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Nachforderung nach Grundkauf... [Stmk]

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  •  tororosso
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
15.5. - 16.5.2013
5 Antworten 5
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bin ich froh, dass es dieses Forum gibt!

Habe schon wieder eine Frage:

Wir haben im Novmeber 2012 unser Grundstück gekauft.
Jetzt haben wir das folgende interessante Problem:
Der Vorbesitzer hat das Grundstück 2009 selbst gekauft.
Nun fordert der Vorvorbesitzer € 900,- für irgendwelche EVN-Kosten von unserem Verkäufer nach. Unser Vorbesitzer will die € 900,- von uns haben. Ich hab dann gesagt, dass wir sicher nix bezahlen, da wir laut Kaufvertrag ein lastenfreies Grundstück gekauft haben und wir nicht Kosten vom Vor-Vorbesitzer bezahlen weil wir den Vertrag nicht mit diesem gemacht haben.

Lieg ich da richtig wenn ich behaupte, dass mit unserem Kaufvertrag bzw. mit der Änderung im Grundbuch das Geschäft abgeschlossen ist? Unser Vorbesitzer kann von uns keine Nachforderung mehr verlangen oder doch?
Im Kaufvertrag steht jedenfalls die Passage, dass der Verkäufer und garantiert, dass das Grundstück lastenfrei und frei von allen Ansprüchen ist (hab den Vertrag grad nicht bei der Hand)

Danke für eure Antworten!

  •  alfa2
  •   Silber-Award
15.5.2013  (#1)
ja ist soweit richtig.
sag vielleicht dem vorbesitzer, dass er das auch so dem vorvorbesitzer sagen soll...

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  •  tororosso
15.5.2013  (#2)
danke für die antwort.
da bin ich ja beruhigt.

hab das unserem vorbesitzer schon gesagt aber seit ich ihm gesagt hab dass er von uns nix holen kann ist die gesprächsbasis ein bisserl schlecht geworden. sagen wir mal er ist "not amused"

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  •  samoth
  •   Gold-Award
16.5.2013  (#3)
lass ihn halt not amuesed sein. Kann dir ja wurscht sein.

Wie lang war eigentlich der Vorbesitzer Besitzer des Grundstücks, bzw. warum kommt der Vorvorbesitzer erst nach dem Verkauf an dich mit einer Forderung gegenüber dem Vorbesitzer daher? Das hätte der doch schon früher machen können.
Finde das etwas seltsam.

lg
tom

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  •  tororosso
16.5.2013  (#4)
unser vorbesitzer...hat das grundstück 2009 gekauft. die vor-vorbesitzerin hat sich bei den aufschließungskosten verrechnet und kommt vier jahre später drauf das sie noch € 900,- bekommt.

wie du richtig gesagt hast kann mir das ja wurscht sein, da ich keinen vertrag mit der vor-vorbesitzerin gemacht hab. das die vor-vorbesitzerin das erst jetzt herausfindet soll nun nicht mein problem sein.

ich habe lastenfrei und frei von allen forderungen gekauft und dies durch den kaufvertrag notariell besiegelt.


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  •  kech
  •   Bronze-Award
16.5.2013  (#5)
Verjährung - Ich würde an deiner Stelle einmal Erkundigungen einziehen, ob diese Forderung nach 4 Jahren überhaupt noch berechtigt wäre, immerhin gibt es Verjährungsfristen. Falls verjährt ist, kannst du dich entspannt zurücklehnen, denn der Vorbesitzer hat von dir dann schon gar nichts zu fordern. Dazu kommt ja noch, dass im Kaufvertrag die Lastenfreiheit ausdrücklich bestätigt wurde.

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