grad vorhin leider erst nach meinem gesehen.....

Was rechnest du da??? Das ist mir schleierhaft!

Wenn ich es mir richtig zusammenreime, dann hast du folgende Ausgangssituation:

- Das Grundstück 1 mit einer Größe von 1.311m². Dieses ist zur Gänze (alter) Bauplatz. Auf diesem Grundstück soll aktuell nichts gebaut werden.
- Das Grundstück 2 mit 656m². Dieses ist noch nicht Bauplatz und soll jetzt erstmalig bebaut werden. Aus Anlass dieser Bebauung wird es zum Bauplatz erklärt werden müssen.

Nun gibt es tatsächlich 2 Möglichkeiten (die aber nichts mit deinen oben angeführten 2 Varianten zu tun haben):

1. Du belässt die beiden Grundstücke so wie sie sind (also keine Vereinigung) und musst daher für das Grundstück 2 aus Anlass der Bauführung und der damit verbundenen Bauplatzerklärung Aufschließungsabgabe zahlen.
Diese errechnet sich wie folgt:  25,61 x 1,25 x 550 = 17.608.-

2. Du vereinigst die beiden Grundstücke (und zwar BEVOR die Baubewilligung für das Bauvorhaben auf Grundstück 2 bewilligt wird!!), wofür du dann eine Ergänzungsabgabe zu bezahlen hast (Titel: Vergrößerung des bestehenden Bauplatzes mit einem Nichtbauplatz).
Das errechnet sich dann wie folgt:  (44,35 -36,21) x 1,25 x 550 = 5.596.- 

Diese 2 Möglichkeiten hast du zur Auswahl. Oder der Sachverhalt ist ein ganz anderer, als du ihn eingangs angedeutet hast???!!

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  •  MexBus
5.9.2023  (#5)
ich versuch das nochmal mit anderen Worten zusammen zu fassen. - wir reden hier glaub ich eh vom gleichen - glaub meine Ausdrucksweise ist falsch gewählt

Deine Ausgangssituation kann ich bestätigen bzw. deckt sich mit meinem Wissen

zitat..
Karl10 schrieb: - Das Grundstück 1 mit einer Größe von 1.311m². Dieses ist zur Gänze (alter) Bauplatz. Auf diesem Grundstück soll aktuell nichts gebaut werden.

=> ja stimmt - ich hab aber in dem Sinne keine Bestätigung dass alles Bauplatz ist obwohl hier rechtsmäßig alles bebaut ist. - nur eine Bestätigung das vor Jahren beim ursprünglichen Grund 1 vor der Zusammenlegung (858m²) ein verminderter Aufschließungsbeitrag ohne Berücksichtigung von Bauklasse entrichtet wurde.

zitat..
Karl10 schrieb: - Das Grundstück 2 mit 656m². Dieses ist noch nicht Bauplatz und soll jetzt erstmalig bebaut werden. Aus Anlass dieser Bebauung wird es zum Bauplatz erklärt werden müssen.

=> ja sehe ich auch so

Die Berechnung von deinen obigen Post bin ich auch gekommen:

zitat..
Karl10 schrieb: 2. Du vereinigst die beiden Grundstücke (und zwar BEVOR die Baubewilligung für das Bauvorhaben auf Grundstück 2 bewilligt wird!!), wofür du dann eine Ergänzungsabgabe zu bezahlen hast (Titel: Vergrößerung des bestehenden Bauplatzes mit einem Nichtbauplatz).
Das errechnet sich dann wie folgt: (44,35 -36,21) x 1,25 x 550 = 5.596.-

 => Dies wäre auch die Variante die ich machen würde

Allerdings hätte es dann nie eine Aufschließungs / Ergänzungsabgabe für den kleinen Teilbereich des Grundstückes 1 (453m²) gegeben oder die Gemeinde hat vergessen dies vor zu schreiben? Die Krätchenfrage ist ob sie das im Zuge der Zusammenlegung Einreichung Schuppen noch machen kann/darf?

zitat..
Karl10 schrieb: Diese 453m² wurde ja 2011 mit dem Grund 1 vereinigt, d.h. die sind als eigenständige Fläche/Grundstück ja gar nicht mehr vorhanden. Das ist jetzt alles einheitlich Grund1 mit 1311m². Da gibts keine Variante mit Ergänzungsabgabe "auch für die 453m²"!

=> Wenn das so ist hat sich eigentlich meine Frage erübrigt und es kommen die 5.596,- auf mich zu


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.9.2023  (#6)

zitat..
MexBus schrieb: Wenn das so ist hat sich eigentlich meine Frage erübrigt und es kommen die 5.596,- auf mich zu

Genau so ist es. In deinem Fall stellt sich eigentlich keine Frage.

zitat..
MexBus schrieb: Allerdings hätte es dann nie eine Aufschließungs / Ergänzungsabgabe für den kleinen Teilbereich des Grundstückes 1 (453m²) gegeben oder die Gemeinde hat vergessen dies vor zu schreiben?

Wenn bei der damaligen Grundstücksvereinigung keine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wurde, dann hat die Gemeinde das offensichtlich versäumt/vergessen/übersehen - was auch immer. Diese Vorschreibung ist in der Zwischenzeit (mehr als 5 Jahre) allerdings verjährt. D.h. die Gemeinde hat nun keine rechtliche Befugnis mehr, das jetzt noch irgendwie nachzufordern.




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  •  MexBus
6.9.2023  (#7)
@Karl10 danke für die Rückmeldung
werde das mal in die Wege leiten und schauen was für ein Bescheid kommt - wird sicher ein paar Wochen/Monate dauern bis ich das dann Schwarz auf Weiß habe


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