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Nachbargrund Dämmung

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  •  jf01
18.8. - 25.8.2016
16 Antworten 16
16
Hallo,
ich hätte eine Frage:
Mein Nachbar möchte seine Mauer (steht auf der Grundgrenze)dämmen -
also praktisch auf meinem Grund.
Muss ich das zulassen?
Derzeit ist die Wand unverputzt.
Danke!

  •  juergen_dgr
  •   Silber-Award
18.8.2016  (#1)
Steht die Dämmung dann über die Grundgrenze oder wie?

Wenn nicht, sprich die Dämmung ist noch auf Nachbars Grundstück, dann musst es zulassen. Der Nachbar muss dir deinen Grund dann auch wieder so herrichten, wie es war.
Schon alleine wegen einer guten Nachbarschaft würd ich ihm das erlauben...

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  •  jf01
18.8.2016  (#2)
Die Nachbarmauer steht schon sei Ewigkeiten. Ist genau die Grundgrenze. Jedenfalls möchte der Nachbar jetzt sanieren und hat gemeint er pickt 10er Styropor drauf - also seine Dämmung auf meinem Grund. - Das will ich eigentlich nicht. Ich möchte ihm nichts in den Weg legen, er kann gerne verputzen (oder muss er sogar?)- aber ich sehe nicht ein warum ich meinen Grund für seine Dämmung hergeben sollte. Bzw. stelle ich mir sowas dann in 50 Jahren oder so problematisch vor, wo dann keiner mehr weis welche Grenze jetzt wirklich gilt...
Darum die Frage: Muss ich das zulassen? In der NÖ Bauordnung finde ich nichts dazu....

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  •  maider187
18.8.2016  (#3)

zitat..
jf01 schrieb: 10er Styropor drauf


Styropor geht sowieso wegen Brandschutz nicht.. alles andere muss ihm eh das Bauamt sagen.
Das anbringen ist eine Vergrößerung des Objektes und hat weitere folgen wie zb. Kanalgebühr usw...

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  •  juergen_dgr
  •   Silber-Award
18.8.2016  (#4)
Das darf er dann nicht machen, ist ja dein Grund. (würd ich sagen)
hier kann dir Karl10 sicher eine genaue Auskunft geben.

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  •  Andi1979
18.8.2016  (#5)
wenn sauber vermessen wurde (Geometer?) dann ist es dein gutes Recht Nein zu sagen.

Bei 5cm wärs noch ne wacklige Geschichte (Toleranzgrenze bei Metall-Teller)
Aber 10 cm ist halt eindeutig.

Dass der Baumeister vom alten Haus nicht so schlau war und zumindest 10cm Abstand lassen hat, damit gehts schonmal los.

Aber egal was rauskommt, es ist sowieso schon mal für beide Seite eine ungute Situation. Irgendwie verständlich dass Nachbar A dämmen will. Irgendwie verständlich dass Nachbar B nicht lustig ist und Grund verschenkt.

Ob du es ihm erlauben sollst oder nicht wird dir vermutlich niemand hier sagen.
Es wird dir vermutlich auch niemand vorschlagen dass du ihm 10cm Grund verkaufst.

Wenn du zustimmst dann "schuldet" dir dein Nachbar mMn was.
Aber wie gesagt: die perfekte WIN WIN Situation wirds da nie geben.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
18.8.2016  (#6)
Muss er halt innen dämmen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.8.2016  (#7)
Da wirst du dich entscheiden müssen. Die bauordnung erlaubt die nachträgliche dämmung über die grundgrenze, wenn der Nachbar zustimmt. Die Grenze bleibt wo sie derzeit ist.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
18.8.2016  (#8)

zitat..
Die Grenze bleibt wo sie derzeit ist.
 


Gehört so was ins Grundbuch? Wäre imho sinnvoll, oder denkst Du da anders?

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
18.8.2016  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Die bauordnung erlaubt die nachträgliche dämmung über die grundgrenze, wenn der Nachbar zustimmt.


Wow, dachte nicht, dass das möglich ist. Aber schon mal gut zu wissen. Kannst du mir bitte dazu die genaue Quelle angeben. Danke dir.

lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.8.2016  (#10)
Paragraf 49 Abs. 2 in Verbindung mit 52 Abs 4, nö bauordnung

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
24.8.2016  (#11)

zitat..
Andi1979 schrieb: Aber wie gesagt: die perfekte WIN WIN Situation wirds da nie geben.


