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Neubau BA/Glf Nö [NÖ]

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  •  tempo85
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.8. - 28.8.2017 1
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Hallo,

ich habe 2 Grundstücke erworben mit BA und Glf (NÖ)
Ich will bis an die BA/Glf Grenze bauen und auch dort Fenster zu meinem Garten errichten. Was muss ich dabei beachten? Darf ich das oder müssen die Grundstücke zusammengelegt werden. Sonst irgendwelche Tipps? Mit dem Bürgermeister werde ich mich in den nächsten Wochen noch zusammensetzen.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.8.2017  (#1)

zitat..
tempo85 schrieb: Darf ich das oder müssen die Grundstücke zusammengelegt werden.

Zusammenlegen wirst auf jeden Fall müssen. An einer Grundgrenze gibts jedenfalls keine (öffenbaren) Fenster.
NAch der OIB-Richtlinie sind beim Brandschutz eigentlich Grundgrenze und Bauplatzgrenze gleichgestellt, es sei denn, die angrenzende Widmung schließt eine Bebauung aus. Da kann man jetzt streiten, ob Glf eine Bebauung "ausschließt" (Bauwerke für land- und forstwirtschaftliche Nutzung wären ja möglich - somit für mich nicht "ausgeschlossen"). Das wird aber in der Praxis nicht immer so streng gehandhabt, noch dazu, wo es früher (vor OIB) nur auf die Grundgrenze und nicht auf die Bauplatzgrenze ankam. In vielen Gemeinden sind da noch diese alten Regeln in den Köpfen.
D.h. oft gelebte Praxis ist noch immer, dass du die Grundgrenze jedenfalls wegmachen musst, aber sehr wohl an die Bauplatzgrenze mit Fenstern bauen darfst.

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