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[NÖ] BK I - Bauhöhe bei einem breiten Gebäude

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  •  Rai001
27.12. - 28.12.2021
9 Antworten | 3 Autoren 9
9
Hallo zusammen!  
Ich habe da eine Frage bzgl. der erlaubten Gebäudehöhe in NÖ Bauklasse I.
 
Hier bei uns darf man 4 Meter über der max. Gebäudefronthöhe bauen. Somit darf der höchste Punkt 9 Meter betragen. In meinem Fall handelt es sich um ein flaches Grundstück.
 
Bei einer Gebäudetiefe von über 8 Meter würden sich die beiden 45 Grad Linien (von der Garten- und Straßenseite, 5m beginnend) nicht unter 9 Meter treffen.


Muss man hier nun einen "flacheren" Winkel nehmen oder würde meine Skizze erlaubt sein?
Bei der Garten- und Straßenseite soll das OG ein zurückgesetztes Geschoß werden.
Ich würde gerne, wegen der reinen Optik, ein sehr steiles Dach, welches in ein Flachdach übergeht, bauen wollen. emoji
 
Zur Veranschaulichung:
2021/20211227959955.jpg


Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
27.12.2021  (#1)

zitat..
Rai001 schrieb: Muss man hier nun einen "flacheren" Winkel nehmen oder würde meine Skizze erlaubt sein?

Flacherer Winkel! Beim Nachweis der Gebäudehöhe über die Umhüllende gibt es oben nur einen HochPUNKT. (Winkel können jedoch vorne und hinten Unterschiedlich steil sein, so dass du halt mit deinem Hochpunkt max. auf deiner maximalen Höhe bist).
(Dabei die Seitenabstände beachten, diese könnten in deinem Fall einen größeren Abstand erfordern als den Mindestbauwich).
Ich gehe davon aus, du hast nur vor die Straßen- sowie Gartenseite abzuschrägen, also quasi Satteldach?




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  •  Rai001
27.12.2021  (#2)
Lieber ProjectX danke für deine rasche Antwort.  
Das hab ich mir schon gedacht. Na gut dann muss man kreativ werden. emoji
Das Grundstück ist recht groß - knappe 600 m² dürfte man bebauen. Man könnte auch ohne Probleme den Bauwich "gedacht" von allen Seiten auf 10 Meter erhöhen. Hier gibt es wenig Einschränkungen.
 
Ein reines Satteldach schwebt mir nicht vor. So ein steiles Dach würde ich gerne auf allen Seiten machen. Also eine Art von Mansardenwalmdach.
 
Was wäre, wenn man das obere Geschoß auf alle 4 Seiten zurücksetzt.
Wie eine Pyramide. Das EG hätte 14x14 Meter das OG 10x10 Meter. In diesem Fall müsste man keine "Umhüllende" anwenden. Da ja die Gebäudefront auf allen Seiten nicht über die zulässige Höhe von 5 Metern ragt.
 
Sehe ich das so richtig? Hier in diesem Bild gibt es ja auch eine Höchstfläche statt Punkt. ^^
2021/20211227916524.jpg


Vielen Dank!


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
27.12.2021  (#3)

zitat..
Rai001 schrieb: So ein steiles Dach würde ich gerne auf allen Seiten machen. Also eine Art von Mansardenwalmdach.

Dann schaut deine Gebäudefront ja grundsätzlich schon mal anders aus (ich nehme hier eine allseits identische Dachneigung an sowie nur ein zweiseitiges Einrücken des Obergeschoßes):


2021/20211227113835.jpg

Die von den roten Linien begrenzte Fläche wäre bei einem Mansardenwalmdach die Fläche deiner Gebäudefront, diese darf die Umhüllende an keiner Stelle überragen. 

zitat..
Rai001 schrieb: Hier in diesem Bild gibt es ja auch eine Höchstfläche statt Punkt.

Das sind im Grunde zwei verschiedene Dinge, in §53a (1) sowie §53a (2) sind die zulässigen Nachweisführungen beschrieben denen jede Gebäudefront deines Hauses zu entsprechen hat, die Grafiken aus §53a (4) regeln zusätzlich den höchsten Punkt deines Gebäudes, unabhängig davon ob dieser für deine Gebäudehöhe relevant ist (z.B. Walmdach<45°).


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  •  Rai001
27.12.2021  (#4)
Also bedeutet das nun, dass man nur innerhalb der roten Linien bauen darf?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.12.2021  (#5)
Ehrlich gesagt: ich versteh diese obere horizontale rote Linie in der Zeichnung von @ProjectX nicht!!  Was soll das für eine Linie sein bzw. woraus ergibt sich diese??