Klaro gibts die.
Verkauf ihm die 10 cm von deinem Grundstück zu einem ortsüblichen Preis.
Der Nachbar soll sich um die Vermessung und Grenzverhandlung kümmern (verkürztes Verfahren), dann ist alles klar geregelt.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
24.8.2016  (#12)
Ich bin auch keiner, der auf cm rumreitet, aber bei 10 cm würde ich schon eine ordentliche Lösung verlangen! Nachbar soll den Streifen abkaufen, und die Dämmung selbst erhalten. Wäre ja komisch, Dämmung gehört den Nachbarn, und die Haftung dieser Platten (oder was auch immer) liegt bei mir, weil sie ja auf meinem Grund picken.

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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
24.8.2016  (#13)
Hi !

zitat..
maider187 schrieb: Das Anbringen ist eine Vergrößerung des Objektes und hat weitere Folgen wie zb. Kanalgebühr usw...


off-topic betreffend Kanalgebühr:

Nach Haussanierung in NÖ inkl. außenliegender Dämmung wollte das Bauamt auch von uns eine höhere Kanalgebühr aufgrund der Grundrissvergrößerung.

"Irgendwo" (?), vielleicht sogar hier im Forum, habe ich damals gelesen, dass bei Althaussanierung die neu angebrachte Dämmstärke nicht in die Berechnung der Kanalgebühr einfließt.

Habe dies seinerzeit beim Bauamt bekannt gegeben und es wurde, nach Recherche in St.Pölten, akzeptiert.
Mit der Begründung: "NÖ will ja die Häuslsanierer durch Anbringen der Dämmschicht nicht zu höheren Abwasserkosten verdammen." Klingt plausibel.
Welcher Paragraph das war, weiß ich nicht mehr.

So long, lg Martin



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  •  altehuette
  •   Gold-Award
24.8.2016  (#14)
Stimmt, dass eine nachträgliche Anbringung von Dämmung zu keiner Neuberechnung von Wasser und Kanalanschlussabgabe führt. Wo das konkret definiert wird, weiß ich auch nicht. Sowieso paradox, dass man die Außenmasse als Berechnungsfläche heranzieht! Draufzahler sind sie, die bei Neubauten stärkere Außenwände zwecks Energiesparen machen, ebenso sind alte Bauten die mit dicken Steinmauern (unser Altbau hatte auch 80er Steinmauern) gebaut wurden, Draufzahler, obwohl nur wenige Leute drin wohnen. Also vom Verursacherprinzip weit entfernt!
Aber das ist halt NÖ!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.8.2016  (#15)
Da steht´s:
Kanalgesetz §1a Z.1

".....Im Sinne dieses Gesetzes gelten als
1. bebaute Fläche:
Die bebaute Fläche ist diejenige Grundrißfläche, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird.

Unberücksichtigt bleiben:
- bauliche Anlagen, welche die Geländeoberfläche nicht oder nicht wesentlich überragen,
- nicht konstruktiv bedingte Außenwandvorsprünge,
- nicht konstruktiv bedingte, nachträglich an bestehende Außenwände ab dem 1. Jänner 2009 angebrachte Wärmeschutzverkleidungen......"

zitat..
altehuette schrieb: Wäre ja komisch, Dämmung gehört den Nachbarn, und die Haftung dieser Platten (oder was auch immer) liegt bei mir, weil sie ja auf meinem Grund picken.

Das ist keine richtige Schlussfolgerung von dir. Auf das Grundeigentum kommts in diesem Fall nicht an, sondern auf das Eigentum des Bauwerkes (natürlich inkl. Platten)

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  •  maider187
25.8.2016  (#16)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Habe dies seinerzeit beim Bauamt bekannt gegeben und es wurde, nach Recherche in St.Pölten, akzeptiert.
Mit der Begründung: "NÖ will ja die Häuslsanierer durch Anbringen der Dämmschicht nicht zu höheren Abwasserkosten verdammen." Klingt plausibel.
Welcher Paragraph das war, weiß ich nicht mehr.


zitat..
Karl10 schrieb: Da steht´s:
Kanalgesetz §1a Z.1


danke für die Info, dann muss ich da nachhaken, wurde mir nämlich auf der Gemeinde anderes erzählt >:(


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