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NÖ Bauordnung - verbaubare Fläche [NÖ]

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  •  monili
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.8. - 21.8.2019
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo,
ich hätte gerne gewusst ob unterirdische Bauteile bei der verbaubaren Fläche berücksichtigt werden müssen?
Es geht um ein Grundstück in Steilhanglage und ich habe den Wunsch, möglichst viel ebene Fläche im Garten zu schaffen. Daher die Idee, auf unterirdischen Gebäudeteilen oben drauf eine grüne Gartenflächen anzulegen.
lg Monili

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.8.2019  (#1)
Was ist eine "verbaubare" Fläche??

zitat..
monili schrieb: Daher die Idee, auf unterirdischen Gebäudeteilen oben drauf eine grüne Gartenflächen anzulegen.

Und was ist das Problem dabei?

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  •  monili
21.8.2019  (#2)
na ganz einfach: wenn unterirdische Bauteile bei der verbaubaren Fläche berücksichtigt werden müssen so verringert sich die Größe der restlichen - also oberirdischen - verbaubaren Fläche. So weit ich mich erinnern kann habe ich nur 90m² verbaubare Fläche (habs mir mal ausgerechnet) und aufgrund der Steilhanglage ist es sowieso nicht so einfach ebene Flächen zu schaffen - die finanziernbar sind.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.8.2019  (#3)
Ich probiers mal anders: Wodurch wird die von dir als "Verbaubar" bezeichnete Fläche begrenzt?
Durch Grundgrenzen? Durch Straßenfluchtlinie? Durch Baufluchtlinie? Durch Bauwich? Meinst du "Verbaubar mit Hautpgebäude" und/oder "Verbaubar mit Nebengebäude"?

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  •  monili
21.8.2019  (#4)
mit verbaubare Fläche ist gemeint wieviel m² Grundfläche ich auf meinem Grundstück bauen darf. In meinem Fall ist das gemäß FWP/BP anhand einer Formel im Verhältnis zur Grundstücksgröße zu berechnen.

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  •  nOerkH
21.8.2019  (#5)
ich schau mal ob ich es richtig verstanden habe.

Bei uns steht im Bebauungsplan, dass 25% der Grundstücksfläche verbaut werden dürfen.

ist das Grundstück nun insgesamt 360m² groß, dürfen nur 90m² verbaut werden.

die Idee von monili ist nun vermutlich, mehr als die 90m² oder 25% (welche von mir angenommen wurden) zu verbauen (unterirdisch), damit das nicht als verbaute Fläche gilt, sondern augenscheinlich zu Grünland wird, welches zugleich die Hanglage ausgleicht und zu nutzbarer, gerader Fläche wird.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.8.2019  (#6)
Möglichkeiten der Einschränkung der "verbaubaren" Fläche eines Grundstückes gibts viele. Aber jetzt wissen wir es: es geht dir um die "Bebauungsdichte".
Und dafür gibts eine Defintion in der Bauordnung:
"Das Verhältnis der bebauten Fläche der Gebäude zur Gesamtfläche des Grundstücks"

Es geht also um die "bebaute Fläche der Gebäude"

"Gebäude" sind laut Defintion in der Bauordnung "oberirdische Bauwerke...."
Woraus sich somit schon ableiten lässt, dass alles unterirdische bei der Bebauungsdichte nicht zählt.

Weiters gibt es eine Definition für "bebaute Fläche":
"....die senkrechte Projektion des Gebäudes...... auf eine waagrechte Ebene...."
Ich kann nur etwas auf eine Ebene projizieren, was auch oberhalb dieser Ebene ist. Alles was unterirdisch ist, zählt daher nicht zur "bebauten" Fläche.

Alles klar?

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  •  hausplanung
21.8.2019  (#7)
Karl10 hat natürlich Recht, aber Vorsicht: was verstehst du unter "unterirdisch"?

Laut BO BO [Bauordnung/Baugesetz] denke ich, heißt unterirdisch = unter Bezugsniveau, nicht jedoch unter einer nachträglichaufgeschütteten Gartenerde zwecks ebenen Garten in Hanglage.

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