|
|
||
§53 Abs. 3 besagt ...der äußerste Umfang des mehr als 1 m über dem Bezugsniveau liegenden Teiles des Gebäudes... Es ist daher immer das gesamte Gebäude (Bestand und Zubau) zu betrachten --> V2 Teil des Gebäudes ist alles, was statisch miteinander verbunden ist. Siehe Defintion Gebäude / Nebengebäude § 4 Z15 |
||
|
||
Was bedeutet denn die strichlierte Linie im Bereich des Zubaues??? |
||
|
||
Danke euch für die schnellen Rückmeldungen. Die strichlierte Linie ist das Gebäude, die hellrote Schraffur ist das Gebäude inkl. Vordach. Das Vordach ist unter 100cm und darf in den Bauwich hineinragen - bildet jedoch keine Front. Aus meiner Sicht müsste es dann gem. untenstehender Skizze korrekt sein. Die grünen Linien bilden die Gebäudefronten. Die Vordächer sind zu vernachlässigen. D.h. ich rechne dann also den Bestand auch mit, da es statisch miteinander verbunden ist? ![]() |
||
|
||
|
||
Und angenommen, der Zubau wäre statisch getrennt von Bestand: Dann wäre die Gebäudehöhe gem. Variante 3 zu bilden ? |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]