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Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn ja, welche Bauklasse ist erlaubt? Die Ergänzungsabgabe bezieht sich auf die Berechnungslängen. Die BL bei 858 m² entspricht 29,29 (hierfür wurde eine Abgabe entrichtet). Die neue BL für 1.967 m² entspricht 44,35. Für die Differenz zwischen neuer und alter BL wird die Ergänzungsabgabe vorgeschrieben (Multiplikation mit dem gültigen Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz). Wenn der aktuelle Bauklassenkoeffizient >1,00 ist, dann kommt noch eine Ergänzung für den Bauklassenkoeffizienten des UR-Grundes hinzu (für die Berechnungslänge 29,29), siehe NÖ Bauordnung 2014 §39 (3) |
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Danke für die rasche Antwort - Bebauungsplan gibt es keinen BKK - je nach Bauklasse, mindestens jedoch 1,25 (steht auf der Homepage) OK Danke heißt für mich bei Einheitssatz 550 ergibt das Variante 2: 10.353 EUR 44,35x1,25*550=30.491 29,29*1,25*550=20.138 30.491-20.138=10.353 Worst Case nochmal 4.027€ für die Ergänzung UR-Grund dazu (29,29x0,25x550). Das wär noch super, ob mir das jemand beantworten kann um mich seelisch darauf ein zu stellen ![]() |
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Wie so oft in soclehn Fällen ist die Beschreibung des Sachverhalts sehr schammig, unklar, widersprüchlich: - einige der Angaben sind hier nicht von Relevanz und lenken höchstens ab - andererseits fehlen wichtige Infos - und schließlich steht manches im Widerspruch zueinander Weiters ist die Fragestellung an sich so gar nicht möglich, denn es kann grundsätzlich bei gleicher Ausgangslage gar keine 2 Varianten bezüglich Ergänzungsabgabe geben. Wenn du also von 2 Varianten "Ergänzungsabgabe" redest, dann musst du mal die 2 verschiedenen Ausgangsvarianten dafür genau beschreiben! Soweit ich das verstanden habe, ist der Grund 2 bisher ja noch kein "Bauplatz" und es wurde bisher dafür noch nie Aufschließungsabgabe bezahlt. Eine Ergänzungsabgabe nur für Grund 2 allein kann es dann aber gar nicht geben (Variante 1). Und was soll die Variante 2 eigentlich sein? Diese 453m² wurde ja 2011 mit dem Grund 1 vereinigt, d.h. die sind als eigenständige Fläche/Grundstück ja gar nicht mehr vorhanden. Das ist jetzt alles einheitlich Grund1 mit 1311m². Da gibts keine Variante mit Ergänzungsabgabe "auch für die 453m²"! Ich kann leider in keiner Weise nachvollziehen, welche Überlegungen da in deinem Kopf herumgeistern...... |
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Hab deinen Beitrag von grad vorhin leider erst nach meinem gesehen..... Was rechnest du da??? Das ist mir schleierhaft! Wenn ich es mir richtig zusammenreime, dann hast du folgende Ausgangssituation: - Das Grundstück 1 mit einer Größe von 1.311m². Dieses ist zur Gänze (alter) Bauplatz. Auf diesem Grundstück soll aktuell nichts gebaut werden. - Das Grundstück 2 mit 656m². Dieses ist noch nicht Bauplatz und soll jetzt erstmalig bebaut werden. Aus Anlass dieser Bebauung wird es zum Bauplatz erklärt werden müssen. Nun gibt es tatsächlich 2 Möglichkeiten (die aber nichts mit deinen oben angeführten 2 Varianten zu tun haben): 1. Du belässt die beiden Grundstücke so wie sie sind (also keine Vereinigung) und musst daher für das Grundstück 2 aus Anlass der Bauführung und der damit verbundenen Bauplatzerklärung Aufschließungsabgabe zahlen. Diese errechnet sich wie folgt: 25,61 x 1,25 x 550 = 17.608.- 2. Du vereinigst die beiden Grundstücke (und zwar BEVOR die Baubewilligung für das Bauvorhaben auf Grundstück 2 bewilligt wird!!), wofür du dann eine Ergänzungsabgabe zu bezahlen hast (Titel: Vergrößerung des bestehenden Bauplatzes mit einem Nichtbauplatz). Das errechnet sich dann wie folgt: (44,35 -36,21) x 1,25 x 550 = 5.596.- Diese 2 Möglichkeiten hast du zur Auswahl. Oder der Sachverhalt ist ein ganz anderer, als du ihn eingangs angedeutet hast???!!
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ich versuch das nochmal mit anderen Worten zusammen zu fassen. - wir reden hier glaub ich eh vom gleichen - glaub meine Ausdrucksweise ist falsch gewählt Deine Ausgangssituation kann ich bestätigen bzw. deckt sich mit meinem Wissen => ja stimmt - ich hab aber in dem Sinne keine Bestätigung dass alles Bauplatz ist obwohl hier rechtsmäßig alles bebaut ist. - nur eine Bestätigung das vor Jahren beim ursprünglichen Grund 1 vor der Zusammenlegung (858m²) ein verminderter Aufschließungsbeitrag ohne Berücksichtigung von Bauklasse entrichtet wurde. => ja sehe ich auch so Die Berechnung von deinen obigen Post bin ich auch gekommen: => Dies wäre auch die Variante die ich machen würde Allerdings hätte es dann nie eine Aufschließungs / Ergänzungsabgabe für den kleinen Teilbereich des Grundstückes 1 (453m²) gegeben oder die Gemeinde hat vergessen dies vor zu schreiben? Die Krätchenfrage ist ob sie das im Zuge der Zusammenlegung Einreichung Schuppen noch machen kann/darf? => Wenn das so ist hat sich eigentlich meine Frage erübrigt und es kommen die 5.596,- auf mich zu |
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Genau so ist es. In deinem Fall stellt sich eigentlich keine Frage. Wenn bei der damaligen Grundstücksvereinigung keine Ergänzungsabgabe vorgeschrieben wurde, dann hat die Gemeinde das offensichtlich versäumt/vergessen/übersehen - was auch immer. Diese Vorschreibung ist in der Zwischenzeit (mehr als 5 Jahre) allerdings verjährt. D.h. die Gemeinde hat nun keine rechtliche Befugnis mehr, das jetzt noch irgendwie nachzufordern. |
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@Karl10 danke für die Rückmeldung werde das mal in die Wege leiten und schauen was für ein Bescheid kommt - wird sicher ein paar Wochen/Monate dauern bis ich das dann Schwarz auf Weiß habe |
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