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Nachbarhaus nicht konform mit Bebauungsplan [NÖ]

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  •  Bianci
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
30.12.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo!
Ich habe mich schon durch das Forum gesucht und auch google befragt, aber keine für meine Situation brauchbaren Ergebnisse gefunden. Ich hoffe daher auf eure Unterstützung.
Ich habe vor 2 ½ Jahren eine Liegenschaft gekauft, NÖ, Bauland Wohngebiet, offene Bauweise, 35% Bebauungsdichte, Bauklasse 1. Die Liegenschaft besteht aus 2 Grundstücken, Nr. 953 und 954, in Summe ca. 1550 m2, nicht im Grenzkataster eingetragen (die Nachbarn südlich und westlich sind im Grenzkataster, der östliche Nachbar nicht). Derzeit nutze ich die Liegenschaft als (Obst-)Garten.

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Ich habe im Vorfeld des Kaufs mit dem östlichen Nachbar Kontakt aufgenommen und mit ihm den Grenzverlauf besprochen. Für uns beide war (und ist) unstrittig, dass das vorhandene Zaunmauerl (mit alten Stehern drauf) noch ihm gehört und dann direkt daneben die Grundstücksgrenze verläuft.
Nun steht im Raum, dass ich meine Liegenschaft teilen möchte (dh beide Grundstücke zusammenlegen und in der Hälfte in Nord-Süd-Richtung teilen, sodass 2 vollwertige Baugrundstücke entstehen; grundsätzliches Ok der Gemeinde liegt vor). Auf dem östlichen Grund würde ich in den nächsten Jahren ein EFH errichten.
Mir ist jetzt allerdings aufgefallen, dass das Nachbarhaus in der Natur nicht dort steht, wo es im Bebauungsplan eingetragen und vorgeschrieben ist (offene Bauweise, Abstand lt. Bebauungsplan ca. 3m). Sondern es steht so knapp, dass die Traufe quasi direkt über der Grenze liegt (siehe Luftbild). Darauf habe ich beim Kauf nicht geachtet.

2020/20201230663689.jpg
Für mich stellt sich nun die Frage, was passieren kann, wenn ich bei der Gemeinde die Grundstücksteilung und später mein Bauprojekt einreiche?
Kann es sein, dass
 • ich von meinem Grund einen Streifen abtreten muss, um die Situation zu „bereinigen“?
 • der Nachbar seine Fenster zumauern muss?
 • der Nachbar gar einen Abbruchbescheid bekommt?
Oder wird das Nachbargrundstück nicht näher angeschaut und es passiert gar nichts?
Das Nachbarhaus ist schon älter, steht dort mind. schon 50 Jahre. Es gibt allerdings einen relativ neuen Edelstahl-Außenkamin (siehe Foto). Der müsste bewilligt worden sein, oder? Dh der Behörde müsste die Situation bekannt sein?


2020/2020123083858.jpg

Ich verstehe mich mit meinem Nachbarn gut und möchte ihm nichts Schlechtes. Ich habe auch nichts gegen die Fenster oder die Lage seines Gebäudes. Allerdings möchte ich auch keine Fläche abtreten müssen.
Vielleicht hatte schon jemand einen solchen oder ähnlichen Fall und kann mir Infos geben. Auf der Gemeinde möchte ich derzeit nicht fragen, möchte keine schlafenden Hunde wecken.
Danke und LG
Bianca

  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.12.2020  (#1)
Du darfst dein - noch dazu schon sehr altes - Nachbarhaus nicht mit dem aktuellen Bebauungsplan beurteilen bzw. nicht am Bebauungsplan messen. Die im Bebauungsplan angedeutete Lage des Hauses hat keine rechtlich verbindliche Bedeutung.
Außerdem ist das Haus ziemlich sicher schon vor der Erstellung eines Bebauungsplanes errichtet/bewilligt worden.
Was zählt ist einzig und allein, ob es für das Haus so wie es steht eine Baubewilligung gibt? Das hast bis jetzt nicht geschrieben und somit kann man auch schwer was dazu sagen.

zitat..
Bianci schrieb: Kann es sein, dass
• ich von meinem Grund einen Streifen abtreten muss, um die Situation zu „bereinigen“?

Nein, du musst gar nichts "bereinigen"

zitat..
Bianci schrieb: Kann es sein, dass
• der Nachbar seine Fenster zumauern muss?

Nur, wenn sie nicht bewilligt sind und auch keine nachträglich Bewilligung in Frage kommt

zitat..
Bianci schrieb: Kann es sein, dass
• der Nachbar gar einen Abbruchbescheid bekommt?

Nur, wenn das Haus keine Bewilligung hat. Sollte es tatsächlich ein Schwarzbau sein, dann muss man IMMER damit rechnen, dass man einen Abbruchbescheid bekommt!!

zitat..
Bianci schrieb: Oder wird das Nachbargrundstück nicht näher angeschaut und es passiert gar nichts?

Kann auch sein; müsste man Hellseher sein, ob die Gemeinde da näher hinschaut.

zitat..
Bianci schrieb: Allerdings möchte ich auch keine Fläche abtreten müssen.

Wie gesagt: keine Rede davon, dass du etwas "abtreten" musst. Das an deiner Grundgrenze stehende Gbeäude mit offensichtlich Bauklasse II kann jedoch sehr wohl Auswirkungen (Einschränkungen) auf deinen geplanten Bau haben, z.B. hinsichtlich ausreichender Belichtung für deine Fenster.



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  •  Bianci
30.12.2020  (#2)
Danke Karl10 für deine Einschätzung.

Ob es für das Haus eine Bewilligung gibt, weiß ich nicht. Habe ich beim Nachbarn oder der Gemeinde noch nicht erfragt. Aufgrund des Kamins gehe ich aber davon aus.

Ich bin jedenfalls beruhigt, dass ich nichts abtreten muss.
Die Sache mit der Belichtung meiner Fenster muss ich mir noch genauer anschauen.
Danke für den Hinweis!


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