Wir reden hier von einem solchen Dach, ja?
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcS8Avxdi63LCSs2xcuhAjtQxtpwuqhLFsOMUw&usqp=CAU
Und der obere Dachteil hat eine Neigung von weniger als 45° - womit er bei der Frontbildung keine Rolle spielt, sondern nur der untere Dachteil mit mehr als 45°.
Und das Ganze ist jetzt auf ein Untergeschoß aufgesetzt, welches rundum auf allen Seiten 2m vorspringt.
Wie kanns da bei den von @Rai001 vorgegebenen groben Maßen zu dieser roten Linie als obere Begrenzung der Frontfläche kommen? Versteh ich nicht......

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
28.12.2021  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Und der obere Dachteil hat eine Neigung von weniger als 45° - womit er bei der Frontbildung keine Rolle spielt, sondern nur der untere Dachteil mit mehr als 45°.
Und das Ganze ist jetzt auf ein Untergeschoß aufgesetzt, welches rundum auf allen Seiten 2m vorspringt

zitat..
Rai001 schrieb: Ich würde gerne, wegen der reinen Optik, ein sehr steiles Dach, welches in ein Flachdach übergeht, bauen wollen.

Die Ausgangslage - sofern ich alles richtig verstanden habe -  war ja ein zweiseitiges Einspringen sowie ein Dach >45° welches in ein Flachdach übergeht (wie auch in der Skizze dargestellt, vermutlich ist dann "Mansardenwamdach" nicht der korrekte Begriff dafür" weil oben kein flacheres Wamdach sondern ein Flachdach). 
Die Idee des vierseitigen Einspringens wäre meinem Verständnis nach (bitte um Korrektur Rai001 wenn ich das falsch verstanden habe) ein Plan-B, sollte Plan-A (zweiseitiges Einspringen) nicht in der gewünschten Form zu realisieren sein.

zitat..
Rai001 schrieb: Also bedeutet das nun, dass man nur innerhalb der roten Linien bauen darf?

Nein, das (sofern meine oben beschriebenen Annahmen - auf die sich diese Skizze bezieht -der aktuelle Stand sind) in roter Form dargestellte ist deine Gebäudefront, und diese muss innerhalb einer Umhüllenden "untergebracht werden" (bzw. Nachweis nach §53a (1) was in diesem Fall aber nicht die bessere Methode sein wird), um es salop zu formulieren. 


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  •  Rai001
28.12.2021  (#7)
Plan A und Plan B wären für mich OK. Würde eines der beiden Varianten erlaubt sein?
Wenn nicht, was müsste theoretisch geändert werden? Die Dachschräge z. B. auf ≦45 Grad ändern?

"Gewalmt“ möchte ich das Dach jedenfalls sicher machen. Was ich mit einer „Art“ Mansardenwalmdach, das ins Flache endet, meinte, ist dieser Dachaufbau. Theoretisch könnte man dieses auch als aufwändige Attika bezeichnen. Schwer als Laie zu definieren. ^^


2021/20211228545715.jpg

Vielen Dank!

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
28.12.2021  (#8)

zitat..
Rai001 schrieb: Plan A und Plan B wären für mich OK. Würde eines der beiden Varianten erlaubt sein?

Grundsätzlich ist beides möglich, unterm Strich musst du halt nachweisen, dass deine Gebäudefronten den Gebäudehöhe-Anforderungen der NÖ BO entsprechen, tun sie das, so gibts in dem Punkt eigentlich keine weiteren Einschränkungen. 

zitat..
Rai001 schrieb: Was ich mit einer „Art“ Mansardenwalmdach, das ins Flache endet, meinte, ist dieser Dachaufbau. Theoretisch könnte man dieses auch als aufwändige Attika bezeichnen.

Ok ja für die Handhabung der von Gebäudehöhe ect. macht das ja keinen Unterschied, wird das dann eine Dachterrasse, ein Platz für deine haustechnischen Anlagen oder ist das rein aus optischen Gründen? 




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  •  Rai001
28.12.2021  (#9)
Das hört sich gut an. Vielen Dank! 

Die Haustechnischen Anlagen möcht ich da aus optischen Gründen verstecken. Aber auch die Möglichkeit ab und zu eine schöne Sicht zu haben, ist natürlich auch kein Nachteil. 

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