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Netzzugangsvertragsangebot Netz-NÖ

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  •  streicher
  •   Gold-Award
1.3. - 7.3.2023
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo,

hätte folgende Fragen zum Netzzugangsvertragsangebot der Netz-NÖ:

1. "Als Entkupplungseinrichtung ist eine „selbsttätig wirkende Freischaltstelle“ (ENS) gemäß ÖVE-RichtlinieR25 vorzusehen."

Ich nehme an das können die heutigen WR WR [Wechselrichter] mittlerweile alle?

2. "Da Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA als Überschusseinspeisungerrichten, ist Ihre Bezugsanlage nach einem Netznutzungstarif mit gemessener Leistung abzurechnen(Nachzählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich).

Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistungabgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlageumzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die ersteJahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahmeder Erzeugungsanlage als erworben."

Mit welchen Kosten muss man da ca. rechnen bezüglich Umstellung auf gemessener Leistung? Einmalige Kosten? Regelmäßige Kosten (pro kWh Verbrauch/Einspeisung oder monatlich/jährlich)?

Danke

  •  Fani
1.3.2023  (#1)
ad 1) Nein, aber alle die in eine Prüfung nach OVE R25 haben

ad 2) https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/B410_Systemnutzungstarife-Strom_ab_2022-05-01.aspx

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
2.3.2023  (#2)
Bei einer Anlage über 15kwp wird es im Netz-Nö leider teuer, denn einerseits muss man einen Zähler mit stärkerer Vorsicherung haben und es wird vor allem ein höheres Netzentgeld verrechnet, wenn man mehr als 15kw auf einmal einspeist - da kommt man in eine andere Netzebene. Ich selbst bleibe daher bei maximal 15kw Einspeisung, habe das aber bereits einmal mit der EVN-Netz besprochen telefonisch.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
2.3.2023  (#3)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Bei einer Anlage über 15kwp wird es im Netz-Nö leider teuer, denn einerseits muss man einen Zähler mit stärkerer Vorsicherung haben und es wird vor allem ein höheres Netzentgeld verrechnet, wenn man mehr als 15kw auf einmal einspeist - da kommt man in eine andere Netzebene. Ich selbst bleibe daher bei maximal 15kw Einspeisung, habe das aber bereits einmal mit der EVN-Netz besprochen telefonisch.

Das stimmt nicht. Du bleibst auch mit gemessener Leistung in Netzebene 7, der Zähler bleibt auch der Gleiche, es wird nur eine Stärkere Vorzählersicherung verbaut. Zuständig für das ganze ist Netz NÖ und nicht EVN. 
Bei Netzebene 6 bist du direkt am Trafo angeschlossen

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  •  ceisserer
5.3.2023  (#4)
In meinem Fall leider ähnlich, wäre mit einem zweiten Wechelrichter (von 10kW aktuell) auf 15,5kW gekommen und hätte umstellen müssen.

Erstens hätte die Umstellung 70€/Jahr bei 4kW Bezugsspitze Mehrkosten verursacht, damit hätte sich der Wechselrichter quasi nie armortisiert. Da investiere ich das selbe Geld lieber in einen kleinen Pylontech-Speicher.

Zweitens möchte ich keine schlafenden Hunde wecken. In ein paar Jahren wird die Diskussion losgehen, wie man die (alten) PV-Anlagen auch dazu bringen kann, den Netzausbau mehr mit-zu-finanzieren. Oft wird dann anhand von irgendwelchen Schwellwerten entschieden...

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  •  streicher
  •   Gold-Award
7.3.2023  (#5)

zitat..
ceisserer schrieb: wie man die (alten) PV-Anlagen auch dazu bringen kann

In welchem Jahr wurde da (bei Netz-NÖ) eigentlich was geändert das jetzt mehr zu zahlen ist bei Einspeisebeantragungen?




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