Hallo,
ich habe bei uns im Ort zugetragen bekommmen dass die Gemeinde plant Grundstücke die seit ca. 60-70 Jahren als Bauland BW gewidmet sind zu Aufschliessungszonen geändert werden sollen. Ich glaube wir sind auch davon betroffen. Wir haben neben unserem seit 60 Jahren behaupten Grundstück ein Grundstück gekauft als Vorsorge für die Kinder bzw. Jetzt mittlerweile die Enkerl.
das Nachbargrundstück ist unbebaut und noch nicht zum Bauplatz erklärt worden. Es existiert eine als V-ö gewidmete Fläche im Gemeindebesitz seit der Erstwidmung. Zusätzlich ist seit 50 Jahren eine Aufschliessungsstrasse im Flächenwidmungsplan.
meine Befürchtung ist jetzt dass unser Nachbargrundstück zur Aufschliessungszone erklärt wird und eben erst freigegeben wird wenn die Aufschliessungsstrasse (von den Nachbarn weiter vorne) abgetreten wird. Der Zugang durch die ursprüngliche Straße (unbefestigt) ist aber weiterhin gegeben, allerdings gibt es keinen Kanal und Strom in der Straße.
Ist es realistisch dass die Gemeinde ein als Bauland gekauftes Grundstück nach 60 Jahren für meine Enkel plötzlich unbebaubar macht?
Danke für eure Hilfe und Lg, Gerti
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