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[NÖ] - Definition Gebäudefronten: Bestand und Neubau [W]

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  •  PlanerArch
  •  [W]
  •  [Wien]
11.5. - 12.5.2025
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo Leute,

Ich habe eine Frage bzgl. der Gebäudefrontenauslegung im Falle eines Zubaus in NÖ.

Konkret habe ich ein Bestandsgebäude und baue von 2x Seiten an. "Links" das Gebäude und "unten" eine Terrasse. Das Bestandsgebäude ist nicht Gegenstand der Einreichung und es wird nichts verändert.

Nun frage ich mich wie hier die Fronten anzunehmen sind.
Wird das Bestandsgebäude komplett ausgeklammert oder bilden sich sogar neue "gemeinsame" Fronten ?

Klingt zwar etwas banal aber ich hatte so eine Thematik noch nicht und lese auch nichts aus der Bauordnung bzw. dem NÖ Jour Fixe heraus.

Freue mich über eure Hilfe!

Danke!


_aktuell/20250511879160.png

  •  Krautla
12.5.2025 7:26  (#1)
§53 Abs. 3 besagt ...der äußerste Umfang des mehr als 1 m über dem Bezugsniveau liegenden Teiles des Gebäudes...

Es ist daher immer das gesamte Gebäude (Bestand und Zubau) zu betrachten --> V2
Teil des Gebäudes ist alles, was statisch miteinander verbunden ist. Siehe Defintion Gebäude / Nebengebäude § 4 Z15


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.5.2025 9:11  (#2)
Was bedeutet denn die strichlierte Linie im Bereich des Zubaues???

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  •  PlanerArch
12.5.2025 19:29  (#3)
Danke euch für die schnellen Rückmeldungen.

Die strichlierte Linie ist das Gebäude, die hellrote Schraffur ist das Gebäude inkl. Vordach. Das Vordach ist unter 100cm und darf in den Bauwich hineinragen - bildet jedoch keine Front.

Aus meiner Sicht müsste es dann gem. untenstehender Skizze korrekt sein. Die grünen Linien bilden die Gebäudefronten. Die Vordächer sind zu vernachlässigen.

D.h. ich rechne dann also den Bestand auch mit, da es statisch miteinander verbunden ist?


_aktuell/20250512356561.png

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  •  PlanerArch
12.5.2025 19:52  (#4)
Und angenommen, der Zubau wäre statisch getrennt von Bestand: Dann wäre die Gebäudehöhe gem. Variante 3 zu bilden ? 

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